Jeder hat eigene Heimatgefühle
Wem gehört Heimat, und gibt es ein Recht auf Heimat? Die Beantwortung dieser Fragen kommt nicht an der Suche der Definition von Heimat vorbei. In der Gegenwart ist dies ausgesprochen schwierig. Geschichte und Herkunft des Begriffes sind deutlicher. Bis in das 19. Jahrhundert war Heimat nämlich vornehmlich ein juristischer Begriff, es ging meist um Ansprüche. Der Begriff Heimat wurde benutzt, wenn es um Geburtsort, den Wohnort oder das Herkunftsland ging. Hieraus leiteten sich oft Rechte ab oder wurden verwehrt. So durfte im 19. Jahrhundert derjenige, der kein Eigentum, keine Heimat besaß, nicht heiraten (siehe Bürgerrechts-Gesetz von Württemberg, 1833).
Im Deutschen Wörterbuch von Jacob und Wilhelm Grimm (1877) heißt es zur Heimat: „Das Land oder auch nur der Landstrich, wo man geboren ist oder bleibenden Aufenthalt hat“, oder „der Geburtsort oder ständige Wohnort“ – eine stark geografisch geprägte Definition. Der Begriff wurde zur Bezeichnung eines Aufenthalts- und Bleiberechts benutzt. Wobei die Geburt an sich kein Aufenthaltsrecht verlieh. Dazu bedurfte es des Heimatrechts. Man war sonst nicht nur heimatlos, sondern auch weniger privilegiert. Es gibt heute nur noch in wenigen Ländern, so der Schweiz, explizit ein „Heimatrecht“. Dokumentiert wird dieses Recht dort durch den „Heimatschein“.
Heute geht es beim Begriff Heimat stärker um Emotionen. Gängig das Zitat von Ernst Bloch, wonach Heimat das sei, was „allen in die Kindheit scheint und worin noch niemand war“.
Was Heimat ausmacht, definieren nicht Normen und Politiker. Es gestaltet sich vielfältig. Jeder
hat seine eigenen Heimatgefühle. Der Begriff Heimat hat heute so viele Facetten der Bedeutung neben der ursprünglich dominierenden rechtlichen Auslegung.
Ein schöner Ausschnitt hierzu und empfehlenswert als „nicht-juristische“ Lektüre: „Heimaterde – Eine Weltreise durch Deutschland“ von Lucas Vogelsang.
Marion Schardt-Sauer,
Juristin und Mitgleid der Kolpingfamilie Limburg
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