Zwei Gemeinschaften im Visier

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Priester im Beichtstuhl
Nachweis

Foto: Lars Berg/kna

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Priester im Beichtstuhl. Eine sensible Situation, wenn das Innerste zur Sprache kommt. 

Haben geistliche Gemeinschaften im Norden ihren Anhängern Schaden zugefügt? Wenn ja, in welcher Weise? Diese Frage will die Universität Münster in einer Studie angehen. Gesucht werden nun Menschen mit Erfahrungen.

Die Universität Münster sucht für eine Studie Betroffene von „geistlichem Missbrauch“. Vor allem ehemalige Mitglieder der Organisationen „Christusgemeinschaft“ und „Totus Tuus Neuevangelisierung“ bittet Projektleiterin Judith Könemann um Unterstützung, wie die Uni am Montag mitteilte.

Als geistlicher Missbrauch gelten die Manipulation und die Ausnutzung von Menschen im Namen Gottes und im Zusammenhang von religiösem Leben. Dabei werden in der Seelsorge, zum Beispiel bei der Beichte oder geistlichen Begleitung, aber auch in geistlichen Gemeinschaften Menschen bevormundet, entmündigt und oft gegen andere abgeschirmt.

Die Uni hatte Anfang des Jahres eine dreijährige Studie zum Thema gestartet. Sie sucht nach religiösen Praktiken und theologischen Überzeugungen, die den geistlichen Missbrauch begünstigen.

Interviews sollen Erfahrungen aufnehmen

Neben Aktenanalysen wollen die Forschenden vom Institut für Religionspädagogik und Pastoraltheologie Erfahrungen von Zeitzeugen und Betroffenen auswerten, wie es hieß. Im Zentrum der Untersuchung stehen die im Bistum Osnabrück gegründete und mit dem Orden der Thuiner Franziskanerinnen verknüpfte „Christusgemeinschaft“ sowie die 2007 bis 2021 im Bistum Münster kirchenrechtlich anerkannte geistliche Vereinigung „Totus Tuus Neuevangelisierung“. Gegen beide Gemeinschaften liegen Vorwürfe von geistlichem Missbrauch vor.

Die Untersuchung wird den Angaben zufolge von den Diözesen Osnabrück und Münster, der Deutschen Bischofskonferenz und der Kongregation der Thuiner Franziskanerinnen finanziell getragen, aber an der Universität Münster unabhängig durchgeführt. Mit Betroffenen werde zunächst ein Telefonat geführt und dabei der Ort für ein Interview festgelegt. Mit einer Einwilligungserklärung lege der Interviewpartner fest, ob das Gespräch anonymisiert in die Studie einfließen soll. Über die Teilnahme und die inhaltlichen Schwerpunkte entscheide der Interviewte. Zudem bestehe jederzeit die Möglichkeit, die Teilnahme zu widerrufen.

kna