Gottesdienste wieder möglich. Aber:
Normal wird noch dauern
Öffentliche Gottesdienste sind wieder möglich, strenge Auflagen müssen aber befolgt werden. Das Bistum empfiehlt, erst nach diesem Sonntag damit zu beginnen. Eine Entscheidung über die Ferienlager im Sommer sollen die Träger fällen.
Seit einigen Tagen ist in Niedersachsen wieder die Feier öffentlicher Gottesdienste erlaubt. Das Bistum hat allen Kirchengemeinden empfohlen, damit noch bis zum 11. Mai zu warten. Bischof Franz-Josef Bode schreibt in einem Brief an Priester, Diakone sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pastoral, es sei ein Grund zur Freude, dass jetzt wieder öffentlich Gottesdienst gefeiert werden dürfe. „Auf der anderen Seite müssen wir die Gefahren, die weiter vom Coronavirus ausgehen, weiter sehr ernst nehmen.“ Es werde keine schnelle Normalisierung geben.
Priorität hätten weiterhin der Gesundheitsschutz und die Eindämmung der Pandemie, so der Bischof. „Auch der Verzicht auf Gottesdienste kann aus der Grundhaltung christlicher Nächstenliebe weiter ein Gebot der Stunde sein.“ Zugleich dankt er in dem Brief für „alle Mühen, für alles Miteinander und Füreinander, für Ihre Kreativität und Ihre ermutigende und stärkende Seelsorge“. Das Bistum wird auch weiterhin Gottesdienste aus dem Dom übertragen, die nichtöffentlich gefeiert werden: Montags, mittwochs, freitags und samstags um 19 Uhr.
Maßnahmenkatalog macht nähere Angaben
In einem Maßnahmenkatalog geht das Bistum darauf ein, wie der Zugang zu den Kirchen ermöglicht wird, wie die Abstandsregelungen einzuhalten sind, wie die Kommunion gespendet werden kann oder dass auf gemeinschaftliches Singen verzichtet werden soll. Das Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung wird empfohlen. Auf den Einsatz von Ministranten solle zunächst weitgehend verzichtet werden.
Das Bistum empfiehlt außerdem, alternative Angebote der seelsorglichen Begleitung, die zum Beispiel im Internet präsentiert werden, aufrechtzuerhalten. Dieses „Geschenk“ dürfe gehegt werden. Gremiensitzungen sollten weiter als Telefon- oder Videokonferenzen stattfinden. Pfarr- und Jugendheime müssten weiterhin geschlossen bleiben, gleiches gelte für die Pfarrbüros, die aber telefonisch erreichbar sind. Kirchliche Öffentliche Büchereien (KÖB) könnten gemäß der gesetzlichen Regelgungen (zum Beispiel Abstands- und Hygienemaßnahmen) geöffnet werden.
Beerdigungen haben in den vergangenen Wochen nur im kleinen Kreis und ohne Requiem stattfinden können. Diese Feier sei jetzt wieder möglich, heißt es in der Liste der vorbeugenden Maßnahmen: „Auf die Gestaltung von tröstlichen Trauerfeiern ist größter Wert zu legen.“ Und auch seelsorgliche Einzelbegleitung soll möglich sein, dazu zähle im Einzelfall auch eine Sakramentenspendung. Hinweise zur Liturgie im Internet: www.bistum.net
Wahrscheinlich keine Lager mit Übernachtung
Auch auf Ferienfreizeiten und Zeltlager im Sommer geht das Bistum ein. Noch sei offen, wie die behördlichen Regelungen für die Zeit der Sommerferien aussähen, heißt es. Aktuell halte das Bistum die Wahrscheinlichkeit für sehr gering, dass Ferienlager mit Übernachtungen stattfinden könnten. Die Verantwortung für die Durchführung oder die Absage liege bei den jeweiligen Trägern, in den meisten Fällen die Pfarrgemeinden. Wörtlich heißt es in dem Schreiben: „Alle Veranstalter werden ermutigt, ihre gesellschaftliche Verantwortung ernst zu nehmen und ihren Beitrag zur Eindämmung und Bewältigung der Pandemie zu leisten.“ Die Ferienlager stellten nicht nur für die Kinder und Jugendlichen einen der Höhepunkte des Jahres dar, sondern dienten auch zur Entlastung der Familien. Deshalb solle bei der Entscheidung über eine Absage auch über alternative Angebote nachgedacht werden. Auf der Homepage des Bundes der Deutschen Katholischen Jugend (BDKJ) finde sich eine Ideensammlung. Hinweise zu alternativen Ferienlagern: www.bdkj-osnabrueck.de
Matthias Petersen