Wahlen neuer Ortskirchen- und Pfarrgemeinderäte im Bistum Dresden-Meißen
Praktiker waren mit im Boot
Eine Gemeinde wählt ihre Vertreter – im November soll es auch im Bistum Dresden-Meißen wieder soweit sein. Foto: Jörg Loeffke/kna |
Welche Spielräume haben gewählte Gemeindevertreter bei der Mitgestaltung des kirchlichen Lebens vor Ort? Welche Rolle spielt der Pfarrer im Gemeinderat? Und wer ist zuständig, wenn es zu ungelösten Konflikten kommt? Solche Fragen regeln die Bistümer durch ihre Räteordnungen. Im Zuge des Erkundungsprozesses entstand im Bistum Dresden-Meißen eine neue Ordnung, die den veränderten Strukturen und der neuen Sicht auf den Auftrag der Christen in der Gesellschaft Rechnung trägt.
Die Vorbereitungszeit dauerte fast vier Jahre, so lange wie nie zuvor – und das nicht etwa, weil die verantwortliche Pastoralabteilung des Bistums einen gemächlichen Arbeitsstil pflegte. „Wir wollten von Anfang an möglichst alle Perspektiven mit einbeziehen“, erläutert Christian März, der kommissarische Leiter der Abteilung. Bewusst habe man sich Zeit genommen, um in allen Entwicklungsschritten die Erfahrung von Pfarrern und Dekanen, Gemeindereferentinnen, Juristen, Katholikenratsmitgliedern und Pfarrgemeinderäten aus Großstädten und dem ländlichen Raum anzuhören.
Dies war gerade für die ehrenamtlichen Vertreter in der Arbeitsgruppe mit erheblichem Aufwand verbunden – insgesamt neunmal kam man zu intensiven fünfstündigen Arbeitstreffen zusammen. Darüber hinaus wurde der jeweils aktuelle Planungsstand mehrfach bei Fortbildungen für Pfarrgemeinderäte vorgestellt. „Die durchweg positiven Rückmeldungen kurz vor der Fertigstellung zeigen uns, dass sich der Aufwand gelohnt hat“, meint Ulrike Wicklein, Referentin für Gemeindepastoral.
Bis Mai 2017 sei die Arbeitsgruppe damit beschäftigt gewesen, eine Übergangsregelung für die Phase der Pfarreien-Fusionierung zu erarbeiten. Seither laufen die Vorbereitungen für eine Ordnung, mit der sich in den neu zugeschnittenen Pfarreien dauerhaft arbeiten lässt.
Das meiste darf vor Ort entschieden werden
Im Vergleich zur bisher geltenden, 2001 erlassenen Ordnung fallen vor allem Änderungen ins Auge, die Ehrenamtlichen trotz gewachsener Pfarreigebiete erweiterte Möglichkeiten zur Mitgestaltung des kirchlichen Lebens in der Nähe ihres Wohnortes einräumen: Gewählt werden nicht die Pfarrgemeinderäte, sondern Ortskirchenräte. Dabei gibt es auch die Möglichkeit, dass Katholiken aus kleineren Pfarreien, die bereits Jahre vor Beginn des Erkundungsprozesses aufgehoben wurden, einen eigenen Ortskirchenrat bilden. Zwar ist der Pfarrer geborenes Mitglied in allen Ortskirchenräten, er kann aber einen Vertreter bestimmen, der nicht zum hauptamtlichen Seelsorgeteam gehören muss. Das Ehrenamt soll auf diese Weise gestärkt, die Hauptamtlichen dafür entlastet werden. Verbindlicher als bisher ist die Mitwirkung von Vertretern der Caritaseinrichtungen und anderer kirchlicher Orte in der Ordnung festgeschrieben. Die Ortskirchenräte entsenden nach der Wahl einige Vertreter in einen übergeordneten Pfarreirat. Dieser ist fortan für Aufgaben zuständig, die tatsächlich die gesamte Pfarrei betreffen.
Während bislang alle Ratsbeschlüsse der Bestätigung durch die Pfarrer bedurften, haben diese fortan ein Vetorecht, das allerdings nur auf Beschlüsse beschränkt ist, die der „Glaubens- und Sittenlehre der Kirche“ widersprechen. Kommt es dabei zu Konflikten, die sich in der Pfarrei nicht lösen lassen, kann der Dekan als Vermittler hinzugezogen werden. In den letzten Monaten vor Redaktionsschluss waren alle Katholiken im Bistum noch einmal aufgerufen, Änderungsvorschläge zu machen. „Da kamen 22 hochqualifizierte Rückmeldungen, die wir fast alle noch einarbeiten konnten“, freut sich Christian März. Nicht berücksichtigt wurde der Wunsch,die Aufgaben der Ortskirchen- und Pfarrgemeinderäte noch klarer voneinander abzugrenzen. „Die Situation in den Pfarreien ist so unterschiedlich, dass es nicht sinnvoll erscheint, in der Ordnung zu sehr ins Detail zu gehen“, erläutert März. Konkretere Hinweise soll es in Handreichungen für gewählte Ratsmitglieder geben, die zurzeit erarbeitet werden.
Auch für Kirchenräte gibt es eine neue Satzung
Geplant sind für Mai und Juni eigentlich auch Informationsveranstaltungen in verschiedenen Regionen. Das Anliegen eines Familienwahlrechts wurde für wichtig und unterstützenswert befunden, soll aber erst im Blick auf die nächsten Gremienwahlen umgesetzt werden.
Eine komplette Absage gab es dagegen für den Vorschlag, die lokalen Gremien nicht Ortskirchen-, sondern Seelsorgeräte zu nennen. „Die Ortskirche hervorzuheben war uns sehr wichtig“, erläutern die Mitarbeiter der Pastoralabteilung. Zudem konnte die Befürchtung entkräftet werden, es könnte zu Verwechslungen mit dem für Verwaltung und Finanzen zuständigen Kirchenrat kommen. Auch für dieses Gremium ist eine neue Satzung in Arbeit. Vorgesehen ist dort unter anderem eine Umbenennung in Kirchenvorstand. Anders als die bisherigen Kirchenräte, die vom Pfarrer ernannt und vom Bischof bestätigt wurden, sollen die Kirchenvorstände künftig gewählt werden.
Ein gemeinsamer Wahltermin für Ortskirchenräte und Kirchenvorstände ist für den 14./15. November anberaumt.
Von Dorothee Wanzek