Obergrenzen für Reproduktionsmedizin gefordert
Viele Spenderkinder fragen sich: Sind wir verwandt?
Foto: istock/Photo_Concepts
Spenderkinder sind über ihre Gene miteinander verbunden und einander doch oft fremd.
„Das Problem bei der Reproduktionsmedizin ist, dass sie so stark kommerzialisiert ist. Außerdem werden Themen wie Leihmutterschaft, Samenabgaben und Spenderkinder fast immer nur aus der Perspektive der sogenannten Wunscheltern sowie aus Sicht der medizinischen Machbarkeit diskutiert“, sagt Toni. Was ihr fehlt, ist die Sicht der Kinder.
Vor elf Jahren erfuhr die heute 38-Jährige, dass ihr Vater nicht ihr genetischer Vater ist. Sie ist – wie geschätzt rund 100 000 andere Menschen in Deutschland – durch eine künstliche Befruchtung ihrer Mutter mit dem Samen eines fremden Mannes entstanden.
„Irgendwie krass war das, nicht richtig zu fassen“, sagt Toni, die in einem hessischen Dorf aufgewachsen ist und ihren richtigen Namen aus Rücksicht auf ihre Eltern nicht in der Zeitung lesen möchte. Noch schwieriger wurde es, als sich Toni über kommerzielle Gendatenbanken auf die Suche nach möglichen Halbgeschwistern machte. 35 hat sie bisher gefunden. „Doch es könnten auch 100 oder mehr sein. Wie viele es genau sind, werde ich wahrscheinlich nie erfahren“, sagt sie.
Um herauszufinden, wie groß ihre genetische Familie tatsächlich ist, hatte Toni gemeinsam mit der Rechtsanwältin Helga Müller den zuständigen Reproduktionsmediziner auf Auskunft verklagt. Nachdem die Klage gescheitert war, riefen die beiden Frauen im Mai das Bundesverfassungsgericht an. Doch Karlsruhe lehnte die Beschwerde ab.
Aufgeben möchte Toni aber noch lange nicht. Aktuell schreibt sie an einer Petition, die sie noch in diesem Jahr im Bundestag einreichen möchte. Parallel bereitet sich einer ihrer Halbbrüder ebenfalls auf den Klageweg vor.
Mit Spannung beobachten Toni und ihre Rechtsanwältin zudem aktuelle Diskussionen auf europäischer Ebene. Im März 2025 haben die Ethikräte von Schweden, Dänemark, Finnland und Norwegen ihre Regierungen in einer gemeinsamen Erklärung aufgefordert, das Thema Spenderkinder auf die Agenda von EU und Europarat zu setzen und den zunehmenden grenzüberschreitenden Handel mit Spendersamen zu unterbinden.
Verbindliche Obergrenze gefordert
Im Prinzip verfolgen alle Initiativen das gleiche Ziel: Es geht darum, dass künftig alle Menschen, die durch Samenabgaben gezeugt wurden, einen Anspruch auf Auskunft über die Größe ihrer Halbgeschwistergruppe erhalten. Zugleich sollen die Gesetzgeber verpflichtet werden, „endlich eine verbindliche Obergrenze festzulegen, wie oft der Samen eines einzelnen Mannes überhaupt verwendet werden darf“, sagt Müller. Nach Ansicht der Anwältin steht Deutschland dabei unter Reformdruck. Während es hier keine gesetzliche Obergrenze für die Verwendung des Samens eines einzelnen Spenders gibt, darf der Samen eines Mannes in Skandinavien und Großbritannien – je nach Land – für fünf bis maximal zwölf Familien verwendet werden.
Wie belastend eine große Zahl von Halbgeschwistern für das einzelne Kind sein kann, weiß Toni aus eigener Erfahrung. „Manchmal fühle ich mich wie ein Massenprodukt, instrumentalisiert, als Mensch nicht ernst genommen“, sagt sie. Mit einigen ihrer Halbgeschwister im Alter zwischen 18 und 43 Jahren ist Toni in einer WhatsApp-Gruppe verbunden: „Wir nennen uns die Gene Gang.“ Das Erschreckende dabei sei: Die Gruppe wächst weiter. „Erst jüngst sind sieben Personen dazugekommen, bei denen die hohe Wahrscheinlichkeit einer Verwandtschaft besteht.“
Da der für Tonis Zeugung zuständige Reproduktionsmediziner in einem regional eng begrenzten Umfeld tätig war, wuchsen fast alle Halbgeschwister in derselben Gegend auf. Zwei von ihnen spielten als Kinder zusammen im Handballverein – ohne von ihrer Verwandtschaft zu wissen. Zwei Halbgeschwister von Toni bekamen sich sogar auf einer Dating-App als Partner vorgeschlagen.
Sie sieht ihren Vater kritisch
Dass eine hohe Zahl von Halbgeschwistern bei den Betroffenen „zu Identitätskrisen und emotionaler Überforderung führen kann“ und zudem die Gefahr von Inzest erhöht, sagt inzwischen auch die Europäische Gesellschaft für Humanreproduktion und Embryologie (ESHRE). Im Juli 2026 forderte der in Brüssel einflussreiche Zusammenschluss von rund 9000 Ärzten, Wissenschaftlern und Embryologen die EU auf, möglichst rasch eine verbindliche EU-weite Obergrenze von 50 Familien pro Spender einzuführen, die langfristig auf 15 oder weniger abgesenkt werden sollte.
Im Gegensatz zur katholischen Kirche, die künstliche Befruchtungen grundsätzlich ablehnt, hat Toni kein Problem mit der Aufspaltung von sozialer und biologischer Elternschaft. Die inzwischen in Berlin lebende Frau hat weiterhin ein „sehr gutes Verhältnis“ zu ihren Eltern, wie sie sagt. Viel kritischer dagegen sieht Toni ihren genetischen Vater, den sie inzwischen ein paar Mal getroffen hat. Nach ihren Recherchen hat er über viele Jahre hinweg rund 200-mal seinen Samen abgegeben. Daraus hätten theoretisch bis zu 1000 Kinder entstehen können.
Toni vermutet, der Mann habe sich mit der Verbreitung seiner Gene „ein narzisstisches Bedürfnis“ erfüllen wollen. Um solchem Treiben künftig einen Riegel vorzuschieben, kämpft sie weiter. Dabei geht es ihr längst nicht mehr nur um die eigene Geschichte, sondern um die Rechte aller Menschen, die künftig durch Samenabgaben gezeugt werden.