Konzept zum Schutz vor sexuellem Missbrauch
Alle sollen genauer hinsehen
Jede Kirchengemeinde soll ein umfangreiches Konzept zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellem Missbrauch entwickeln. Zum Beispiel die Pfarrei Christus König in Osnabrück.
Missbrauch kann in verborgenen Ecken geschehen, wenn niemand registriert, wer sich mit wem trifft und was dann passiert. So war es früher. Jetzt aber sind die Menschen sensibilisiert. 1:1-Begegnungen im dunklen Jugendkeller dürfen nicht vorkommen. Alle Gemeinden im Bistum Osnabrück sind angewiesen, ein institutionelles Schutzkonzept zu erarbeiten, sich also zu fragen, wer in ihren Räumen ein und aus geht. Kinder, Jugendliche und erwachsene Schutzbefohlene sollen sich in jeder Situation sicher fühlen können.
Dort, wo eine Gemeinde Transparenz herstellt, sind ihre Mitglieder besser geschützt. Doch kaum eine Kirchengemeinde hat früher die dazugehörenden Fragen untersucht: Was passiert in welchen Räumen? Von wem werden sie genutzt? Fühlen sich Besucher von Veranstaltungen bei uns wohl? In welchen Situationen könnten sie bedrängt werden, wie könnte man das verhindern? Sich solche Fragen zu stellen und den Ist-Zustand zu analysieren, ist der erste Schritt, wenn ein Schutzkonzept gegen Missbrauch für eine Gemeinde erstellt wird.
Gemeindehäuser als Schutzräume
Kerstin Kerperin hat ein solches Konzept für die Osnabrücker Pfarrei Christus König erarbeitet. Die Pfarrei umfasst drei Kirchenstandorte: Heilig Geist, St. Franziskus und Christus König. Also musste die Sozialpädagogin im Gemeindedienst an drei Orten schauen, wie die räumlichen Begebenheiten sind. Liegt der Wickelplatz auf dem Präsentierteller? Wie viel Privatsphäre bieten die Sanitärräume? Es sei wichtig gewesen, allen Beteiligten deutlich zu machen, „dass es Orte geben muss, wo Sicherheit ist und wir für größtmöglichen Schutz der Menschen sorgen können“, sagt Kerperin. Das Stichwort Schutzräume bezieht sich nicht nur auf bauliche Gegebenheiten. Gemeint ist auch ein guter Umgang miteinander.
„Wie sind wir als Menschen unterwegs?“ sei die Frage gewesen, die im Übrigen nicht nur die hauptamtlichen Mitarbeiter angehe, sagt Kerperin. Es gehe um die Haltung aller Gemeindemitglieder, Vertreter von Kirchenvorstand und Pfarrgemeinderat, aber auch derjenigen, die tätig sind in Jugendarbeit, Katechese oder bei Seniorentreffen.
Alle sollen sich bei uns sicher fühlen
Die Gespräche hätten gezeigt, wie wichtig es sei, das Thema Prävention in die Gremien und Gruppen zu tragen und miteinander zu diskutieren, was geschehen muss, damit sich alle Besucher der kirchlichen Veranstaltungen sicher fühlen und sich auch trauen, jemanden anzusprechen, wenn grenzverletzendes Verhalten passiere. Und so wurde auch darüber diskutiert, was „grenzverletzendes Verhalten“ ist, zum Beispiel bei einer geselligen Veranstaltung. Da, wo die einen sagen: „Das war doch nur ein Spruch“, fühlt sich ein anderer vielleicht verletzt. Eine Grenzverletzung finde immer dann statt, wenn jemand etwas tut und das Gegenüber es nicht will, sagt Kerperin.
