Vorsorge

Die eigene Trauerfeier planen

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Auch wenn es schwerfällt, sollte man sich schon zu Lebzeiten Gedanken über seine Beerdigung machen und Vorsorge treffen, sowohl finanziell als auch ideell. Das kann eine große Entlastung für die trauernden Angehörigen sein – und auch für sich selbst.


Urne oder Sarg? Diese und viele andere Fragen sollte man bereits vor dem eigenen Tod mit den Angehörigen besprechen. Das entlastet. Foto: istockphoto/Anze Furlan

Die Vorstellung, die eigene Beerdigung vorzubereiten, mag vielen Menschen einen Schauer über den Rücken jagen. Tatsächlich aber sind Planung und Vorsorge für die eigene Bestattung sinnvoll und verantwortungsbewusst, vor allem gegenüber den Angehörigen.


Die Finanzen regeln
Durchschnittlich 7000 Euro kostet heute in Deutschland eine Beerdigung inklusive Grabstelle. Eine Summe, die nicht jeder Mensch im Todesfall noch auf dem Konto hat, gerade wenn Pflege- und Heimkosten die eigenen Ersparnisse aufgefressen haben. Dann stehen die Angehörigen in der Pflicht, für die Kosten aufzukommen. Für 20 Prozent der Hinterbliebenen sei die Kostenfrage daher ein wesentliches Kriterium bei der Wahl der Bestattungsart, hat der Bundesverband Deutscher Bestatter ermittelt.  Insgesamt sei das Preisbewusstsein in diesem Bereich deutlich gestiegen.

Seriöse Bestatter klären im Gespräch über Pflicht- und Wahlleistungen auf und kennzeichnen sie in ihren Angeboten. Wer sich rechtzeitig mit dem Thema befasst, kann sich gründlich informieren, Angebote und Informationen einholen und sich für die gewünschte Form der Beisetzung entscheiden. „Skeptisch sollte man werden, wenn der Bestatter für die Beratung Geld sehen will“, betont Bestattungsunternehmerin Andrea Schulte aus Osnabrück.


Die Trauerfeier gestalten
Neben den finanziellen Vorkehrungen kann in einem Bestattungsvorsorgevertrag auch festgehalten werden, welche individuellen Wünsche zur Gestaltung der Trauerfeier und Bestattung selbst bestehen. Gerade Menschen, für die der eigene Tod durch eine entsprechende Vorerkrankung sehr konkret ist, haben nach Erfahrung von Andrea Schulte häufig detaillierte Vorstellungen. Andere legen lediglich Bestattungs- und Grabart und die gewünschte Grabstätte fest und überlassen alles andere den Angehörigen. 

Im Vorsorgevertrag kann ganz genau angegeben werden, was einem wichtig ist: die Bestattungsart (Erd-, Feuer-, Baum, Diamant- oder Seebestattung), die Grabstätte (Friedhof, Familiengrab oder Friedwald), Grabpflege und -gestaltung, das Sarg- oder Urnenmodell sowie Einzelheiten der Trauerfeier, zum Beispiel der Ort, die Trauerrede, die Dekoration, die Musik, die Floristik, die Kleidung der Gäste oder Speisen und Getränke. Seit Neuestem können dort sogar Bestimmungen zur Regelung des digitalen Nachlasses vermerkt werden.


Angehörige entlasten
Die Wünsche des Verstorbenen aus dem Vertrag werden von den Angehörigen respektiert und meistens dankbar angenommen, da sie so von der schwierigen Verpflichtung entbunden sind, Entscheidungen für den Verstorbenen zu treffen, weiß die Bestattungsunternehmerin. Weitaus schwieriger sei es für die Angehörigen, wenn der Tod überraschend komme und sie inmitten von Schock und Trauer die Beerdigung eines geliebten Menschen organisieren müssten.


Im Testament den Nachlass regeln
Jeder Mensch sollte im Vorfeld auch die Möglichkeit nutzen, Besitzverhältnisse zu klären und Vermögenswerte aufzuteilen. Je nachdem über welchen Zeitraum die eigene Beerdigung geplant wird, sollte man darüber nachdenken, ob bestimmte Dinge bereits zu Lebzeiten verteilt werden. Sollte dies keine Alternative sein, kann ein Testament nach dem Tod für Klarheit sorgen. Dabei müsse es nicht immer um wertvolle Gegenstände gehen, sondern auch um wertvolle Erinnerungen, schreiben Experten auf „derpflegefuchs.de“: „Hinterlassen Sie Informationen zu Ihren Vorfahren und der Familie.“ Denn in Zukunft könne es immer problematischer werden, niedergeschriebene Informationen aus der Vergangenheit zu haben. Erst seit dem 21. Jahrhundert gebe es zahlreiche Daten digital. Alles Wissen vor dieser Zeit könne verloren gehen, wenn es nicht weitergegeben werde. „Diese Hinterlassenschaften und Erinnerungen werden künftige Generation sicher zu schätzen wissen.“


Mit Patientenverfügung Entscheidungen festlegen
Für den Fall, dass man aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr in der Lage ist, eigene Entscheidungen zu treffen, kann man mit einer Patientenverfügung vorsorgen. Sie regelt Wünsche bei einer schweren Erkrankung und ist meis­tens auf Gesundheitsangelegenheiten beschränkt. Im Ernstfall können Ärzte und Angehörige so erfahren, ob man bestimmte Behandlungen wünscht oder ablehnt. Denn ein Arzt muss vom Grundsatz her immer das Leben verlängern.


Die eigene Angst nehmen
Letztendlich kann die Planung der eigenen Beerdigung auch die Angst vor dem Tod nehmen. Wer weiß, dass er in Würde und nach seinen Vorstellungen verabschiedet wird und seinen Hinterbliebenen keine finanziellen und organisatorischen Sorgen hinterlässt, der kann dem Lebensende vielleicht auch etwas gelassener entgegensehen.

Regine Hoffmeister/Astrid Fleute