Kirchliche Strukturen im Zittauer Zipfel

Vier Pfarreien lagen in Polen

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Sachsen musste nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 Gebiete an Polen abtreten. Das hatte auch Auswirkungen auf die kirchlichen Strukturen im Zittauer Zipfel. Eine neue Studie schließt jetzt eine Forschungslücke.

Die Marienkriche von Bogatynia: Der Ort gehörte bis 1945 unter dem Namen Reichenau zu Sachsen. Hier war eine der vier Pfarreien im „Zittauer Zipfel“, die nach Kriegsende in Polen lagen, aber zum Bistum Meißen gehörten.    Foto: IwanickiR/wikimedia

Der Juni 1945 hat sich ins Gedächtnis der damaligen Bewohner des östlich der Lausitzer Neiße gelegenen „Zittauer Zipfels“ eingegraben. Haus und Hof mussten sie gen Westen verlassen. Kaum bekannt ist: Auch Sachsen trat im Zuge der von Stalin forcierten „Westverschiebung“ Polens Territorium ab.Um 22 Dörfer geht es, rund 24 000 Einwohner (1939) auf 144 Quadratkilometern. Sie hatten zum Kreis Zittau gehört, schreiben die Historiker Lars-Arne Dannenberg und Matthias Donath in der Studie „‚Do hoan uns die Polen nausgetriebm‘. Vertreibung, Ankunft und Neuanfang im Kreis Zittau 1945–1950“.

20 Prozent waren katholisch
Die Autoren, die den Titel einem die Erlebnisse verarbeitenden Gedicht entlehnten, werteten Archivalien und Erinnerungsberichte aus und interviewten Zeitzeugen. Am 22. Juni 1945, so die Autoren, musste die Mehrzahl der Bürger des „Zipfels“ fort. Rund 20 Prozent der Einwohner waren katholisch – betreut von vier Priestern in den Pfarreien Grunau, Königshain, Reichenau, Seitendorf. Dannenberg und Donath schließen mit einem ausführlichen Buchkapitel über deren Schicksal eine Forschungslücke.
Der Sprengel gehörte nicht zum Erzbistum Breslau. Zuständig war der Meißner Bischof Pet-rus Legge. Der auch von der katholischen Kirche Polens betriebenen Polonisierung fehlten so zunächst kirchenrechtliche Mittel. Lutherische und unierte Liegenschaften und Gliederungen wurden der Evangelisch-Augsburgischen Kirche in Polen überantwortet. Der vom polnischen Kardinal August Hlond für Niederschlesien eingesetzte Administrator Karol Milik konnte für die katholischen Gliederungen „keine Jurisdiktionsrechte ausüben. Nach … Kirchenrecht war es allein Angelegenheit des Bischofs von Meißen … Priester abzuberufen oder einzusetzen.“
Das führte zu Konflikten: Zwar hatten polnische Kräfte die meisten Deutschen vertrieben – auch zwei katholische Pfarrer, die später zurückkehren konnten. Die Kirchenstruktur blieb jedoch lange weithin unangetastet. Dabei sprach keiner der Priester Polnisch, um zugewanderte Polen zu betreuen. Zudem gab es von polnischer Seite wohl auch angesichts der Gräueltaten, die von Deutschen während deren Besatzung verübt worden waren, starken Widerstand gegen deutsche Priester. Diese wurden oft schikaniert, begannen indes, Polnisch zu lernen. Das Bistum entsandte zudem den Muttersprachler und Jesuitenpater Paul Banaschik 1946 nach Grunau.Ordinariatsrat Johann Hötzel vermerkt im Oktober: „[D]urch die seelsorgliche Beeinflussung [legte sich] der Hass. Es ist ihm gelungen, … Protestveranstaltungen, die sich gegen den dortigen Pfarrer richteten, zu unterbinden“, zitieren Dannenberg und Donath aus Akten.
Als aber in Reichenau der polnische Jesuit Piotr Mrówka eintrifft – aus Krakau für Religionsunterricht entsandt – nehmen die Spannungen zu. Mrówka, der mehrere Konzentrationslager überlebt hatte, „demütigte … seinen Amtsbruder [Franz Schwarzbach] und rief zweimal die Polizei, weil Schwarzbach angeblich staatsfeindliche Handlungen begehe“, so die Autoren. Schwarzbach wurde 1947 ausgewiesen.

Kirchenrechtliche Klärung erst 1972
Als Pater Banaschik 1948 nach Krakau abreiste und die Jesuiten keinen Ersatz schickten, war die Versorgung der polnischen Katholiken gefährdet. Im November traf ein Schreiben aus der niederschlesischen Administratur im Bautzener Ordinariat ein, in dem vorgeschlagen wurde, die Gebiete unter deren Verwaltung zu stellen. „Dieser Druck, dazu die Verpflichtung, die Seelsorge … sicherzustellen, und das Wissen um eine weitgehende Aussiedlung der deutschen Katholiken führten zu dem Entschluss“, 1949 „die Jurisdiktion … an Karol Milik abzutreten“, so Dannenberg und Donath.
Der Pfarrer von Seitendorf, Edmund Grohmann, wurde im Mai ausgesiedelt, Georg Brusk, zuständig für Königshain, starb 1950. Alfred Böhm konnte offenbar bis zum Ruhestand Grunauer Pfarrer bleiben. Erst mit der Apostolischen Konstitution „Episcoporum Poloniae coetus“ ordnete Papst Paul VI. 1972 die Bistumsgrenzen in Polen neu und passte sie den völkerrechtlichen an. Das Meißnische Gebiet gelangte zum Erzbistum Breslau.

Lars-Arne Dannenberg/Matthias Donath: „Do hoan uns die Polen nausgetriebm“. Vertreibung, Ankunft und Neuanfang im Kreis Zittau 1945–1950, Via-Regia-Verlag, Königsbrück 2020, ISBN 978-3-944104-35-5, 19,90 Euro

Von Michael Kunze