Anfrage
Müssen Ständige Diakone im Zölibat leben?
„Bei einer Weihe zum Ständigen Diakon mussten die ledigen Männer das Zölibatsversprechen abgeben. Das ist für mich unverständlich. Sie werden doch keine Priester ...“ H. M., Mainz
Das derzeit gültige Kirchenrecht aus dem Jahr 1983 regelt, dass alle unverheirateten Weihebewerber erst dann zur Weihe zugelassen werden dürfen, wenn sie sich zum Zölibat verpflichten (Canon 1037 des Codex Iuris Canonici – CIC). Wer verheiratet ist, ist am Empfang der Weihe gehindert. Ausdrücklich ausgenommen davon sind diejenigen, die für den Ständigen Diakonat vorgesehen sind (Canon 1042, Nr. 1 CIC).
Ebenso macht eine bestehende Weihe die Eheschließung ungültig (Canon 1087 CIC). Wer also verheiratet ist, kann – wenn er die anderen Voraussetzungen auch erfüllt – zum Ständigen Diakon geweiht werden. Wer vor der Weihe noch nicht verheiratet war, muss das Zölibatsversprechen abgeben und kann danach nicht mehr heiraten. Für die Diakone, die später Priester werden wollen, gilt dies ohnehin.
Es gibt im Einzelfall aber auch besondere Lebenssituationen, die eine Ausnahme darstellen können: Wenn zum Beispiel in der Familie des Ständigen Diakons die Ehefrau stirbt und kleine Kinder in der Familie leben, könnte es sein, dass der Diakon unter Abwägung aller Gegebenheiten mit bischöflicher Erlaubnis – einer sogenannten Dispens – ausnahmsweise als Witwer erneut heiratet.
Dass Diakone verheiratet sein können, ist nicht neu. Sie werden schon in der Bibel als Helfer bei der Eucharistiefeier und im sozial-karitativen (diakonischen) Dienst erwähnt und waren oft verheiratete und angesehene, lebenserfahrene Gemeindemitglieder.
Die Pflicht zur Ehelosigkeit, wie sie heute gilt, wurde erst um die erste Jahrtausendwende für die Kleriker – und damit auch für die Diakone – festgeschrieben. Das eigenständige Amt des Diakons war vor allem im ersten Jahrhundert bekannt. Bis zum Mittelalter verkümmerte dieser Dienst immer mehr zur Durchgangsstufe zum Priestertum. Erst das Zweite Vatikanische Konzil und in der Folge Papst Paul VI. hat den Diakon als eigenständiges Weiheamt wieder entdeckt.
Michael Kinnen