Schulstiftung erhöht Schulgeld

"Gute Bildung kostet"

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Dass das Bistum in diesem Jahr Einsparungen vornimmt, ist bekannt. Die ersten konkreten Auswirkungen dieser Maßnahme kündigte jetzt die Schulstiftung an: Sie erhöht das Schulgeld an kirchlichen Schulen um 20 Prozent.


Trotz Erhöhung: Größere Sprünge (hier an der Angelaschule) können sich die katholischen Schulen der Schulstiftung nicht erlauben. Das Geld muss finanzielle Lücken stopfen. Foto; Angelaschule/Susanne Reinartz

Der Zeitpunkt ist absolut ungünstig. Darin sind sich alle Beteiligten einig. Eine Erhöhung von Schulgeld in Zeiten einer Pandemie, in denen viele Familien finanzielle Einbußen verkraften müssen, schmerzt. Benjamin Raude, Schulelternratsvorsitzender der Angelaschule in Osnabrück, geht noch einen Schritt weiter: Etwas mehr Fingerspitzengefühl wäre wünschenswert gewesen, „gerade für einen christlichen Träger“. 

Zum 1. August erhöht die Schulstiftung des Bistums das Schulgeld an einigen Stiftungsschulen (siehe „Zur Sache“) um 20 Prozent. Dann zahlen zum Beispiel Eltern an allgemeinbildenden Stiftungschulen in Niedersachsen mit 54 Euro neun Euro im Monat mehr fürs erste Kind. Geschwister sind ermäßigt. In Bremen haben die Eltern eine soziale Staffelung ausgehandelt. „So konnten wir Erhöhungen von nur 50 Cent in der untersten Stufe erreichen. Das erschien uns sozial gerecht“, so der Elternratsvorsitzende Rolf Claaßen.

Die Erhöhung des Schulgeldes wurde beschlossen, da die Schulstiftung durch Kürzungen des Bistums 1,2 Millionen Euro weniger Einnahmen pro Jahr erwartet. Der Schritt deckt allerdings nur die Hälfte des Verlustes, die restlichen 600 000 Euro erwartet die Stiftung zumindest für Niedersachsen durch eine Erhöhung der Finanzhilfe des Landes. Dafür setzt sich die Stiftung mit anderen Trägern ein. „Wir lehnen uns nicht zurück und sagen, die Eltern sollen zahlen“, stellt Winfried Verburg vom Stiftungsvorstand klar. Stets seien sie auf der Suche nach Kooperationspartnern und kämpften um höhere Zuschüsse, um die Schulen für die Zukunft sicher zu machen.

Befreiung für bedürftige Familien nutzen

Verburg ist sich bewusst: „Jede Form von Schulgeld ist eine Hürde und baut eine Schwelle auf, die Schulen zu besuchen.“ Auch für ihn ist eine Erhöhung dieser Zahlungen nach über zehn Jahren Beitragsstabilität ein harter Schritt. „Wir sind ein starkes Stück Kirche, das nach wie vor gut nachgefragt wird.“ Es sei wichtig, dass die Schulen zum Beispiel im Bereich der Digitalisierung nicht den Anschluss verlieren. Die steigenden Kosten seien eine Herausforderung: „Eine Kreidetafel kostet keinen Strom, hält 30 Jahre und braucht keinen Systemadministrator.“ Verburg appelliert an alle Eltern, die das Schulgeld nicht zahlen können, sich davon befreien zu lassen. „Keiner muss deswegen unsere Schule verlassen oder nicht zu uns kommen.“

Auch wenn sie um diese Möglichkeiten der Unterstützung und die Notwendigkeit der Erhöhung wissen, machen sich die Schulleiter der betroffenen Schulen große Sorgen: „Das ist eine ganz unglückliche Situation“, sagt Christoph Grunewald vom Missionsgymnasium St. Antonius in Bad Bentheim/Bardel. „Wir haben mit Eltern zu tun, die wirtschaftliche Not haben.“ Er befürchtet Abmeldungen, da der Mehrwert der Schule in diesen Zeiten hinter finanziellen Erwägungen zurückbleibe. „Die Eltern gucken, wo man günstiger beschulen kann.“ Hinzu kämen kontinuierlich gestiegene Kosten in anderen Bereichen. So hätten seine Familien „immense Fahrtkosten“ zu zahlen. Alternativen zur Schulgelderhöhung habe er nicht: „Wir haben viel diskutiert. Wenn man an die Substanz der Schulen geht, wird es schwierig.“

