Anfrage

Kann eine konvertierte Pastorin geweiht werden?

Konvertierte Pastoren können in der katholischen Kirche zu Priestern geweiht werden. Werden auch Frauen, die in anderen christlichen Kirchen ordinierte Pastorinnen waren, zur katholischen Priesterweihe zugelassen und gab es den Fall schon einmal? T. S., Crostwitz

Derzeit lautet die Antwort klar: Nein. Solange nach katholischem Verständnis die Priesterweihe für Frauen ausgeschlossen ist, gilt dies für alle. Da spielt auch keine Rolle, ob jemand vorher ordinierte Pfarrerin einer anderen christlichen Kirche war. 

Das Kirchenrecht unterscheidet zwischen „(un)erlaubt“ und „(un)gültig“. So heißt es im Canon 1024 des Kirchenrechts: „Die heilige Weihe empfängt gültig nur ein getaufter Mann.“ Wenn ordinierte evangelische Pastoren konvertieren, werden sie nach Kirchenrecht wie die anderen katholischen Laien behandelt, da die Ordination nicht wie eine Weihe verstanden wird. Daher werden konvertierte Männer wie andere katholische Männer auf die Zulassungsvoraussetzungen – die Erlaubtheit – einer Priesterweihe hin überprüft. 

Der Vorteil, den ein konvertierter früherer evangelischer Pastor einem anderen katholischen Mann gegenüber haben könnte, ist vielleicht die theologische Vorbildung. Ansonsten gelten vergleichbare Ausgangsbedingungen. Das Kirchenrecht kennt dabei Weihehindernisse und Irregularitäten etwa für die, die in einer Ehe leben, oder für die, die an einer Geisteskrankheit leiden oder einer Verwaltungstätigkeit nachgehen, die Klerikern verboten ist – etwa wenn sie ein politisches öffentliches Amt haben. 

Die Irregularitäten und Weihehindernisse sind also aus ganz unterschiedlichen Bereichen und unterschiedlich gewichtet zusammengesetzt. Der Papst kann von einzelnen Weihehindernissen dispensieren. In bestimmten Fällen kann das auch der Ortsbischof. 

Der Papst hat unter anderem 2014 einen früheren evangelischen Pastor, der mit seiner ganzen Familie zum katholischen Glauben konvertierte, vom Weihehindernis der bestehenden Ehe dispensiert, so dass er zum Priester geweiht wurde. Damit war die Weihe erlaubt und gültig. Eine Weihe von Frauen wäre dagegen nach derzeitiger Lage weder erlaubt noch gültig.

Michael Kinnen