Aufarbeitung und Vorbeugung im Bistum Dresden-Meißen

Pflicht oder Herzensanliegen?

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Nachdem im September die Studie zu sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche Deutschlands erschien, kündigte Bischof Heinrich Timmerevers Konsequenzen an. Der folgende Beitrag fasst bisherige Bemühungen um Aufarbeitung und Vorbeugung im Bistum zusammen.

Wieviel Nähe ist stimmig, wenn man einen Erwachsenen begrüßt? Bei der Clown-Darbietung des Starkmachtages zur Missbrauchs-Prävention üben Kinder, auf ihr eigenes Gefühl zu achten. | Fotos: Starkmachtag-Flyer
 

Es soll nicht bei Betroffenheitsbekundungen bleiben. 2019 wird eine hauptamtliche Fachkraft angestellt, die das Bistum in der Missbrauchs-Thematik weiter voranbringen soll, kündigte der Dresdner Bischof im Dezember an. „Wir müssen aktiv an unserer Haltung gegenüber diesen drängenden Fragen arbeiten“, betonte er. Es sei nötig, sich „in der ganzen Breite unserer kirchlichen Strukturen“ damit zu befassen. Wichtig sei ihm, das Gespräch darüber in den Gemeinden und kirchlichen Einrichtungen zu fördern und fachlich zu begleiten. Schulungskonzepte müssten nach aktuellsten wissenschaftlichen Erkenntnissen ständig weiterentwickelt werden.
Heinrich Timmerevers dankte den Haupt- und Ehrenamtlichen, die in ihren Pfarreien und Einrichtungen bereits Missbrauchs-Schutzkonzepte auf den Weg gebracht haben. Er sehe aber noch Möglichkeiten, die bestehenden Angebote weiter zu vernetzten und den Informationsaustausch zu verbessern.
Bisher hat nur ein Drittel aller Pfarreien ein institutionelles Schutzkonzept erstellt, unter den übrigen sind einige, die bis zu ihrer Pfarrei-Neugründung um Aufschub gebeten haben. Die säumigen Pfarreien erhielten Ende vergangenen Jahres eine schriftliche Erinnerung. Besser als schnell ein fertiges Konzept unbesehen zu übernehmen, sei es, sich ausgiebig mit dem Thema zu befassen und dabei die eigenen Gegebenheiten auf den Prüfstand zu stellen, sagt dazu der Präventions-Beauftragte des Bistums, Stephan von Spies.
Schwierigkeiten hatten etliche Pfarreien mit der Vorgabe, eine „Präventionsfachkraft“ zu bestimmen, die das Thema immer wieder ins Gespräch bringt und die Umsetzung des Schutzkonzeptes im Blick behält. „Der Begriff ist nicht glücklich gewählt“, räumt Stephan von Spies ein und stellt klar: Es geht um ein Ehrenamt, das jedes Pfarrgemeinderatsmitglied übernehmen kann.
Im Bistum haben alle Priester (mit Ausnahme eines Pfarrers, der aus gesundheitlichen Gründen dauerhaft verhindert war) sowie alle haupt- und nebenamtlichen pastoralen Mitarbeiter in den Jahren 2015 und 2016 an einer neunstündigen Präventions-Schulung teilgenommen. Den Präventions-Fachtag, den das Bistum gemeinsam mit der Caritas und der Katholischen Akademie im November abhielt, besuchte nur ein Priester.
Seit 2017 werden dreistündige Schulungen angeboten für Ehrenamtliche und für kirchliche Angestellte, die nicht in der Seelsorge beschäftigt sind, etwa Pfarrsekretärinnen und Hausmeister. Wie viele Ehrenamtliche bistumsweit bisher geschult wurden, hat Stephan von Spies nicht erfasst. „Ehrenamtliche dafür zu gewinnen, verlangt einige Motivationsarbeit“, kann der Freiberger Gemeindereferent Benedikt Hentschel aus der Praxis berichten. Nach der Schulung habe er dann von den Teilnehmern sehr positive Rückmeldungen erhalten. Ab Februar soll das bestehende Weiterbildungsangebot um eine gemeinsam mit den anderen ostdeutschen Bistümern durchgeführte Fortbildung für Multiplikatoren ergänzt werden.
Mit einem Erweiterten Führungszeugnis hätten alle, die im Bistum haupt- und ehrenamtlich mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, regelmäßig belegt, dass sie nicht wegen Sexualdelikten vorbestraft sind, berichtet Stephan von Spies weiter.
 