Bei den Mitwirkenden in der Jugendarbeit stieß Kerstin Kerperin auf viel Vorwissen der Ehrenamtlichen. Teenager, die die Schulungen für eine Jugendleiter-Card (Juleica) absolvieren, nehmen stets am Training zu „Nähe und Distanz“ teil und sind über Zeltlagerspiele, die man vermeiden sollte, informiert. Auch mit Katecheten wurde gesprochen, zum Beispiel darüber, dass bei Veranstaltungen mit Übernachtung Mädchen und Jungen in getrennten Räumen schlafen müssen. Außerdem wurde der Sinn der Selbstverpflichtungserklärung erläutert, in der sich die Ehrenamtlichen zur Achtsamkeit in Präventionsfragen verpflichten. Und die Gemeindemitglieder diskutierten über Entscheidungsstrukturen, heimliche Hierachien und Machtverhältnisse.
Die Pfarrei Christus König hat sich nun eine neue Hausordnung gegeben. Darin ist unter anderem geregelt, wer einen Schlüssel für welche Räume erhält. Und es gibt darüber hinaus eine Neuerung: In den kirchlichen Gebäuden und auf dem Gelände sind als Alkohol nur Bier, Wein und Sekt, aber kein Branntwein mehr erlaubt.
Andrea Kolhoff
Zur Sache
„Achtsam sein mit Nähe und Distanz“
Jede Gemeinde und katholische Einrichtung im Bistum ist angehalten, vorbeugende Maßnahmen gegen Grenzüberschreitungen und sexuellen Missbrauch zu treffen, auf Grundlage eines standardisierten Verfahrens. Dazu gibt das Bistum den Gemeinden die im institutionellen Schutzkonzept dargelegten Vorgaben an die Hand. Die Broschüre kann in der Koordinationsstelle zur Prävention von sexuellem Missbrauch angefordert oder im Intranet des Bistums als pdf-Datei heruntergeladen werden.
Wenn Hermann Mecklenfeld, Beauftragter in der Koordinationsstelle, vom institutionellen Schutzkonzept spricht, ersetzt er den Begriff gerne mit Schutzprozess, denn Prävention sei nicht als abgeschlossene Handlung zu verstehen. Mecklenfeld ist es wichtig, dass allen Beteiligten einer Kirchengemeinde oder katholischen Einrichtung klar wird, dass es um die Haltung des Einzelnen geht. „Prävention ist eine Haltung, man kann diese nicht verordnen und nicht abheften“, sagt er.
Ein einrichtungsbezogenes Schutzkonzept wird derzeit in allen deutschen Bistümern erarbeitet, um eine Vereinbarung zwischen Bischof Stephan Ackermann, dem Beauftragten der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) für Fragen sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Bereich, und dem Unabhängigen Beauftragten der Bundesregierung für Fragen des Sexuellen Kindesmissbrauchs, Johannes Wilhelm Rörig, umzusetzen. Es gehe darum, die Gemeinden und kirchlichen Einrichtungen zu sicheren Orten zu machen, also einen Schutzraum zu bieten. Es gehe aber auch darum, die Mitarbeiter und Ehrenamtlichen so zu sensibilieren und zu schulen, dass sie mögliche Anzeichen von Missbrauch bei ihnen anvertrauten Menschen erkennen und im Verdachtsfall kompetent handeln können, so Mecklenfeld. Im Sinne der Prävention sei es wichtig, wenn kirchliche Mitarbeiter auffälliges Verhalten deuten und mögliche Anzeichen für Missbrauch erkennen könnten, um den Betroffenen Hilfe anbieten zu können.
Im Bistum Osnabrück fließen in das Schutzkonzept die 2014 verabschiedeten Vorgaben des „Bischöflichen Gesetzes zur Vermeidung von sexualisierter Gewalt in kirchlichen Einrichtungen“ ein. Kirchliche Rechtsträger müssen sicherstellen, dass das Personal neben der fachlichen Qualifikation auch über eine persönliche Eignung für die Stelle verfügt. Zu den Standardvorgaben zählt, dass Personen, die verantwortlich im Kinder- und Jugendbereich tätig sind, ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen beziehungsweise eine Straffreiheitserklärung unterschreiben (Gruppenleiter unter 18 Jahre). Außerdem müssen sie eine Selbstverpflichtungserklärung abgeben, mit der sie bestätigen, dass sie achtsam und verantwortungsvoll mit Nähe und Distanz umgehen. (kol)