Drei Ostbistümer beauftragen Missbrauchsstudie
Einig beim Konzept, Umsetzung strittig

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„Restorative Justice“ ist ein Konzept, das – angepasst an die jeweilige Lebenskultur – unter anderem nach dem Völkermord von Ruanda Anwendung fand. Wie hier in Rugurame im Süden des Landes finden regelmäßig psychologisch begleitete Treffen zwischen Hutus und Tutsis, Überlebenden und Tätern statt. Hier berichtet eine Frau, dass der Mann neben ihr ihren Ehemann getötet, ihre Felder und ihr Haus zerstört hat. Heute hilft er ihr beim Wassertragen und bei der Arbeit.
Nach wiederholtem Drängen des Betroffenenbeirats geben drei ostdeutsche Bistümer eine gemeinsame Missbrauchsstudie in Auftrag. Bis Mitte Mai können Forscherteams sich für die auf drei Jahre angelegte Studie bewerben. Sie soll die Erkenntnisse der MHG-Studie aus dem Jahr 2018 ergänzen, die deutschlandweit Häufigkeit und begünstigende Strukturen sexuellen Missbrauchs durch Kleriker untersucht hatte. Darüber hinaus sollen Wissenschaftler fachübergreifend erkunden, von welchen Faktoren gelingende Aufarbeitung abhängt.
Im Auftrag der Deutschen Bischofskonferenz hatte die MHG-Studie sich in ihrer Untersuchung auf Missbrauchstaten beschränkt, die an Minderjährigen verübt wurden. In einer Reihe von Bistümern, darunter Dresden-Meißen und Görlitz, erfasste sie nur Fälle nach dem Jahr 2000. Nicht berücksichtigt wurden zudem Täter ohne Priester- oder Diakonenweihe. Für das Erzbistum Berlin gab es 2021 ein Gutachten, das über die MHG-Studie hinausgehend auch den Umgang kirchlich Verantwortlicher mit angezeigten Fällen dokumentierte.
Die neue Studie soll auf bisherige Forschungsergebnisse aufbauen und für die beteiligten Bistümer alle Missbrauchstaten erfassen, die ab 1946 im Verantwortungsbereich der Kirche angezeigt wurden. Zum Auftrag gehört auch, das Erfasste historisch, theologisch, soziologisch und juristisch zu bewerten und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten, angelehnt an Leitfragen des „Restorative-Justice-Konzeptes“ (Wiederherstellende Gerechtigkeit). Dieses Konzept hat sich – unterschiedlich ausgeprägt – weltweit in Krisen bewährt. Es beförderte unter anderem Versöhnungsprozesse nach dem Völkermord in Ruanda und dem Apartheid-Regime in Südafrika. Es liegt auch dem im deutschen Recht etablierten Täter-Opfer-Ausgleich zugrunde. Daran anknüpfend soll die Studie zum Beispiel erkunden, was Bistümer tun müssten, damit Betroffene das Erlebte bewältigen können und handlungsfähig werden, damit Täter Verantwortung übernehmen und Gemeinden sich ihrer Vergangenheit stellen und Lehren für die Zukunft ziehen.
Einigung konnte zwar über das Konzept der Studie erzielt werden, nicht aber über die Art der Ausschreibung, bei der Betroffene sich übergangen fühlen. „Da die Studie nicht als unabhängige Studie ausgeschrieben ist und Rückfragen mit dem Persönlichen Referenten des Erzbischofs geklärt werden sollen, halten wir eine Beteiligung an der Forschung für die Studie nicht für verantwortbar und raten im Interesse der Sicherheit Betroffener davon ab", sagt Michael Köst, Betroffenenvertreter und Koordinator der Arbeitsgruppe Studie, die das Konzept erarbeitete. Er kritisiert zudem eine „dramatische Unterfinanzierung“ der Studie: „Der Erzbischof hat uns mitgeteilt, dass dafür höchstens 500 000 Euro bereitgestellt werden. Für dieses Konzept reicht das nicht.“