Starkmachtag hat anhaltende Wirkung
Seit 2013 führen drei bis sechs Pfarreien pro Jahr mit Unterstützung des Bistums einen „Kinder-Starkmachtag“ durch. Bei diesem Angebot, das auf Initiative des ehemaligen Präventionsbeauftragten Bernd Christ entwickelt wurde, lernen Fünf- bis Dreizehnjährige unter anderem, im Blick auf Nähe und Distanz gut auf ihre Bedürfnisse zu achten und angemessen auf unangenehme Situationen zu reagieren. Sie werden auch zur Hartnäckigkeit ermutigt, wenn sie Erwachsenen über bedrückende oder verwirrende Erlebnisse berichten. „Studien zufolge brauchen Kinder, die Missbrauch erfahren, sieben Anläufe, bis ihnen ein Erwachsener Glauben schenkt“, weiß Stephan Schubert, der Bistumsreferent für Kinderseelsorge. Wichtiger Bestandteil der Starkmachtage ist ein Auftritt der Clowns Kiki Kokolores und Tomtom, die Kinder dabei einbeziehen. Pfarreien führen die Tage mit ihren haupt- und ehrenamtlichen Mitarbeitern selbst durch, werden dabei aber durch die Bistums-Kinderseelsorge unterstützt, mit ausgearbeitetem Material, dem Clowns-Theater, einem einführenden Elternabend und vorausgehenden Schulungen. „Der Starkmachtag wirkt sich ebenso wie die Schulungen für jugendliche Helfer, die wir im Winfriedhaus anbieten, nachhaltig positiv aus“, berichtet Stephan Schubert. Sie führten zu mehr Achtsamkeit und Reflektion im Umgang miteinander und damit zu einer verbesserten Qualität der pastoralen Arbeit.
Im Umgang mit kirchlich oder staatlich verurteilten Priestern hatte der Schutz Minderjähriger schon bisher oberste Priorität. Verurteilte Priester, bei denen im Vatikan gegen eine Entlassung aus dem Klerikerstand entschieden wurde, dürfen keine pastorale Tätigkeit mehr ausüben oder öffentliche Gottesdienste feiern und keinen Kontakt zu Kindern und Jugendlichen haben. Sie müssen sich einer Therapie unterziehen und werden nach Möglichkeit in eine geregelte Arbeitstätigkeit eingebunden. Derzeit gibt es im Bistum einen Täter, mit dem auf diese Weise verfahren wird.

