Neues Gesetz zur Organtransplantation

Eine Frage von Leben und Tod

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Am 16. Januar stimmt der Bundestag über ein neues Gesetz zur Organtransplantation ab. Auf dem Tisch liegt der Vorschlag, jeden Menschen zum Spender zu machen, es sei denn, er widerspricht. Die Kirche lehnt das ab, sie wünscht sich eine freiwillige Zustimmung. Wir haben Abgeordnete aus unserem Verbreitungsgebiet gefragt, wie sie stimmen werden.


Soll jeder Mensch automatisch zum Organspender werden? Die Meinungen gehen auseinander. In dieser Woche soll die Entscheidung für ein neues Transplantationsgesetz fallen. Foto: imago/localpic

 

Zustimmung

Filiz Polat, Bundestagsabgeordnete von Bündnis 90/Die Grünen aus Bramsche

Ich werde mich dem Gesetzentwurf meiner Kolleginnen Annalena Baerbock und Kirsten Kappert-Gonther anschließen. Dieser Gesetzentwurf zur Stärkung der Entscheidungsbereitschaft bei der Organspende sieht neben ausgebauten Informations-, Beratungs- und Dokumentationsmöglichkeiten auch ein Onlineregister des Deutschen Instituts für Medizinische Dokumentation und Information vor, in dem eine Erklärung zur Organspende dokumentiert, geändert und widerrufen werden kann. Auf eine Verpflichtung zur Abgabe einer Erklärung zur Organ- und Gewebespende wird dabei abgesehen.

Wir respektieren damit das Selbstbestimmungsrecht des Einzelnen als eines der höchsten Grundrechte und wollen die Organspende nach dem Tod daher als eine bewusste und freiwillige Entscheidung beibehalten. Statt Stillschweigen als eine Freigabe der eigenen Organe zu bewerten, wie es der Vorschlag der Widerspruchsregelung vorsieht, ist es zielführender, eine stets widerrufbare Entscheidung klar zu registrieren, eine verbindliche Abfrage durchzuführen und eine stetige Information und ärztliche Beratung zu gewährleisten und die regelmäßige Auseinandersetzung mit der Thematik zu fördern.

Eine Regelung, der man erst aktiv widersprechen muss, halten wir auch für kontraproduktiv mit Blick auf die tatsächliche große Spendenbereitschaft der Bürgerinnen und Bürger (laut Umfragen stehen 84 Prozent der Menschen der Organspende grundsätzlich positiv gegenüber). Es heißt ja nicht umsonst „Spende“. Es geht um eine bewusste, freiwillige und willentliche Entscheidung und nicht um einen impliziten Zwang.


"Es geht um eine freiwillige Entscheidung": Filiz Polat, Bundestagsabgeordnete
von Bündnis 90/Die Grünen aus Bramsche. Foto: Stefan Kaminski

Mit der kürzlich vom Bundestag beschlossenen Stärkung der Transplantationsbeauftragten in den Krankenhäusern und weiteren Strukturverbesserungen, denen alle Fraktionen im Bundestag (außer der AfD) zugestimmt haben, wurde die Grundlage für die Erhöhung der Organspenderate gelegt. Den Ausweisstellen könnte nach unserer Ansicht eine zentrale Bedeutung zukommen. Sie werden dazu verpflichtet, die Bürgerinnen und Bürger bei der Beantragung von Papieren mit Materialien der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) zu versorgen und für weitergehende Infos an die jeweiligen Hausärztinnen und Hausärzte zu verweisen. Die Ausweisstellen selbst sollen keine Beratung vornehmen. Bei Ausweisabholung sollen sie die Person aber zur Eintragung in das Organspenderegister ermutigen. Das soll vor Ort und auch später jederzeit online von zu Hause aus möglich sein. Mit dem Onlineverfahren ist auch gesichert, dass man jederzeit eine Änderung der Entscheidung unbürokratisch eintragen kann. Das Register ermöglicht es Krankenhäusern, bei Todesfällen die Daten abzurufen.

Auch in Deutschland lebende Ausländerinnen und Ausländer sollen durch die Ausländerbehörde umfassend über die Möglichkeit zur Organspende informiert werden. Den Betroffenen dürfte dabei das System der Organspende regelmäßig unbekannt sein, so dass hier aus meiner Sicht ein Risiko besteht, dass eine Verbindung zwischen Antragstellungen bei der Ausländerbehörde und der Zustimmung zur Organspende hergestellt wird. Dies sollte vermieden werden, so dass ich mich persönlich gegen diesen Aspekt des Gesetzesentwurfes ausspreche. Dennoch überwiegen für mich, nach sorgfältiger Abwägung, die Vorteile des Gesetzes das mögliche Risiko. Umso wichtiger ist es, bei einer eventuellen Umsetzung darauf zu achten, dass auch hier die Freiwilligkeit der Entscheidung gewahrt bleibt.

Wir wollen außerdem den Bereich Organspende innerhalb der medizinischen Aus- und Weiterbildung stärken, um die Sensibilität des ärztlichen Nachwuchses für dieses Thema zu verbessern und ggf. Vorurteile abzubauen.
Ein solches Verfahren ist grundgesetzschonender, wahrt die persönliche Entscheidung jedes Menschen und trägt zu einer höheren Spendenbereitschaft bei. Organspenden können Leben retten. Die Widerspruchsregelung ist bei dieser persönlichen Entscheidung der falsche Weg.


