Bistumseitung leht Rücktrit von Heinz-Günter Bongartz ab

„Rücktritt wäre nicht angemessen“

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Die Bistumsleitung lehnt einen Rücktritt von Heinz-Günter Bongartz als Weihbischof ab. Gefordert hatten diesen Schritt Betroffene von sexuellem Missbrauch mit Berufung auf zwei Aufarbeitungsgutachten aus den Jahren 2017 und 2021.


Weihbischof Heinz-Günter Bongartz (l.) und Weihbischof Nikolaus Schwerdtfeger bei der Vorstellung des Missbrauchsgutachtens 2017.

Generalvikar Martin Wilk machte gegenüber der Betroffeneninitiative deutlich, dass weder Bischof Heiner Wilmer noch er einen solchen Schritt als angemessen sehen. Weihbischof Bongartz übe seit geraumer Zeit keine Aufgaben mehr aus, die einen Bezug zur Intervention, Prävention und Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt haben.

Der Generalvikar bat in einem Antwortbrief, die von Bongartz eingeräumten Fehler nicht solitär zu betrachten. In die Gesamtbewerbung müsse auch einfließen, dass er den „Paradigmenwechsel im Umgang mit betroffenen Personen im Bistum Hildesheim auch gegen interne Widerstände eingeläutet“ und sich dieser Aufgabe voll und ganz gestellt habe. Wilk räumte ein, dass dafür deutlich mehr Ressourcen nötig gewesen wären.

Das 2017 veröffentlichte Gutachten war zu dem Schluss gekommen, Bongartz habe Fehl­einschätzungen im Umgang mit Missbrauchsfällen getroffen. Der Weihbischof hatte daraufhin seinen Rücktritt angeboten. Der damalige Übergangsverwalter des Bistums Hildesheim, Weihbischof Nikolaus Schwerdtfeger, hatte jedoch nicht zugestimmt.

Der 2021 präsentierte Bericht „Wissen teilen“ erwähnt weitere Fehler Bongartz. Unter anderem soll er nach dem Eingang von Hinweisen auf Missbrauchstaten untätig geblieben sein und weitere Fälle falsch bewertet haben.

„Bisher haben Sie sich zu diesen weiteren Fehlern weder öffentlich geäußert noch Kontakt zu den Betroffenen gesucht“, heißt es in dem Brief an den Weihbischof. Es sei daher dringend geboten, dass ein Zeichen in Richtung der Betroffenen gesetzt werde, das für moralische Verantwortungsübernahme auch fernab juristischer Pflichtverletzungen stehe.

In seiner Antwort an die Betroffeneninitiavive im Bistum Hildesheim hat Generalvikar Wilk auch angeboten, über die Rücktrittsforderungen während der schon stattfindenden regelmäßigen Gespräche zu sprechen.

(kiz/kna)