Bistumsfinanzen in der Corona-Krise
Kürzung nicht für alle gleich
2021 müssen sich alle Zuweisungsempfänger im Bistum auf weniger Geld einstellen. Doch die Kirchengemeinden trifft es nicht alle gleich. Worauf kommt es jetzt an?
Ende November hat der Kirchensteuerrat des Bistums dem Haushaltsplan für 2021 zugestimmt, Mitte Januar geht das Bistum mit dem Ergebnis an die Öffentlichkeit. Damit ist amtlich, was der damalige Generalvikar Theo Paul bereits am 28. April angekündigt hatte: Alle Zuweisungsempfänger müssten sich darauf einstellen, im kommenden Jahr weniger Geld für ihre Arbeit zu bekommen. Zuweisungsempfänger – das sind zunächst die 208 Kirchengemeinden, das sind aber auch Bildungshäuser, kirchliche Verbände, und das ist nicht zuletzt der Caritasverband.
Christina Jaax möchte im Gespräch mit dem Kirchenboten dem Generalvikar nicht nachträglich widersprechen, sagt dann aber doch: Die Aussage, es werde pauschal bei allen Zuweisungsempfängern um zehn Prozent gekürzt, müsse man relativieren. Jaax ist Leiterin der Abteilung Kirchengemeinden im Generalvikariat. Ein halbes Jahr hat sie zusammen mit ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Berechnungen anstellen müssen, damit den Gemeinden aufgezeigt werden kann, wie viel Geld sie 2021 tatsächlich erhalten. Dabei ist herausgekommen, dass es manche Gemeinde gar nicht so stark trifft, andere dagegen vielleicht sogar noch etwas mehr. „Man kann sagen, dass jeder, der mit Zuschüssen des Bistums rechnet, jetzt leiden wird“, sagt sie.
„Da muss ich ausholen“, sagt Jaax, wenn sie die Hintergründe erklären soll. Die Summe, die eine Kirchengemeinde für ihre Arbeit monatlich überwiesen bekomme, setze sich aus verschiedenen kleinen Budgets zusammen. Die sogenannte Schlüsselzuweisung errechnet sich aus einer Vielzahl von Komponenten: zum Beispiel aus der Mitgliederzahl, der Anzahl von Kirchen und Pfarrheimen auf dem Gemeindegebiet oder aus der Zahl der haupamtlichen Mitarbeiter. Die Gemeinden bekommen Geld, mit dem sie die Sekretärin, den Küster oder den Organisten bezahlen können. Es gibt Zuschüsse für Hostien, Messwein, Blumen, Noten, Bürobedarf oder die Fahrtkosten. Daraus setzt sich schließlich die Gesamtsumme zusammen.
Einen Teil der Haushaltseinnahmen muss die Gemeinde selbst erwirtschaften
Veränderungen der Vorjahre werden eingerechnet. Sind tatsächlich alle Budgets ausgeschöpft worden? Wächst die Gemeinde, weil ein Baugebiet erschlossen wurde? Oder sinkt die Mitgliederzahl, weil es eine überalterte Innenstadtpfarrei ist? „Jede Veränderung kann sich auf die Zuweisung auswirken“, sagt Jaax. Und so könne es angesichts der komplexen Zusammensetzung passieren, dass eine Gemeinde für 2021 nur etwa vier Prozent weniger Geld bekommt als 2020. Bei anderen könne das Minus dagegen noch höher sein.
Das hängt auch mit einer Erwartung zusammen, die das Generalvikariat an die Kirchengemeinden hat: Einen Teil der Haushaltseinnahmen muss die Gemeinde nämlich selbst erwirtschaften. Etwa zehn Prozent sollten durch Spenden oder Mieterträge hereinkommen. Das fällt alten Gemeinden naturgemäß leichter, da sie oft über Grundbesitz verfügen, der ihnen im Laufe der Jahrhunderte – oft über Erbschaften – überschrieben wurde und der heute für Liegenschaftserträge sorgt. Gemeinden, die erst nach dem Zweiten Weltkrieg zum Beispiel durch den Zuzug von Flüchtlingen und Vertriebenen entstanden, haben diese Einnahmequelle meist nicht. Ein anderer Aspekt ergibt sich aus der Gemeindezusammensetzung: Wohnen viele Gutverdiener auf dem Gemeindegebiet, ist das Spendenaufkommen oft höher.
Die Kirchengemeinden erhalten in diesen Tagen Post vom Bistum. Darin der Hinweis, mit wie viel Geld sie rechnen können. Dann muss der Kirchenvorstand daraus die Haushaltsrechnung für 2021 erstellen. Es sei ihr durchaus bewusst, dass das nicht einfach werde, sagt Jaax. Veränderungsprozesse habe es schon in den Vorjahren gegeben, manche Stellschraube sei bereits ausgereizt. Deshalb bietet ihre Abteilung Beratungsgespräche an. Kein Neuland, das wurde bisher auch schon gemacht, aber vielleicht ist es jetzt nötiger denn je.
Matthias Petersen
Den vollständigen Artikel lesen Sie in der aktuellen Ausgabe des Kirchenboten.