Beratungen zwischen Bund und Ländern

Gottesdienste wieder erlaubt

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Unter strengen Auflagen sollen Gottesdienste deutschlandweit möglich sein. 

Ein Gottesdienst in der Propsteikirche St. Trinitatis in Leipzig. Foto: kna/Dominik Wolf
In Sachsen sind Gottesdienste schon wieder erlaubt - nun sollen sie auch deutschlandweit
wieder möglich sein. Foto: kna/Dominik Wolf 

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten wollen bei ihren Beratungen am heutigen Donnerstagnachmittag wieder offiziell Gottesdienste und Gebetsversammlungen unter strengen Auflagen zulassen. Diese waren wegen der Conora-Krise in fast allen Bundesländern untersagt worden. Voraussetzung für die Lockerung soll die Einhaltung besonderer Anforderung des Infektionsschutzes sein.

Die Kirchen, jüdische und muslimische Verbände hatten hierzu umfangreiche Konzepte vorgelegt. Die Einzelheiten regeln die Länder mit den Diözesen und Verantwortlichen vor Ort.

In den vergangenen Tagen wurden bereits detaillierte Vereinbarungen zwischen den Religionsgemeinschaften und den dafür zuständigen Landesregierungen getroffen. In mehreren Bundesländern sind Gottesdienste bereits an diesem Wochenende möglich.

Um Ansteckungen mit dem Coronavirus zu vermeiden, ist unter anderem die Teilnehmerzahl beschränkt. Ferner soll auf allgemeinen Gesang verzichtet werden; zudem sind weitreichende Desinfektionsmaßnahmen einzuhalten.

kna