Heße schreibt Brief an Parlamentarier
Foto: Marco Heinen
Hamburg (hix). Drei Gesetzentwürfe zur Reform der Sterbehilfe werden am Freitag, 7. Juli im Bundestag beraten. Es geht um eine Gewissensentscheidung, welche Vorlage am Ende Gesetzeskraft erlangt – und die Vorlagen sind sehr unterschiedlich.
Das Thema beschäftige ihn als Seelsorger und Theologen, schreibt Erzbischof Stefan Heße nun in einem Brief an die 60 Abgeordneten aus Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern. „Christen sind davon überzeugt, dass Leid und Krankheit von Gott nicht gewollt sind. Gott ist ein Freund des Lebens und lässt die Menschen auch in schweren Zeiten nicht allein“, so Heße, der für einen „Ausbau der Palliativmedizin und der Begleitung in dieser letzten Lebensphase“ wirbt. Mitarbeiter in der Pastoral und in den caritativen Einrichtungen nähmen das Leiden der Menschen ernst, „gerade auch dann, wenn Suizidgedanken und Suizidassistenzwünsche geäußert werden.“
Die Erfahrung zeige, dass in solchen Gesprächen gut ergründet werden könne, was einen Menschen in so tiefe Not bringe, dass er nur noch den Tod als Ausweg sehe. „Oft bewirkt die Erfahrung von Nähe und Beistand schon entscheidende Erleichterung“, argumentiert Heße und fordert: „Der Bitte nach Hilfe beim Suizid muss daher zuerst und vor allen Dingen durch ein aktives, unvoreingenommenes Zuhören und mit Zuwendung begegnet werden. Der Leidende darf die Erfahrung machen, keine Last, sondern stets ein erwünschtes Geschöpf Gottes zu sein.“
Dies sollte die Basis für eine gute Beratung sein. Heße: „Damit meine ich, dass es bei einer Beratung nicht ausschließlich darum gehen kann, ob der Suizidassistenzwunsch nachhaltig und freien Willens getroffen ist. Eine speziell aufgebaute Beratungsinfrastruktur würde die Gefahr der Engführung auf den einen vorgegebenen Verfahrensschritt und die entsprechende Konsequenz bergen.“ Deshalb plädiert der Erzbischof für eine Beratung, „die im Regelsystem“ der etablierten Beratungsstellen und Pflegeeinrichtungen stattfindet.
Sein zweites Anliegen sei, so schreibt Heße, „den Menschen in unseren Einrichtungen einen Schutzraum für das Leben zu bieten.“ Es dürfe nicht sein, dass Bewohner in die Situation gebracht würden, ungewollt mit Suizidassistenz konfrontiert zu werden. „Menschen sollen sich Einrichtungen anvertrauen können, in denen sie davor bewahrt bleiben, sich angesichts eines bestimmten Gesundheitszustands für ihren Lebenswunsch rechtfertigen zu müssen – weder vor sich selbst noch vor den Angehörigen.“ Es sei wichtig, „dass weder natürliche noch juristische Personen, und damit Einrichtungsträger, zur Suizidhilfe verpflichtet sind.“
Ob der Erzbischof Gehör findet, liegt nun in den Händen aller Abgeordneten.