Hygiene im Zeltlager – muss das sein?

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Klare Antwort: Ja. Vor allem beim Umgang mit Lebensmitteln führen Hygienefehler immer wieder zu Erkrankungen. Vorsorgemaßnahmen sind im Infektionsschutzgesetz geregelt. In Schulungen durch die Gesundheitsämter werden auch Küchenteams aufgeklärt, worauf sie achten müssen. Von Astrid Fleute.

Damit nach dem Essen keine unangenehmen Überraschungen drohen, müssen auch im Zeltlager unbedingt Hygienevorschriften beachtet werden. | Foto: imago
Damit nach dem Essen keine unangenehmen Überraschungen drohen, müssen auch im Zeltlager unbedingt Hygienevorschriften beachtet werden. Foto: imago

Sommerzeit ist Zeltlagerzeit. Das wilde und ungezwungene Leben in der freien Natur hat für viele Kinder und Jugendliche seinen Reiz – aber auch seine Tücken. Vor allem bei der Hygiene besteht die Gefahr, dass wichtige Aspekte auf der Strecke bleiben. Daher sind zumindest die Verantwortlichen der Küchenteams verpflichtet, an einer einmaligen Belehrung gemäß dem Infektionsschutzgesetz für Beschäftigte im Lebensmittelbereich teilzunehmen. Denn genau wie zum Beispiel in Betrieben, Firmen, Kneipen oder Kantinen, die Lebensmittel herstellen, verkaufen oder verarbeiten, müssen auch im Zeltlager oder auch auf Vereins- oder Pfarrfesten, in Kindergärten und Schulen gewisse hygienische Grundprinzipien eingehalten werden. Einige wichtige Tipps haben wir hier zusammengestellt:

AUSSTATTUNG DER KÜCHE:

Hier ist Sauberkeit oberstes Gebot. Die Küche sollte nicht zum allgemeinen Ablage- und Aufbewahrungszelt werden. Außer dem Küchenteam hat hier niemand etwas zu suchen.
Trockenlebensmittel und Geschirr sollten nur in geschlossenen und auswaschbaren Behältern aufbewahrt werden, die sie gegen Nässe und Schädlinge schützen. Die Behälter sollten nicht direkt auf dem Boden stehen. Lebensmittel, die gekühlt werden müssen, können im Zeltlager nur dann gelagert werden, wenn ein Kühlschrank vorhanden ist. Ansonsten müssen diese Lebensmittel täglich frisch gekauft und sofort verbraucht werden. Auch ein Fluss ist kein geeigneter Kühlschrankersatz. Handtücher und Spüllappen sollten die Küchenteams täglich wechseln und auskochen – es sollte also ausreichender Vorrat vorhanden sein! Die Oberflächen, auf denen Lebensmittel vorbereitet werden, müssen abwaschbar sein. Ist das nicht der Fall, reichen auch ein Wachstuch oder eine stabile Folie. Darüber hinaus sollten die Küchengeräte leicht zu reinigen sein.

UMGANG MIT LEBENSMITTELN

Lebensmittel können eine große Quelle für Infektionen sein. Vor allem gefährdet sind hier Eier, Geflügel, Fleisch (insgesondere Hackfleisch) und Rohmilch, die getrennt von anderen Lebensmitteln aufbewahrt werden sollten. Vor allem Hackfleisch oder geschneltzeltes Fleisch muss direkt verarbeitet werden. Bei Eierspeisen sollten die Küchenteams darauf achten, dass die Eimasse ausreichend durcherhitzt ist. Die Schalen schnell entsorgen und die Schüssel gut reinigen. Das Gleiche gilt für das Hackfleisch. Von der Verwendung von Rohmilch im Zeltlager wird ganz abgeraten. Sie kann Krankheitserreger enthalten, die gefährliche Erkrankungen auslösen können und darf nicht ohne Abkochen ausgegeben werden. Pasteurisierte Frischmilch muss im Kühlschrank gekühlt werden, eine andere Alternative ist H-Milch. Nach der Verarbreitung von Fleisch, Eiern oder Gefügel sollte der Tisch immer gründlich gereinigt werden – am besten mit Spülmittel oder sogar Desinfektionsmittel.
Wurst, die einmal auf dem Tisch war, muss entsorgt werden. Auch Reste von Mahlzeiten sollten nicht wiederverwendet werden, vor allem dann, wenn die Sonne scheint.

TRINKWASSER

Die Versorgung mit sauberem Trinkwasser ist eine der wichtigsten hygienischen Maßnahmen in einem Zeltlager. Wenn es keine Wasserleitung gibt, sollte es in Behältern gelagert und mit einem Desinfektionsmittel zur Trinkwasserentkeimung versehen werden. Die Behälter müssen kühl stehen und täglich neu befüllt werden. Vor der Trinkwasserzapfstelle sollte es keine Matschstelle geben und der Zapfschlauch nicht am Boden liegen oder ihn berühren. Flusswasser ist auf gar keinen Fall Trinkwasser, sogar beim Duschen ist hier Vorsicht geboten.

PERSÖNLICHE HYGIENE

Nach jedem Toilettenbesuch, vor der Zubereitung von Lebensmitteln und zwischen der Zubereitung von verschiedenen Lebensmitteln (Gemüse, Fleisch, Milchprodukte, Eier) müssen die Hände gewaschen und desinfiziert werden. Das bedeutet, dass sowohl in unmittelbarer Nähe der Toilettenanlage ein Wasserfass mit Hahn, Seifenspender und Handtuchspender stehen muss, als auch in der Zeltküche. Hier darf auch kein Gemeinschaftshandtuch verwendet werden, Einweghandtücher sind empfehlenswert. Vor dem Arbeitsbeginn sollten Ringe, Armbänder, Armbanduhren, Halsketten, Ohrringe und auch Handtücher abgelegt und Haare zusammengebunden werden. Das Küchenpersonal sollte stets Küchenschürzen tragen und täglich wechseln und auf keinen Fall auf die Speisen niesen oder husten. Auch Essen und Rauchen ist am Arbeitsplatz verboten.

WASCHPLATZ

Falls es kein festes Waschhaus gibt, muss am Waschplatz der Abfluss des Schmutzwassers geregelt sein. Es versickern zu lassen oder in ein Gewässer abzuleiten, ist nicht erlaubt. Sinnvoll ist es, die Abwässer aus dem Waschplatz und aus der Küche einfach direkt in die Grube der Toilettenanlage zu leiten. Auch sollten am Waschplatz rutschfeste Roste oder Holzpaletten verlegt werden.

ABFALLBESEITUNG

Sämtliche Müllbehälter müssen fest verschlossen sein, an einem schattigen Platz stehen und am besten täglich entsorgt werden. Ist eine Sickergrube erlaubt, müssen die Verantwortlichen darauf achten, dass immer frische Erde auf den Abfällen liegt, um kein Ungeziefer anzulocken. Im Küchenzelt sollte kein Müll gesammelt und Essensreste am Schmutzgeschirr zügig abgespült werden. Mülltrennung sollte auch im Zeltlager selbstverständlich sein.

INFEKTIONSKRANKHEITEN

Die häufigsten Infektionskrankheiten in einem Zeltlager sind Magen-Darm-Infektionen. Beim Auftreten von Erbrechen und/oder Durchfall bei mehreren Kindern oder in engem Abstand sollte daher immer eine infektiöse Ursache abgeklärt werden. In diesem Fall müssen die Lagerleiter einen Arzt aufsuchen und das Gesundheitsamt informieren.
Nähere Informationen erteilen die Gesundheitsämter der Städte und Landkreise.