Anfrage
Wird Georg Gänswein zur Deutschen Bischofskonferenz gehören?
Die Antwort findet sich im Statut der Deutschen Bischofskonferenz, das im Internet abrufbar ist.Nach Artikel 2 Absatz 1 sind zunächst die aktiven Diözesan- und Weihbischöfe Mitglieder der Bischofskonferenz. Das heißt: Mit der Emeritierung, dem Ruhestand endet die Mitgliedschaft.
Doch der Kreis der Mitglieder ist laut Statut noch weiter. So gehören auch die sogenannten Diözesanadministratoren hinzu, das sind diejenigen, die ein Bistum leiten zwischen dem Ausscheiden eines Bischofs und der Einführung des Nachfolgers. Oft ist das ein Weihbischof, es kann aber auch ein Priester ohne Bischofsweihe sein, wie etwa in Paderborn, wo der Leiter des Bereichs Pastorale Dienste, Michael Bredeck, die Aufgabe übernommen hat.
Ebenfalls zur Bischofskonferenz gehört ein Koadjutor. Das ist ein Gesandter des Papstes, der (meist in einer Krisensituation) dem amtierenden Bischof zur Seite gestellt wird und zugleich das Recht der Nachfolge besitzt – womit das etwa im Preußischen Konkordat festgelegte Wahlrecht des Domkapitels umgangen wird. Beispiele sind Joseph Höffner, der 1969 zum Koadjutor des Erzbischofs von Köln bestellt wurde, um den fast erblindeten Joseph Kardinal Frings zu unterstützen, sowie Ludwig Averkamp, der 1985 zur Unterstützung von Bischof Helmut Hermann Wittler nach Osnabrück berufen wurde; ihm folgte er 1987 als Bischof von Osnabrück nach.
Schließlich haben auch jene Bischöfe einen Sitz in der Konferenz, die „ein besonderes vom Apostolischen Stuhl oder von der Deutschen Bischofskonferenz übertragenes Amt im Konferenzgebiet bekleiden“. Hier ist etwa an eine Beauftragung für einen besonderen Seelsorgebereich oder eine Wallfahrt zu denken.
Auf Georg Gänswein trifft keines dieser Kriterien zu. Die nüchterne Abschiedsmitteilung des Vatikans deutet keinen Sonderauftrag an, und so gehört er zu jenen deutschen (Erz-)Bischöfen, die als Kurienbischöfe, als Bischöfe in einem anderen Land oder als Ruhestandsbischof eben nicht der Deutschen Bischofskonferenz angehören.