Selbstverpflichtung des Bistums und des Diözesancaritasverbandes

Mehr Sicherheit für queere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Image
22_02_homosexuelle.jpg

Das Bistum Osnabrück und der Diözesancaritasverband werden grundsätzlich keine arbeits- oder disziplinarrechtlichen Maßnahmen aufgrund der persönlichen Lebensführung hinsichtlich Partnerschaften, der sexuellen Orientierung oder der geschlechtlichen Identität von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern mehr ergreifen.


Für queere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bistum Osnabrück
gibt es jetzt arbeitsrechtlich mehr Sicherheit. Foto: kna/Julia Steinbrecht

Das gaben Generalvikar Ulrich Beckwermert und Caritasdirektor Johannes Buß in einer Selbstverpflichtungserklärung gegenüber allen kirchlichen und caritativen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bistum Osnabrück bekannt. Hintergrund ist ein Beschluss der jüngsten Synodalversammlung der katholischen Kirche in Deutschland, nach dem das kirchliche Arbeitsrecht bundesweit entsprechend angepasst werden soll.

Die Selbstverpflichtung gilt bis zur Änderung der entsprechenden Artikel in der Grundordnung des kirchlichen Arbeitsrechts und zielt darauf, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Bistum ab sofort entsprechende Sicherheit zu geben. Sie gilt in der Diözese Osnabrück, den Kirchengemeinden, den Caritasverband für die Diözese Osnabrück e.V. und seiner Gesellschaften. Alle sonstigen kirchlichen Rechtsträger im Geltungsbereich der Grundordnung im Bistum Osnabrück sind gebeten, entsprechend zu verfahren.

Bisher konnte der Umgang mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, deren persönliche Lebensführung gegen die in der Grundordnung so genannten „Loyalitätsobliegenheiten“ verstieß, im Bistum Osnabrück nur mithilfe von Einzelfallregelungen einvernehmlich geklärt werden. Diese Einzelfallregelungen werden durch die grundsätzliche Selbstverpflichtung der kirchlichen Dienstgeber abgelöst. (kb)