Pfarrer bleibt freigestellt

Priester auch kirchenrechtlich verurteilt

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Ein Kreuz liegt auf einer aufgeschlagenen Buchseite
Nachweis

imago/Christian Ohde

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Nach dem Gerichtsurteil erfolgte nun die kirchenrechtliche Verurteilung wegen des Besitzes kinderpornoraphischer Dateien. 

Ein früherer Osnabrücker Pfarrer, der wegen Besitzes kinderpornographischer Dateien von einem staatlichen Gericht für schuldig befunden wurde, ist auch kirchenrechtlich verurteilt worden.

Das kirchliche Gericht entschied außerdem, dass der Priester 10.000 Euro an eine vom Bistum Osnabrück zu benennende Organisation der Jugendhilfe zahlen muss. Das teilte die Pressestelle des Bistums mit. Des Weiteren wurde entschieden, dass der Pfarrer zusätzlich eine begonnene Psychotherapie fortführen muss und geistliche Begleitung wahrzunehmen hat. 

Die einzelnen Auflagen unterliegen der Kontrolle und der Leitung des dafür vorgesehenen Gremiums im Schutzprozess des Bistums. Darüber hinaus bleibt der Priester weiter von allen kirchlichen Aufgaben freigestellt. 

Im Oktober 2022 hatte das Amtsgericht Osnabrück den Priester zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und 10.000 Euro Strafe an den Kinderschutzbund verurteilt. Auch machte das Gericht ihm die Auflagen, sich durch eine Männerberatungsstelle betreuen zu lassen und sich in eine ambulante Psychotherapie zu begeben. 

Die Staatsanwaltschaft hatte im November 2021, als die Vorwürfe bekannt wurden, gegen den Priester Ermittlungen aufgenommen. Der damalige Bischof von Osnabrück, Franz-Josef Bode, entpflichtete ihn daraufhin umgehend vom Dienst, ordnete eine kirchenrechtliche Voruntersuchung an und informierte die zuständige Behörde in Rom über den Vorgang. (kb)