Gremium soll die Aufarbeitung in der Metropolie vorantreiben
Drei Bistümer bilden „Betroffenenrat“
Das Erzbistum Hamburg sowie die Bistümer Osnabrück und Hildesheim rufen Betroffene von sexualisierter Gewalt zur Mitwirkung in einem Betroffenenrat auf. Der Rat wird auf Ebene der Metropolie gebildet, der die Diözesen angehören.
Über dieses Vorhaben haben die Bistümer jetzt in einer gemeinsamen Pressemitteilung informiert, die im Folgenden wiedergegeben wird:
„Der Betroffenenrat“, so heißt es in der jetzt veröffentlichten Information der drei Diözesen, „wird aus bis zu neun Personen bestehen und zum Thema sexualisierte Gewalt als Expertengremium tätig sein. Als stimmberechtigte Mitglieder können sich Betroffene, Angehörige von Betroffenen oder Betreuerinnen und Betreuer von Betroffenen bewerben.
Ein unabhängiges Auswahlgremium, das für diesen Zweck gebildet wird, entscheidet über die Mitgliedschaft in dem Betroffenenrat. Das Auswahlgremium bilden die Sozialarbeiterin Sylvia Egelkamp, die Rechtsanwältin Elif Gencay, der Sprecher der Initiative Missbrauch in Ahrensburg, Anselm Kohn, die Systemische Beraterin Karin Niebergall-Sippel und der Geschäftsführer der Stiftung Opferhilfe Niedersachsen, Hanspeter Teetzmann.
Personen, die sich in dem Betroffenenrat engagieren möchten, können sich auf der Internetseite des Erzbistums Hamburg informieren. Hier sind ein Aufruf zur Mitwirkung in dem Gremium, das Statut des Betroffenenrats und Informationen über die Personen, die das Auswahlgremium bilden, abrufbar. Bewerbungen sind bis zum 30. November 2021 möglich. Adresse im Internet: www.erzbistum-hamburg.de/betroffenenrat
Der Hamburger Erzbischof Dr. Stefan Heße sagt zur Einrichtung des Betroffenenrats der Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück: „Betroffene zu hören und in einem eigenen Gremium an der Aufarbeitung sexuellen Missbrauchs in der Kirche zu beteiligen, ist ein unverzichtbarer Baustein, um hier voranzukommen. Durch ihre Stimme wird auch das Leid vieler Betroffener hörbar, die sich nicht äußern können oder wollen. Zugleich ist ihre Sicht wichtig, um systemische Faktoren klarer zu erkennen, die sexualisierte Gewalt im Raum der Kirche ermöglichen.“
Betroffene sollen bei Aufarbeitung mitreden
Der künftige Betroffenenrat entsendet drei Personen als Mitglieder in die gemeinsame Kommission zur Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt auf Ebene der Metropolie Hamburg. Die Errichtung dieser Kommission wird derzeit ebenfalls vorbereitet. Die gemeinsame Aufarbeitungskommission und der Betroffenenrat sollen gewährleisten, dass die externe Expertise und die Beteiligung von Betroffenen in der unabhängigen Aufarbeitung von sexualisierter Gewalt in den drei Diözesen jederzeit garantiert sind.
Die Berufung dieser Gremien basiert auf der von der Deutschen Bischofskonferenz und vom Unabhängigen Beauftragten für Fragen sexuellen Kindesmissbrauchs verabschiedeten „Gemeinsamen Erklärung über verbindliche Kriterien und Standards für eine unabhängige Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland“ vom 28. April 2020.
Die drei Bistümer Hamburg, Hildesheim und Osnabrück verbindet bis in das Jahr 1995 hinein eine gemeinsame Geschichte. Das Erzbistum Hamburg ist 1995 aus Gebieten der Bistümer Hildesheim und Osnabrück hervorgegangen. Deshalb wurde die Bildung einer gemeinsamen Aufarbeitungskommission und die Berufung eines gemeinsamen Betroffenenrates vereinbart.
Näheres dazu in der Ausgabe 40 der Neuen KirchenZeitung auf Seite 13.