Auch Otto von der Heide, Schulleiter der Angelaschule, erwartet Unverständnis und hohe Erwartungen seitens der Eltern: „Die Schule muss nun liefern.“ Dabei habe er durch die Schulgelderhöhung nicht mehr Geld in der Kasse. Statt des Beitragssprunges hätte er sich eine schrittweise Erhöhung gewünscht. Hinzu kämen Überlegungen seiner Schule, im Sommer iPad-Klassen einzuführen. „Gerade bei mehreren Kindern ist dieses Gesamtpaket eine sehr hohe Belastung.“ 

Gemeinden und Schulen sollen zusammenarbeiten

Gut könnte er sich mehr Unterstüzung vom Bistum vorstellen: „Warum nicht pastorale Mitarbeiter in die Schulen entsenden? Hier haben wir die jungen Menschen, die sie erreichen wollen. Da muss ein Umdenken stattfinden.“ Auch Generalvikar Ulrich Beckwermert ermuntert zu diesem Schritt. „Wir sollten die vorhandenen Spielräume nutzen und aktiv aufeinander zugehen.“ Es gebe viele Synergien. Hier sei „Luft nach oben“. Dass dem Bistum die katholischen Schulen wichtig seien, unterstreicht er nachdrücklich. „Wir haben 21 Stiftungsschulen und wollen sie nach Möglichkeit erhalten.“ Das sehe in anderen Bistümern anders aus. „Wir sehen die Belastungen der Familien. Aber gute Bildung kostet. Das ist so.“ 

Astrid Fleute


Welche Schulen nehmen Schulgeld – und welche nicht?

Nicht alle 21 Schulen der Schulstiftung im Bistum verlangen ein verpflichtendes Schulgeld. Dieser Beitrag wird nur an den kirchlichen Schulen erhoben, für die die Stiftung keine ausreichenden Finanzmittel von Bundesländern und Kommunen erhält. Das sind die Schulen St. Antonius, St. Johannis, St. Marien und St. Pius in Bremen sowie Angela- und Ursulaschule in Osnabrück, Franziskusgymnasium in Lingen, Marianum in Meppen, Mariengymnasium in Papenburg und Missionsgymnasium St. Antonius in Bardel. Mit dem Schulgeld werden der nicht erstattete Anteil an Lehrer-Personalkosten sowie ein Teil der Sachkosten finanziert. Dazu zählen neben Energie-, Gebäude- und Reinigungskosten auch Kosten für digitale Ausstattung und nichtlehrendes Personal. 

Kein Schulgeld nimmt die Schulstiftung an den „Konkordatsschulen“: Domschule und Thomas-Morus-Schule in Osnabrück, Johannesschule in Meppen, Marienschule in Lingen und Michaelschule in Papenburg. Hier wird ein freiwilliger Sachkostenzuschuss erbeten. Das hat historische Gründe: Die Konkordatsschulen sind aus öffentlichen Volksschulen hervorgegangen. In einem Vertrag (dem Konkordat) zwischen Heiligem Stuhl und Land Niedersachsen und einer Vereinbarung zwischen Land und Bistümern steht, dass das Land die Personalkosten erstattet.

Auch die Eltern der Drei-Religionen-Schule in Osnabrück zahlen kein Schulgeld. Hier stellt die Stadt das Gebäude zur Verfügung und zahlt für zwei Drittel der Schüler die Sachkosten in gleicher Höhe wie an den anderen städtischen Grundschulen.

Da das Land und der Landkreis Diepholz mit der Stadt Twistringen das Gymnasium „Hildegard von Bingen“ in Twistringen wie eine öffentliche Schule finanzieren, muss hier ebenfalls kein verpflichtendes Schulgeld erhoben werden.

An den drei Berufsbildenden Schulen (Fachschule St. Franziskus in Lingen, Marienhausschule in Meppen, Marienheim in Osnabrück) wird für die Bildungsgänge, die zum Abitur führen, Schulgeld erhoben. Das gilt auch für Bildungsgänge mit Berufsabschluss, sofern das Land keine Ersatzzahlungen leistet. So müssen künftige Sozialassistenten, Erzieher und Pflegefachkräfte kein Schulgeld zahlen, Pflegeassistenten und Heilerziehungspfleger schon, wobei die Stiftung Möglichkeiten sucht, wie sie das Geld nicht selbst aufbringen müssen. (afl)