Aufarbeitungskommission ist am Werk

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Die Hintergründe sexuellen Missbrauchs in den drei norddeutschen Bistümern werden auf unterschiedlichen Ebenen beleuchtet. Jetzt hat eine Kommission ihre Arbeit aufgenommen, die bereits vorhandene Aktivitäten zusammenfügt.


Otmar Kury ist Vorsitzender der unabhängigen Kommission. | Foto: privat

Hamburg (kb). Die unabhängige Kommission zur Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch der Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück hat nach ihrer konstituierenden Sitzung ihre Tätigkeit aufgenommen. Das teilte die Kommission im Anschluss mit. Zehn Mitglieder gehören dazu. Die Regierungen der Länder Bremen, Hamburg, Mecklenburg- Vorpommern, Niedersachsen und Schleswig-Holstein haben vier Mitglieder benannt: den Hamburger Rechtsanwalt und früheren Präsidenten der Hanseatischen Rechtsanwaltskammer, Otmar Kury, Carsten Spitzer, Direktor der Klinik für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie der Universitätsmedizin Rostock, den früheren Präsidenten des Landtages von Schleswig-Holstein, Martin Kayenburg sowie den Präsidenten des Landgerichts Osnabrück, Thomas Veen.

Dazu kommen drei Mitglieder des bereits gebildeten Betroffenenrates sowie die von den Bistümern in die Kommission berufenen Vertreter Klaus Kottmann, Offizialatsrat im Erzbistum Hamburg, Ingo Frommeyer, Vorsitzender Richter am Landgericht Osnabrück und Thomas Scharf-Wrede, Direktor des Bistumsarchivs Hildesheim. Die Kommission wählte Kury zum Vorsitzenden und Kayenburg zum Stellvertreter.

Wie wurde die Aufdeckung erschwert?

Die Kommission werde die quantitative Erhebung von Fällen sexualisierter Gewalt in den beteiligten Diözesen, den administrativen Umgang mit Tätern und Betroffenen sowie die Identifikation von Strukturen erarbeiten, aufklären und feststellen – immer mit Blick darauf, wie sexualisierte Gewalt ermöglicht, erleichtert oder deren Aufdeckung erschwert wurde. Darüber hinaus sollen die Erkenntnisse und Ergebnisse von Aufarbeitungsprozessen in den Diözesen mit den bereits bekannten Studien und der neueren Forschung qualitativ verglichen und bewertet werden. Die gewonnenen Erkenntnisse seien für die Aufgaben der Prävention und Intervention in den einzelnen Diözesen unbedingt geboten und sollten verwendet und genutzt werden, heißt es in der Mitteilung.

Gemeinsamkeit für die Kirchenprovinz

Die Berufung der Gremien der Aufarbeitungskommissionen und der Betroffenenräte basiert auf der von der Deutschen Bischofskonferenz und vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs (Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend) verabschiedeten Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards. Die Kommission und der Rat wurden auf Ebene der norddeutschen Kirchenprovinz gebildet, weil das Erzbistum Hamburg 1995 aus Gebieten der Bistümer Hildesheim und Osnabrück hervorgegangen ist.