Vatikan aktualisiert Bestimmungen
Ostern in Corona-Zeiten
Der Vatikan hat seine Bestimmungen aktualisiert, wie die Kar- und Ostertage in den von Coronavirus betroffenen Ländern gefeiert werden können.
Angesichts der raschen Entwicklung der Corona-Krise hat der Vatikan seine Anweisungen zur Karwoche und zum Osterfest aktualisiert. Demnach sind katholische Bischöfe und Priester in den betroffenen Ländern angehalten, die Gottesdienste ohne Anwesenheit von Gläubigen zu feiern. Auch die gemeinsame Feier mehrerer Geistlicher und der Austausch des Friedensgrußes sollen laut dem Dekret unterbleiben.
Das Schreiben der Gottesdienstkongregation mit dem Titel "In Zeiten von Covid-19" überholt die erst vergangenen Freitag veröffentlichten Maßgaben. Das neue Dokument berücksichtige Rückmeldungen von Bischofskonferenzen, hieß es.
Bischöfe und Pfarrer werden aufgefordert, die Gläubigen über die Uhrzeiten der Gottesdienste zu informieren, damit sie zu Hause mitfeiern können. Die Bistümer sollen entsprechende Materialien für das Gebet in der Familie oder alleine anbieten. Auch Live-Übertragungen aus den Kirchen werden angeregt.
Während an Palmsonntag sonst vielerorts Prozessionen in Erinnerung an den Einzug Jesu in Jerusalem üblich sind, sollen die Feiern jetzt nach vatikanischer Weisung nur innerhalb der Kirchenräume stattfinden. Bischofsmessen am Gründonnerstag zur Weihe der heiligen Öle können auf ein späteres Datum verschoben werden.
Prozessionen und andere Rituale der Volksfrömmigkeit auf September verschieben
Das Gedenken an das Letzte Abendmahl Jesu am Gründonnerstagabend kann von jedem Priester "an einem geziemenden Ort" und ohne Anwesenheit von Gläubigen gefeiert werden. Der Ritus der Fußwaschung und die Sakramentsprozession am Ende der Messe entfallen.
In der Feier vom Leiden und Sterben Christi am Karfreitag ist in den "Großen Fürbitten", einer feststehenden, feierlich formulierten Folge von Gebeten, eine zusätzliche Bitte für Verunsicherte, Kranke und Verstorbene zu ergänzen. Der Ritus der Kreuzverehrung durch einen Kuss wird allein vom Zelebranten ausgeführt.
Die Osternacht am Samstagabend soll ausschließlich in Bischofs- und Pfarrkirchen zelebriert werden. Von der im Gottesdienstformular vorgesehenen Taufliturgie ist nur die Erneuerung des Taufbekenntnisses beizubehalten; die sonst übliche Besprengung mit Weihwasser entfällt demnach.
Die vorgelegten Weisungen gelten auch für Priesterseminare und Ordenshäuser. Ausdrucksformen der Volksfrömmigkeit und Prozessionen, die üblicherweise in der Karwoche und zu Ostern stattfinden, können nach Ermessen des zuständigen Bischofs auf einen späteren Termin verschoben werden, beispielsweise den 14. oder 15. September. Unterzeichnet ist das Dekret von Kardinal Robert Sarah, Präfekt der Gottesdienstkongregation.
kna