Der Unterschied liegt auf der Hand

Volksstimme bei Martins Wahl

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Bischof Martin
Nachweis

Foto: adobestock / Zatletic

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Mit Mitra und Stab: Darstellung des heiligen Bischofs Martin. Gewählt wurde er vom Volk.

Wer kennt sie nicht, die Geschichte vom heiligen Martin, der sich im Gänsestall versteckt, um sich dem Wunsch des Volkes zu entziehen, das ihn zum Bischof in Tours machen will. Blickt man auf heutige Bischofswahlen in deutschen Bistümern, liegt der Unterschied auf der Hand: Martin wird vom Volk gewählt.


Martin lebt als Mönch. Zum Bischof fühlt er sich nicht berufen, weshalb er sich versteckt. Die Gänse verraten ihn mit ihrem Geschnatter – und er wird Bischof. Neben dieser Legende gibt es eine weitere Quelle über das Leben des heiligen Martin. Sie stammt von Sulpicius Severus. Auch er schreibt, dass sich Martin der Bischofswahl entziehen will. Einer, der weiß, wo sich Martin aufhält, geht zu diesem hin und bittet ihn, einer Mutter, die in der Stadt im Sterben liegt, beizustehen. „Diesen Dienst der Seelsorge will Martin nicht ablehnen. Deshalb geht er mit“, verweist Professor Cornelius Roth auf Sulpicius Severus. Und dann bleibt er und wird zum Bischof geweiht.


Martin, „der Bonifatius Frankreichs“


Professor Roth, der Liturgiewissenschaften und Spiritualität an der Theologischen Fakultät Fulda lehrt, bezeichnet Martin als den „Bonifatius seiner Zeit“ im heutigen Frankreich. So gründet der Heilige, der für das Teilen seines Mantels bekannt ist, das erste Kloster im Abendland. Und er beruft Synoden ein, um das kirchliche Leben zu organisieren.
„Zur Zeit von Martin gab es mehrere Kirchen wie die römische, gallische oder die keltische, die autark waren“, erklärt Roth. Der Papst in Rom wird mit dem „Primat der Liebe“ geehrt – wie das kirchliche Leben aber jeweils abläuft, wird in den jeweiligen Regionen geregelt. „Bischöfe werden entweder vom König bestimmt oder aber vom Volk ausgewählt wie im Fall von Martin“, sagt Professor Roth. Erst mit Karl dem Großen wird Rom zunehmend für Bischofsernennungen zuständig. Die enge Bindung von Bonifatius an den Papst macht dies auch deutlich.
„Von einer Bischofswahl durch Akklamation wie im Fall des heiligen Martin sind wir noch ein bisschen  entfernt“, erklärt Steffen Flicker. Für den Vorsitzenden des Katholikenrats im Bistum geht es aber vor allem darum, kleine Schritte der Teilhabe zu gehen. Im Nachbarbistum Paderborn gehe beispielsweise in dieser Richtung schon einiges. So sei ein Gremium mit Laien in die Wahl des neuen Bischofs mit einbezogen. „Aber es gibt noch Potenzial, dies auszubauen“ (siehe „Zur Sache“).
Flicker weist darauf hin, dass bei der letzten Bischofswahl in Fulda auch der Katholikenrat gefragt wurde. Dabei ging es zwar nicht um eine konkrete Person. „Es ging darum, was uns in Bezug auf den neuen Bischof wichtig war. In welcher Form unser Beitrag allerdings berücksichtigt wurde, wissen wir nicht.“ 


Katholikenrat „in gutem Austausch“ mit Bischof


Der Katholikenratsvorsitzende betont, das diözesane Laiengremium stehe in einem guten Austausch mit Bischof Michael Gerber. „Und wir sind als Katholikenrat auch mit einbezogen. Aber da können und müssen weitere Schritte folgen.“ Denn, so ist Flicker überzeugt: „Veränderungen beginnen im Kleinen.“ Das bedeute, dass sich möglichst viele Katholikinnen und Katholiken in den Pfarreien und Kirchorten beteiligen.
Mit Blick auf den Synodalen Weg betont Flicker, die Kirche gehe damit Wege hin zu mehr Partizipation. Das müsse aber noch verstärkt werden. Es dürfe jetzt nicht dabei stehen bleiben. Denn: „Viele Teilnehmer bei den Beratungen des Synodalen Wegs haben sich engagiert aus Liebe zur Kirche. Wenn das jetzt nicht umgesetzt wird – etwa aus finanziellen Gründen –, wäre das schlimm.“

 

ZUR SACHE

Das Volk hilft bei der Suche
Professor Cornelius Roth weist darauf hin, dass bei jeder Bischofs- und auch Priesterweihe daran erinnert wird, dass das Volk zuvor befragt wurde, ob ein Kandidat auch würdig ist. Im Fall der Priesterweihe wird in der Heimatpfarrei nachgefragt. Und bei einer Bischofsernennung werden auch die Gremien in den jeweiligen Diözesen angefragt. 
Die stärkere Beteiligung des Volkes bei einer anstehenden Bischofswahl – wie derzeit im Nachbarbistum Paderborn – ist für Roth auch kirchenrechtlich abgedeckt. Die Wahl selbst indes darf nach dem Kirchenrecht und nach dem Preußischen Konkordat nur durch die Mitglieder des Domkapitels erfolgen. Das Konkordat ist ein verbindlicher Vertrag zwischen der Kirche (Vatikan) und einem Staat. (st)

Hans-Joachim Stoehr