Flüchtlingsbischof informiert sich in Haftanstalt
In der Abschiebehaft
Foto: Melanie Giering
Glückstadt Der Sonderbeauftragte für Flüchtlingsfragen der Deutschen Bischofskonferenz, Erzbischof Stefan Heße, und der Beauftragte für Flüchtlingsfragen der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), Bischof Christian Stäblein, haben am 29. November die Abschiebungshafteinrichtung im schleswig-holsteinischen Glückstadt besucht. In der von den Ländern Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern genutzten Einrichtung sind aktuell 32 Menschen in Abschiebungshaft. Seit Inbetriebnahme 2021 wird immer wieder Kritik an Haftbedingungen geäußert: So herrscht anhaltender Personalmangel und über ein halbes Jahr fand keine Sozialberatung statt. Zudem gab es Hungerstreiks und sogar Suizidversuche. Kritisiert wurde überdies, dass Hamburg EU-Bürger in Glückstadt inhaftierte.
Der kommissarische Leiter der Einrichtung schilderte den Bischöfen die strukturellen Probleme und berichtete von den Bemühungen, den Personalmangel zu beheben. Die Bischöfe tauschten sich zudem mit Vollzugsbeamten, einer Mitarbeiterin der Notarztstation und der Sozialberatung der Diakonie aus. Überdies sprachen Heße und Stäblein mit Inhaftierten und mit den Seelsorgern, die ihnen zur Seite stehen. Der Erzbischof betonte: „Die Beschleunigung von Abschiebungen darf niemals auf Kosten humanitärer und rechtsstaatlicher Prinzipien erfolgen. Auch für Menschen, denen kein Schutzstatus gewährt werden kann, tragen wir Verantwortung.“ Stäblein kritisierte, dass die Bedingungen, unter denen die Abschiebungen erfolgten, öffentlich kaum diskutiert würden.