Aus acht Dekanaten werden elf Pastoralregionen
Bistum Magdeburg gibt sich neue Struktur
Grafik: Bistum Magdeburg
Kirche ist im Wandel – und das macht sich auch vor der eigenen Haustür bemerkbar. Noch in diesem Jahr kommt auf das Bistum eine einschneidende Veränderung zu. Die bisherigen acht Dekanate, in denen die Pfarreien einer Region zusammengefasst sind, werden zum 31. August rechtskräftig aufgelöst. An ihre Stelle treten stattdessen elf sogenannte „Pastoralregionen“.
Das ist mehr als nur eine Strukturveränderung. Zwar bleiben die einzelnen Pfarreien selbstständig, aber das hauptamtliche pastorale Personal wird künftig für die gesamte Region zuständig sein, heißt es in einer Handlungsrichtlinie des Ordinariats, die kürzlich bei den Regionalkonferenzen für die hauptamtlichen Mitarbeiter des Bistums, der Pfarreien und der Caritas vorgestellt wurde.
Änderung der Zuständigkeiten
So werden Priester, Diakone, Gemeindereferenten oder Kirchenmusiker ab dem 1. September dieses Jahres mit dem Einsatz in einer Pastoralregion beauftragt sein – das bedeutet, sie stehen nicht mehr ausschließlich einer Pfarrei zur Verfügung. „Die Pastoralregion ist der Raum, in dem das Leben in Pfarreien und Einrichtungen durch den regionalen Einsatz des zur Verfügung stehenden hauptamtlichen Personals unterstützt und begleitet wird“, heißt es weiter in der Handlungsrichtlinie.
Wie Friederike Maier, Leiterin des Fachbereichs „Pastoral in Kirche und Gesellschaft“ im Ordinariat erläutert, werden auch die Priester überpfarrlich eingesetzt. Allerdings haben die bisherigen Beauftragungen von Priestern, insbesondere von kanonischen Pfarrern – die also einer bestimmten Pfarrei zugeordnet sind – weiterhin Rechtskraft, heißt es in dem Papier des Bistums. Für einen regionalen Einsatz werden sie eigens durch den Bischof beauftragt. Beispielsweise könnte ein Priester für mehrere Pfarreien, die durch Leitungsteams geführt werden, als Geistlicher Moderator zuständig sein, erläutert Maier.
Gesteuert werden die Pastoralregionen künftig von so genannten „Regionalkoordinatoren“. Sie sollen aus dem Kreis des pastoralen Personals vom Bischof ernannt werden. Die Handlungsrichtlinie des Ordinariats empfiehlt, zwei Personen (beispielsweise einen Priester und einen Gemeindereferenten) die Koordination gemeinsam wahrnehmen zu lassen, davon eine Person als Stellvertreter.
Personalnot macht sich bemerkbar
„Ausgangspunkt für die Reform ist die Personalnot“, sagt Friederike Maier. Während andere Bistümer die Pfarreigebiete immer größer ziehen würden, habe Bischof Gerhard Feige weitere Zusammenlegungen vermeiden wollen.
„Die Reform ist zwar der Not geschuldet, aber ich sehe auch eine Chance darin“, sagt die Fachbereichsleiterin. „Wir sind dann mehr, können uns in den Regionen austauschen.“ Die Ehrenamtlichen in den Gemeinden müssen sich allerdings darauf einstellen, dass die hauptamtlichen Mitarbeiter nicht mehr nur für ihre Gemeinde zuständig sind. Bei vielen Priestern ist das allerdings ohnehin längst der Fall.