Reaktionen auf anhaltendes Gottesdienstverbot

Schrittweise Lockerungen gefordert

Image

Das Gottesdienstverbot wurde nicht aufgehoben. Religionsvertreter sind enttäuscht - und fordern, unter strengen Regeln wieder zusammenkommen zu dürfen. 

Eine leere Kirche, aus der ein Gottesdienst übertragen wird. Foto: kna/Harald Oppitz
Vorerst müssen sich die Kirchen weiter auf Livestreams beschränken. Die Bundesregierung hat das Gottesdienstverbot nicht aufgehoben. 

Das verlängerte Verbot öffentlicher Gottesdienste und religiöser Veranstaltungen hat Bedauern hervorgerufen. Mit Blick auf das für Freitag geplante Treffen zwischen Religionsvertretern und der Bundesregierung wurden am Donnerstag zugleich deutliche Rufe laut, möglichst bald Gläubigen wieder die Möglichkeit zur gemeinsamen Gottesdienstfeier zu schaffen.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder hatten sich am Mittwoch auf ein weiteres Gottesdienstverbot verständigt. Zugleich bekräftigte Merkel, dass bei einem Treffen von Religionsvertretern mit der Bundesregierung am Freitag über das weitere Vorgehen "möglichst einvernehmlicher Wege" beraten werden solle. Ausdrücklich bedankte sich die Kanzlerin bei den Religionsgemeinschaften für ihre Kreativität etwa bei Online-Gottesdiensten.

Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) kündigte am Donnerstag ebenfalls baldige Gespräche mit den Religionsgemeinschaften an. Bayerns Ministerpräsident Markus Söder (CSU) stellte Gottesdienste im Freistaat ab Mai in Aussicht; entschieden sei aber noch nichts.

Der Präsident des Zentralkomitees der deutschen Katholiken (ZdK), Thomas Sternberg, zeigte zwar grundsätzliches Verständnis für die Maßnahmen zum Schutz aller, plädierte aber für eine baldige Rückkehr zu gemeinschaftlichen Gottesdiensten. "Wir erwarten, dass unter Berücksichtigung aller Schutzmaßnahmen, den Religionsgemeinschaften wieder Möglichkeiten eröffnet werden, unter Berücksichtigung strenger Regeln in eingeschränktem Maß wieder zu Gottesdiensten zusammenzukommen", erklärte Sternberg. Onlineangebote seien eine Hilfe, aber kein Ersatz.

Sternberg erinnerte daran, dass das Grundrecht auf Religionsausübung vor wenigen Tagen als hohes Gut vom Bundesverfassungsgericht bestätigt worden sei. "Wir hoffen, dass in den angekündigten Gesprächen das Thema des religiösen Lebens nicht nebenrangig behandelt wird."

Gottesdienste mit Schutzmaßnahmen

Auch der katholische Görlitzer Bischof Wolfgang Ipolt bedauerte das verlängerte Gottesdienst-Verbot. "Der Verzicht auf die Feier des Osterfestes war ein großes Opfer." Er hoffe daher sehr, dass beim Treffen zwischen Bundesregierung und Religionsvertretern eine "sinnvolle Einigung über die Möglichkeit von öffentlichen Gottesdiensten gefunden wird".

Ebenso stimmte der religionspolitische Sprecher der Unions-Fraktion im Bundestag, Hermann Gröhe (CDU), in den Chor der Befürworter von Lockerungen beim Gottesdienst-Verbot ein. "In Gemeinschaft gefeierte Gottesdienste sind wesentlicher Ausdruck der Religionsfreiheit und für viele Gläubige Quelle von Hoffnung und Kraft in nicht einfacher Zeit", teilte Gröhe über seinen Facebook-Account mit. Er hoffe daher sehr, dass es eine Verständigung über die Möglichkeit öffentlicher Gottesdienste mit verbindlichen Schutzmaßnahmen gebe.

Der Generalsekretär der Islamischen Gemeinschaft Milli Görus, Bekir Altas, nannte es "nicht nachvollziehbar, wenn Moscheen, Kirchen oder Synagogen geschlossen bleiben müssen, das Shoppen in der Stadt aber erlaubt sein soll". Es sei angebracht Religionsgemeinschaften so weit Vertrauen entgegenzubringen, dass auch ihnen unter gewissen Auflagen die schrittweise Öffnung erlaubt werde.

Der Vorsitzende des Zentralrats der Muslime, Aiman Mazyek, zeigte sich zurückhaltender. "So schwer es uns fällt, unsere Moscheen im Heiligen Monat Ramadan weiter geschlossen zu halten, so ist es unsere religiöse und bürgerliche Verantwortung, in der aktuellen Phase genau das zu tun", sagte Mazyek.

Laut einer Umfrage halten 70 Prozent der Deutschen öffentliche Gottesdienste in Zeiten der Corona-Pandemie für nicht notwendig. Lediglich zwölf Prozent gaben an, dass Vor-Ort-Gottesdienste als Teil der Grundversorgung erlaubt sein sollten, wie die katholische Zeitung "Die Tagespost" meldete. Sie hatte das Meinungsforschungsinstitut "INSA Consulere" mit der Erhebung beauftragt. Dafür wurden den Angaben zufolge vom 10. bis zum 13. April 2.108 Erwachsene befragt

kna