Angestellte des Bistums, die zu Missbrauchstätern geworden sind, können nicht mit einer Weiterbeschäftigung rechnen. Noch vor einer möglichen Verurteilung wird dafür gesorgt, dass sie niemand weiteren gefährden können. Als Beschuldigte werden sie aber in ihrem Recht auf ein faires Gerichtsverfahren unterstützt. Alle bekannt gewordenen Verdachtsfälle wurden der Staatsanwaltschaft angezeigt, davon wurde bisher nur bei verstorbenen Beschuldigte abgesehen. Im Interesse größtmöglicher Transparenz wurden inzwischen alle Akten der Generalstaatsanwaltschaft übergeben, damit von dort nochmals und unabhängig von der Kirche eine Beurteilung stattfindet.
Der Diözesancaritasverband war bei der Erstellung von Schutzkonzepten Vorreiter im Bistum. Schulungen werden hier verbindlich nicht nur für haupt-, sondern auch für ehrenamtliche Mitarbeiter durchgeführt und in regelmäßigen Abständen aufgefrischt. In Selbstverpflichtungserklärungen müssen sich Haupt- und Ehrenamtliche schriftlich zum Schutzkonzept bekennen. Das Konzept schlägt sich unter anderem auf die Personalauswahl nieder. Schon im Bewerbungsgespräch wird darauf geachtet, wie potenzielle Mitarbeiter zur Prävention stehen. In die aktualisierte Dienstordnung sind auch Grenzverletzungen unterhalb des strafrechtlich relevanten Bereichs aufgenommen, so dass die Caritas in diesen Fällen abmahnen oder kündigen darf. Mittlerweile gibt es auch Konzepte für den Umgang mit erwachsenen Schutzbefohlenen, etwa in Pflegeheimen oder Behinderteneinrichtungen. Die acht Ortscaritasverbände haben sich in ihren Konzepten an den Vorgaben des Diözesanverbands orientiert. Auch in den Bischöflichen Schulen gibt es Schutzkonzepte, Fortbildungen und Selbstverpflichtungserklärungen.
Es bleibt einiges zu tun. Die Experten-Empfehlung, von Missbrauch Betroffene in die Präventionsarbeit einzubeziehen, konnte zum Beispiel noch nicht umgesetzt werden. Zukunftsmusik ist es auch noch, in einem deutschlandweiten kirchlichen Gericht die juristische Kompetenz für Missbrauchsfälle zu bündeln. Bistumsübergreifende Lösungen sind auch für die Priesteraus- und Weiterbildung gefragt. Hier soll künftig mehr Augenmerk auf die menschliche Reifung, auf Beziehungsfähigkeit und gelingendes zölibatäres Leben gelegt werden.

 
„Wer anzeigt, ist kein Nestbeschmutzer“
Viele Fragen sind noch offen: Wie zum Beispiel können Opfer begleitet werden, denen juristisch kein Recht gegeben wird? Welche Unterstützung erfahren Gemeinden bei der Aufarbeitung von Missbrauchsfällen? Was ist zu tun, wenn Missbrauch durch minderjährige Täter geschieht? ... „Strukturell sind wir im Großen und Ganzen schon ganz gut aufgestellt“, ist von vielen zu hören, die sich im Bistum für Schutz vor Missbrauch engagieren. Wichtig sei es aber, dass noch mehr Verantwortungsträger auf allen Ebenen das Thema zu einem echten Herzensanliegen machten.
Trotz aller Bemühungen wird Missbrauch nie ganz auszuschließen sein, daraus macht Bischof Timmerevers keinen Hehl. Er fordert deshalb dazu auf, „genau hinzusehen und alles zu tun, um Kinder, Jugendliche und andere Schutzbefohlene zu schützen und Täter zu identifizieren.“ Er ermutigt Opfer, Übergriffe und mögliche Vorstufen anzuzeigen, auch wenn sie länger zurückliegen.  Dies sei „keine Nestbeschmutzung, sondern notwendige Voraussetzung, um Täter zu entlarven“.
Hinweise nehmen die vom Bistum ernannten Kontaktpersonen entgegen, die nicht Kirchenangestellte sind: die Sozialpädagogin Hansi-Christiane Merkel (Telefon 03 51/8 04 44 30; E-Mail: kontaktperson.merkel@bistum-dresden-meissen.de) und der Arzt und Psychotherapeut  Steffen Glathe (Telefon 0 34 47/ 56 24 45). Mit einem Beratungsgremium, dem ein Theologe, eine Familienrichterin, eine Psychologin und ein Jurist angehören, gehen sie den Hinweisen nach. Bei Anlaufstellen wie der Opferhilfe Dresden erhalten Betroffene kompetente Beratung, zum Beispiel, wenn sie unsicher sind, ob sie Strafanzeige stellen wollen.
Auf Wunsch steht Bischof Timmerevers auch persönlich zu Gesprächen bereit.
 
Von Dorothee Wanzek