Fragen der Menschen zum Thema "Pflege"

„Sich nicht selbst überfordern“

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Die „Fragen der Menschen“: Hier stehen Antworten auf Ihre Fragen, die Klarheit bringen. Dr. Anke Gerlach, Referentin für Altenhilfe beim Caritasverband in Fulda, erklärt Wissenswertes zur Pflege. 

Welche Stellen gibt es, um sich über das gesamte Thema Pflege seriös zu informieren?

Es gibt eine ganze Reihe von Anbietern, die zum Thema Pflege informieren. Einen guten Überblick über Möglichkeiten und Angebote in Ihrer Nähe geben die so genannten Pflegestützpunkte, die mittlerweile bundesweit implementiert sind. Eine Übersicht über Hilfen in Ihrer Nähe erhalten sie zum Beispiel im Internet unter: www.zqp.de/beratung-pflege – Auch die Seiten des Bundesgesundheitsministeri-ums informieren neutral und differenziert über alles rund um das Thema Pflege. (www.bundesgesundheitsministerium.de/pflege-zu-hause)

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Was können Angehörige leisten in der Pflege? Wo sind Grenzen?

Braucht man als Angehöriger Fachkenntnisse, um Menschen pflegen zu können? Wo kann man die erwerben?

Diese Frage ist grundsätzlich mit „Ja“ zu beantworten. Kostenlose Kurse für pflegende Angehörige sind nach Paragraph 45 Sozialgesetzbuch (SGB), Elftes Buch (XI) durch die Pflegekassen sicherzustellen. Sie sind aber in jedem Fall freiwillig. 

Es kann unterschieden werden in öffentliche Pflegekurse (um Beispiel in der Volkshochschule, einer Sozialstation ...) und Pflegeschulungen in der Häuslichkeit. Beides kann bei den Pflegekassen erfragt werden. 

Wie kann sich ein pflegender Angehöriger entlasten lassen?

Zu nennen sind hier in erster Linie die Dienstleistungen ambulanter Pflegeanbieter. Daneben haben Angehörige auch Anspruch auf Kurzzeit- und Tagespflege, die in (teil-)stationären Einrichtungen angeboten werden. Finanziell wird diese Hilfe von den Pflegekassen unterstützt. Hilfreich kann die Teilnahme an einem Angehörigen-Gesprächskreis sein, wie er auch von der Caritas angeboten wird. 

Welche Zeitkonzepte gibt es für Arbeitnehmer, wenn sie pflegen möchten?

Wenn die Pflege für einen Angehörigen akut organisiert werden muss, hat der Gesetzgeber einige Möglichkeiten geschaffen, dies zu tun. Darunter fällt die Option einer kurzzeitigen Arbeitsverhinderung (bis zu zehn Tage). Für diese Auszeit kann Ihnen seit 2015 ein auf bis zu zehn Arbeitstage begrenztes Pflegeunterstützungsgeld gewährt werden. Auch besteht die Möglichkeit, Pflegezeit und/oder Familienpflegezeit für maximal 24 Monaten in Anspruch zu nehmen. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: www.wege-zur-pflege.de

Gibt es Kriterien, um zu entscheiden, dass eine Pflege zu Hause nicht mehr möglich ist?

Dr. Anke Gerlach Foto: privat
Dr. Anke Gerlach
Foto: privat

Die Entscheidung, einen Angehörigen in eine Einrichtung der stationären Pflege zu geben, wiegt schwer, hängt von den unterschiedlichsten individuellen Gegebenheiten und dem sich bietenden Umfeld ab und bleibt daher letztlich auch immer eine ganz persönliche Entscheidung. Daraus ergibt sich, dass hierfür kein allgemeingültiger Kriterienkatalog existiert, der auf dem Weg zu diesem Entschluss abgehakt werden kann. Entscheidend bleibt am Ende, dass die Angehörigen, die sich um die Versorgung kümmern, sich mit dieser nicht selbst überfordern! Das tut weder dem zu Pflegenden noch den Angehörigen selbst gut. Daher ist es ratsam, sich bereits im Vorfeld über Unterstützungs- und Entlastungs-angebote für pflegende Angehörige zu informieren und gegebenenfalls auch den Kontakt zu Menschen in ähnlichen Situationen zu suchen – in Gesprächskreisen oder Angehörigen-Selbsthilfegruppen. 

Stimmt es, dass man auch von seiner Rente noch Beiträge zur Pflegekasse abführen muss?

Auch Rentner müssen von ihrer Rente noch Beiträge zur Pflegeversicherung abführen. Nach einer Reform der gesetzlichen Grundlage liegt der Beitragssatz, den Rentner (und auch Selbständige) selbständig aufbringen müssen, bei 3,05 Prozent. 

Die Fragen sind zusammengestellt von Evelyn Schwab.