Bistum Osnabrück muss in vielen Bereichen Zuwendungen kürzen

"Harte Einschnitte" geplant

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Geld in der Spardose
Nachweis

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Das Bistum Osnabrück plant umfangreiche Sparmaßnahmen. Foto: Adobe Stock

Umfangreiche Sparmaßnahmen stehen Menschen und Einrichtungen im Bistum Osnabrück bevor. In einer Klausurtagung der Bistumsleitung wurden jetzt „harte Einschnitte“ angekündigt und angesichts der angespannten Haushaltslage und der Ablehnung des diözesanen Haushaltsplanes 2024 durch den Kirchensteuerrat erste Richtlinien vorgegeben.

So sollen die Zuweisungen für die kirchlichen Beratungsstellen und die Caritas im Verhältnis etwas geringer, die Zuweisungen für Kitas, Schulen und Bildungshäuser stärker gekürzt werden als die übrigen Budgetbereiche. Eines der entscheidenden Kriterien dabei: Einsparungen sollen zunächst vorrangig dort erzielt werden, wo das Bistum subsidiär staatliche Aufgaben übernimmt, die bislang nicht ausreichend refinanziert sind. 

Der Fokus soll hier auf der Verbesserung staatlicher Refinanzierung liegen, um Angebote im Bistum erhalten und weiterentwickeln zu können. Aber: „Alle Bereiche müssen sich auf harte Einschnitte einstellen, um insgesamt handlungsfähig zu bleiben“, schreiben Diözesanadministrator Weihbischof Johannes Wübbe und sein ständiger Vertreter, Domkapitular Ulrich Beckwermert, in einem Schreiben an alle Mitarbeitenden des Bistums.

Darüber hinaus votierte die Klausur für die Überprüfung bestehender Aufgaben und Strukturen der Bistumsverwaltung sowie in den Kirchengemeinden. „Da die Kosten für das pastorale und sonstige Personal des Bistums den größten Anteil am Gesamthaushalt haben, muss hier perspektivisch auch die höchste Summe eingespart werden“, heißt es in dem Schreiben.

Die Handlungsempfehlungen werden in den kommenden Wochen in den verschiedenen Bistumsgremien weiter beraten und präzisiert. So kommt der Katholikenrat als oberstes Laiengremium im Bistum bereits am kommenden Montagabend in einer Sondersitzung zusammen. Ziel ist es, dass die Bistumsleitung zu Beginn der zweiten Jahreshälfte Entscheidungen mit konkreten Schritten zur Umsetzung treffen kann, die im Bistumshaushalt ab 2025 und in den darauffolgenden Jahren Wirkung zeigen müssen. (kb)