Bischöfe der evangelischen und katholischen Kirche in Deutschland

Kirchenasyl gegen Kritik verteidigt

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Bischof Franz-Josef Bode und der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland, Heinrich Bedford-Strohm, äußern sich bei einer Pressekonferenz zur Gewährung von Kirchenasyl. 


Kirchenasyl meint, dass eine Kirchengemeinde Geflüchtete ohne legalen Aufenthaltsstatus vorübergehend bei sich aufnimmt. Foto: KNA/Harald Oppitz 

Vertreter der Kirchen in Deutschland haben das Kirchenasyl gegen Kritik verteidigt. Wenn Kirchenasyl gewährt werde, sei dies stets die «ultima ratio», sagte der stellvertretende Vorsitzende der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Franz-Josef Bode, am Donnerstag in einer Pressekonferenz. «Wenn dieser Spielraum im äußersten Fall nicht mehr besteht, dann ist das Recht nicht mehr in Ordnung.»

Der Ratsvorsitzende der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Heinrich Bedford-Strohm, fügte hinzu, dass eine gelegentlich geäußerte Sorge vor einer «Aushöhlung des Rechts» unbegründet sei. Das Instrument des Kirchenasyls werde niemals inflationär eingesetzt werden, alleine schon wegen des hohen finanziellen, aber auch zeitlichen und emotionalen Einsatzes. Wenn jene, die Kirchenasyl gewährten, vor Gericht gestellt würden, sei dies für ihn nicht nachvollziehbar: So gehe es beim Kirchenasyl darum, «das Recht an seine eigentliche Funktion zu erinnern».

Beide Bischöfe äußerten sich bei der Vorstellung des ökumenischen Papiers «Migration menschenwürdig gestalten». Die Theologin Marianne Heimbach-Steins, die zu den Verfasserinnen der Schrift gehört, bezeichnete das Kirchenasyl als «wichtigen Dienst» an den betroffenen Menschen, aber auch am Recht selbst. Es gehe darum, Fälle neu zu prüfen, in denen die konkrete Rechtssprechung nicht alles erfasst habe, was im Sinne der Grund- und Menschenrechte sei.

Derzeit laufen in Bayern Gerichtsverfahren gegen drei Ordensleute, die Kirchenasyl gewährt hatten. Zwei Fälle, ein Freispruch und eine Verurteilung wegen Beihilfe zu unerlaubtem Aufenthalt, befinden sich in der zweiten Instanz beim Oberlandesgericht Bamberg.

KNA