Entschädigung für Betroffene von Missbrauch
Bischöfe wollen Zahlung beschließen
Die Deutsche Bischofskonferenz will noch in dieser Woche über die Entschädigung für die Betroffenen sexuellen Missbrauchs entscheiden. Zwischen 5000 und 50.000 Euro pro Fall sind geplant - es geht vor allem um die Anerkennung des Leids.
Die katholischen Bischöfe wollen noch in dieser Woche ein System für die Anerkennung des von Missbrauchsopfern erlittenen Leides beschließen. Er sehe die "große Verpflichtung", noch auf der bis Donnerstag dauernden Herbstvollversammlung entsprechende Beschlüsse zu fassen, sagte der Konferenzvorsitzende, Bischof Georg Bätzing, am Dienstag in Fulda. Dabei gehe es um zu zahlende Summen, aber auch um die Installation eines Betroffenenbeirats sowie eines Gremiums, das dann über die Auszahlung an Betroffene entscheidet. Seit Dienstag tagen die Bischöfe in Fulda bei ihrer Herbstvollversammlung.
Einem Grundsatzbeschluss vom Frühjahr zufolge will sich die Kirche an der zivilrechtlichen Schmerzensgeldtabelle orientieren. Diese sieht für sexuellen Missbrauch derzeit Summen zwischen 5000 und 50.000 Euro pro Fall vor. Zuvor waren Leistungen von bis zu 400.000 Euro im Gespräch. Derzeit zahlt die katholische Kirche Opfern von Missbrauch durchschnittlich 5000 Euro.
Auch der Vatikan-Experte für Missbrauchsprävention, Hans Zollner, hofft auf eine Einigung der deutschen Bischöfe über Anerkennungszahlungen für Betroffene. "Es wäre gut, wenn sie sich verständigen", sagte der Jesuit der "Süddeutschen Zeitung". Für manche Betroffene sei das Thema sehr wichtig, sagte Zollner, der Mitglied der Päpstlichen Kinderschutzkommission ist. "Sie wollen gemessen haben, was an verlorener Lebensqualität durch Geld aufgewogen werden kann."
Der Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig, sagte auf Anfrage, er wünsche sich für die Betroffenen sehr, dass eine für sie akzeptable Lösung gefunden werde. Weitere Verzögerungen seien nicht zumutbar.
Auch Bundespolitiker forderten die katholische Kirche zu Zahlungen auf. Die Bischofskonferenz müsse für Klarheit über die Zahlungen für Missbrauchsopfer sorgen, so der religionspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Benjamin Strasser. Die bereits vereinbarten Grundsätze seien ein erster wichtiger Schritt, allerdings müssten die noch offenen Verfahrensfragen nun schnell geklärt und transparent gemacht werden.
Der religionspolitische Sprecher der SPD, Lars Castellucci, betonte, er begrüße die Signale aus der Bischofskonferenz. Wichtig sei, "einen Ausgleich für das zu schaffen, was nicht wiedergutzumachen ist». Opfer zu entschädigen, bedeute «immer mehr als nur Anerkennung des Leids". Er verwies auf das Opferentschädigungsrecht, das eine richtige Grundlage für die Zahlungen an die Opfer sei. Zudem sprach er sich dafür aus, die Selbstorganisation von Betroffenen zu stärken und zu finanzieren.
kna