Stiftungen
Gutes tun auch nach meinem Tod
Viel Geld auf dem Sparbuch, keine Nachkommen, aber den Wunsch, mit dem Geld nach dem Tod wohltätig zu sein. Oft kommen solche Menschen zu Timo Brunsmann und bitten um Rat. Der Mitarbeiter einer kirchlichen Bank hilft weiter. Und stellt erst einmal ungewöhnliche Fragen.
Was steckt dahinter, wenn sich jemand von Ihnen wegen seiner Erbschaft beraten lässt?
Meistens der Wunsch, mit dem eigenen Vermögen anderen etwas Gutes tun zu wollen, entweder sofort oder nach dem eigenen Tod. Mancher hat ein behindertes Kind in der Familie, mancher war im Ausland und hat dort das Elend anderer Menschen erlebt.
Was ist Ihre erste Frage?
Oft die nach den eigenen Lebensverhältnissen. Der Wunsch, etwas Gutes zu tun, lässt manchmal den Blick auf das eigene Leben und seine Absicherung verlieren. Wenn ein Ehepaar mit Anfang 70 so schnell wie möglich sein ganzes Vermögen spenden will, raten wir zunächst davon ab. Denn in dem Alter kann ja noch eine Menge passieren, wofür man noch Geld brauchen könnte. Ein Unfall, eine Pflegesituation …
Und wenn das Paar noch Kinder hat?
Dann fragen wir nach, ob die Kinder über den Wunsch der Eltern informiert sind und dem positiv gegenüberstehen. Wir erleben immer wieder, dass jemand mit einer Erbschaft eine Strafe erteilen, also einen scheinbar missratenen Sohn oder eine Tochter ausschließen will. Moralisch ist das ebenso wenig in Ordnung wie auch rechtlich. Die Kinder haben auf jeden Fall Anspruch auf einen Pflichtteil, den sie nach dem Todesfall einklagen könnten. Eine Klage gegen eine Stiftung kann bei Erfolg die Arbeit der Stiftung gefährden.
Viele Menschen wünschen sich, dass ihr Geld in eine Stiftung fließt. Ab welcher Summe ist ein solches Engagement sinnvoll?
Grundsätzlich kann jeder Betrag in einem stifterischen Engagement untergebracht werden. In der Regel lohnt sich eine selbstständige rechtsfähige Stiftung ab einer Summe von etwa einer Million Euro. Das bedeutet, dass der Stifter aktiv ist: Er legt den Zweck fest und kann im Stiftungsgremium Verantwortung übernehmen. Diese Form der Stiftung würde auch mit weniger Geld funktionieren, wenn zum Beispiel Immobilienwerte vorhanden sind.
Und wenn doch deutlich weniger Geld als die Million da ist?
Man muss bedenken, dass eine rechtsfähige Stiftung aus den Erträgen auch die Verwaltungskosten erwirtschaften muss. Ein Stiftungskapital von 100 000 bis 250 000 Euro wäre deshalb zu gering. Bei solchen Größenordnungen gibt es zum Beispiel die Möglichkeit der sogenannten Treuhandstiftung, die zwar an eine bereits bestehende Stiftung andockt, aber in gewissen Grenzen selbstständig bleibt. Auch eine Zustiftung in Form eines Stiftungsfonds ist möglich. In beiden Fällen kann der Name des Stifters erhalten bleiben – das ist vielen Interessenten wichtig. Wir begleiten etwa 500 Stiftungen und können deshalb je nach Wunsch Kontakte zu unsereren Kunden vermitteln.
Es ist also notwendig, sich über den Zweck einer Stiftung oder einer Spende klar zu werden?
Ja, und es ist auch wichtig, den Zeitraum zu sehen, in dem Geld zur Verfügung stehen soll. Eine Stiftung kann ja immer nur den Ertrag ausschütten, das Kapital selbst bleibt unangetastet, denn die Stiftung hat einen langfristigen – ewigen – Horizont. Möchte jemand in fünf Jahren eine Orgel für die Kirche finanzieren, wäre eine Stiftung das falsche Mittel. Dann raten wir zum Beispiel zu einem eingetragenen Verein, der für diesen Zweck gegründet wird.
Geben Sie als Bankmitarbeiter auch rechtlich verbindliche Tipps?
Wir sehen uns als Moderatoren eines strategischen Prozesses. Testamentarische Festlegungen sollten zur Rechtssicherheit notariell beglaubigt werden. Unsere Rolle besteht darin, den Kunden zu beraten und den Kontakt zum Notar herzustellen. Der sorgt dann für Rechtssicherheit – ebenso wie der Rat des Steuerberaters auf der steuerlichen Seite
Stiftungen bieten steuerlich günstige Spendenmodelle. Wie oft ist das der Anlass für Beratungsgespräche bei Ihnen?
Von zehn Anfragen, die direkt bei mir oder bei den Kundenberatern gestellt werden, ist höchstens einer dabei, der zuerst an Steuererleichterungen denkt. Der überwiegende Teil hat wirklich im Sinn, etwas Gutes zu tun. Auf die allgemeinen Vorteile des Steuerrechts weisen wir in unseren Beratungen natürlich alle Gesprächspartner hin.
Interview: Matthias Petersen
Kontakt zu Timo Brunsmann: Telefon 02 51/51 01 32 11; E-Mail: timo.brunsmann@dkm.de