Auf immer verbunden

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Ein Haustier ist für viele Menschen ein treuer Freund. Auch im Grab wären manche gerne vereint. In Hamburg können sich Herrchen und Frauchen ab kommendem Jahr gemeinsam mit ihrem Lieblingstier beisetzen lassen.

Grabsteine auf einem Hunde-Grab auf dem Tierfriedhof Bönnschenhof in Königswinter
Steine auf einem Hunde-Grab auf dem Tierfriedhof Bönnschenhof in Königswinter. In Deutschland gibt es etwa 150 reine Tierfriedhöfe. Foto: kna

In Hamburg sollen Menschen und ihre Haustiere zukünftig gemeinsam in einem Grab liegen können. Diese Möglichkeit sieht ein neues Bestattungsgesetz vor, dem der Senat und am 23. Oktober auch die Bürgerschaft zugestimmt hat. Nach der neuen Regelung kann die zuständige Behörde Flächen für Grab­stätten ausweisen, „auf denen auf Wunsch der Verstorbenen eine Urne mit der Asche eines Haustieres dem Grab beigegeben werden kann“. Vorbilder sind Friedhöfe in Essen und Braubach bei Koblenz.

Herrchen und Frauchen neben Hund und Katze

Auf dem Ohlsdorfer Friedhof ist bereits ein etwa 120 Quadratmeter großes Gräberfeld für Mensch-Tier-Bestattungen gefunden. „Es handelt sich um eine alte Gemeinschaftsanlage. Wir müssen jetzt prüfen, ob es noch Rechte gibt, dort beigesetzt zu werden“, sagte Lutz Rehkopf, Sprecher des städtischen Friedhofsbetreibers „Hamburger Friedhöfe“. Wenn dies nicht der Fall sei, könne das Gräberfeld für Mensch-Tier-Bestattungen genutzt werden. „Es wird dann optisch abgegrenzt, um die Gefühle anderer Friedhofsbesucher nicht zu verletzen“, so Rehkopf. 

Angedacht sei die Bestattung von Kleintieren wie Hund, Katze, Kaninchen, Kanarienvogel und Hamster, nicht dagegen von Pferden oder anderen größeren Vierbeinern. Die Tiere müssten verbrannt und die Asche in Urnen überführt werden, erklärte Rehkopf. „Wir sehen Tiere als Grabbeigabe, nicht als Tierkadaver.“ Für den Fall, dass der Tierbesitzer zuerst stirbt, könne er neben dem Grab einen Platz für sein Haustier reservieren. Die weitere Pflege und spätere Grablegung des Tieres müsse er dann per Testament an Angehörige oder Freunde übertragen.

Der Wunsch nach Mensch-Tier-Bestattungen sei in jüngster Zeit vermehrt an den Friedhofsbetreiber herangetragen worden, etwa beim Bürger-Beteiligungsprojekt Ohlsdorf 2050 für die Gestaltung des 389 Hektar großen Parkfriedhofs, so Rehkopf. Schon jetzt gebe es erste Interessensbekundungen für das neue Modell. „Wir haben es vor allem mit älteren Herrschaften zu tun. Wenn deren einzige Partner im Alter die Tiere sind, dann möchten sie auch den letzten Weg gemeinsam gehen und im Tod auf immer verbunden sein.“ Wann das erste Herrchen oder Frauchen mit seinem Haustier bestattet wird, ist jedoch noch unklar. Nach Verabschiedung des neuen Gesetzes werde es mindestens noch ein Jahr bis zur Realisierung dauern. Die Umweltbehörde unterstützt die Initiative aus Ohlsdorf.

Katholische Kirche begrüßt das Gesetz

Die katholische Kirche begrüßte das neue Gesetz. „Wir haben Verständnis dafür, dass das Bestattungsrecht grundsätzlich einer sich wandelnden Bestattungskultur Rechnung tragen muss“, sagte der Leiter des Katholischen Büros Hamburg, Stephan Dreyer. „Die jetzt in Rede stehenden Änderungen halten wir für angemessen und sehen unsere Anliegen, insbesondere eines würdigen Umgangs mit den Verstorbenen, gewahrt.“

Auch Rainer Hagencord vom Institut für Theologische Zoologie in Münster begrüßte das neue Angebot, warnte aber zugleich vor übertriebener Liebe zum Haustier. „Da wird viel in die Tiere hineinprojiziert. Aber ein Hund bleibt immer ein Hund“, meinte der katholische Priester und Biologe. „Die andere Fehlsicht ist, Puten, Hühner und Kühe als seelenlose Rohlinge der Fleisch-, Eier- und Milchindustrie zu sehen.“ Nicht nur Haustiere sollten als Mitgeschöpfe Gottes gesehen und liebevoll behandelt werden, sondern alle Tiere.

In Deutschland gibt es rund 150 reine Tierfriedhöfe. Mensch-Tier-Bestattungen sind dagegen bislang nur in einigen wenigen Kommunen möglich. Laut bundesweiter Gesetzgebung sind Friedhöfe lediglich für Menschen da. Tiere können jedoch, wie auch in dem neuen Hamburger Gesetz, als „Grabbeigabe“ angesehen werden.

Text: Norbert Wiaterek