Widerspruch

Albert Stegemann, Bundestagsabgeordneter der CDU aus Ringe/Grafschaft Bentheim

Alle acht Stunden stirbt ein Mensch in Deutschland, weil kein passendes Spenderorgan gefunden werden kann. Das ist für uns alle eine bittere Wahrheit. Aktuell warten rund 10 000 Menschen auf eine Organspende. Für sie geht es um Leben und Tod. Organspenden retten Leben. Sie sind für viele Menschen die letzte Hoffnung. Organspenden brauchen aber Organspender. Obwohl viele Menschen bereit wären, Organe nach ihrem Tod zu spenden, gibt es zu wenig Menschen, die sich mit einem Organspendeausweis für eine Organspende entschieden haben. Andererseits gibt es auch Menschen, die sich bewusst gegen die Organspende entscheiden und deswegen keinen Organspendeausweis bei sich tragen.

Die Entscheidung für oder gegen eine Organspende ist eine höchstpersönliche. Sie ist getragen von individuellen religiösen und moralischen Überzeugungen. Die Entscheidung eines jeden Menschen anzuerkennen und zu respektieren, ist für mich eine Selbstverständlichkeit. Dass jeder seine Entscheidung selbst treffen soll und nicht der Staat für die Menschen entscheidet, muss immer gewährleistet sein. Anders soll sich unsere Gesellschaft nicht entwickeln. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass viele Menschen keine bewusste Entscheidung treffen oder trotz grundsätzlicher Spendebereitschaft ihre Entscheidung nicht nach außen dokumentieren. 

Ziel muss es sein, dass sich mehr Menschen schon zu Lebzeiten aktiv für oder gegen eine Organspende entscheiden. Egal, wie die Entscheidung ausfällt: Sie zählt. Seit dem 1. November 2012 sind die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen verpflichtet, im Rahmen der sogenannten Entscheidungsregelung alle Krankenversicherten ab 16 Jahren im Turnus von zwei Jahren nach ihrer Einstellung zur postmortalen Organspende zu befragen. Dieser bisher verfolgte Lösungsweg hat jedoch gezeigt, dass sich die Zahl derjenigen, die sich tatsächlich aktiv für oder gegen eine Spende entscheiden, nur schwerlich steigern lässt.


"Verantwortung für die, die auf ein Organ angewiesen sind": Albert Stegemann,
Bundestagsabgeordneter der CDU aus Ringe/Grafschaft Bentheim. Foto: Tobias Koch

Daher liegt nun der Vorschlag einer sogenannten doppelten Widerspruchslösung auf dem Tisch. Nach diesem Vorschlag wäre im Falle eines diagnostizierten Hirntodes künftig jeder ein potenzieller Organspender, der oder dessen Angehörige einer Organspende nicht ausdrücklich widersprochen haben. Mit der doppelten Widerspruchslösung werden ganz unterschiedliche Entscheidungswege und persönliche Vorstellungen schonend miteinander versöhnt. Wer nicht spenden möchte, kann entweder selbst noch zu Lebzeiten widersprechen oder seine Angehörigen nach dem Ableben widersprechen lassen. Wer spenden will, kann weiter aktiv eine Entscheidung treffen und diejenigen, die sich unschlüssig sind, können die Entscheidung auch ihren Angehörigen überlassen.

Mit der doppelten Widerspruchslösung bleibt die Entscheidung also weiter jedem persönlich überlassen. Jeder kann sich weiter nach seinen eigenen religiösen oder moralischen Überzeugungen entscheiden, was nach seinem Tod mit seinen Organen passiert. Das ist für mich entscheidend, weil nur so die Bereitschaft und Akzeptanz für Organspenden auch in Zukunft erhalten werden kann. Mit dem Vorschlag, der auf eine Initiative von Gesundheitsminister Jens Spahn zurückgeht, ändert sich allein die Perspektive. Keine Entscheidung soll nicht mehr als Entscheidung gegen die Organspende verstanden werden, sondern als Zeichen, die Entscheidung im Zweifel den Angehörigen zu überlassen. 

Jeder von uns hat eine Verantwortung für diejenigen, die so dringend auf ein Spenderorgan angewiesen sind. Daher darf unsere Gesellschaft jedem die persönliche Entscheidung für oder gegen eine Organspende abverlangen – auch oder gerade weil viele Menschen sich ansonsten nicht aktiv entscheiden. Jeder kann die Gelegenheit nutzen, in sich zu gehen und sich selbst zu fragen, ob er nach seinem Tod für eine Organspende zur Verfügung stehen will oder nicht. Jeder sollte für sich aktiv eine Entscheidung fällen – sie wird immer die richtige Entscheidung sein.

 

Zur Sache

Zwei große Themenblöcke liegen auf dem Tisch, wenn es zur Entscheidung über ein neues Transplantationsgesetz kommt. Der Kirchenbote hat die Bundestagsabgeordneten im Verbreitungsgebiet gefragt, wie sie abstimmen wollen.
Für die Widerspruchslösung setzen sich folgende Abgeordnete ein: 
Albert Stegemann (Mittelems/CDU), Gitta Connemann (Unterems/CDU), Johann Saathoff (Aurich-Emden/SPD), Mathias Middelberg (OS-Stadt/CDU), Rainer Spiering (OS-Land, SPD), André Berghegger (OS-Land/CDU), Elisabeth Motschmann (Bremen/CDU).

Für die Zustimmungslösung wollen folgende Abgeordnete stimmen: 
Axel Knoerig (Diepholz-Nienburg/CDU), Filiz Polat (OS-Land/Bündnis 90/Die Grünen), Kirsten Kappert-Gonther (Bremen/Bündnis 90/Die Grünen), Sarah Ryglewski (Bremen/SPD), Matthias Seestern-Pauly (OS-Land/FDP), Jens Beeck (Mittelems/FDP), Daniela de Ridder (Mittelems/SPD).

Keine Angabe gibt es von Waldemar Hardt (OS-Land/AfD).