Faire Produkte: Tipps für Gemeinden

Schmeckt fair gehandelter Kaffee bitter?

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Nein! Faire Produkte sind heute geschmackvoll und lecker geworden. Und sie sind wichtiger denn je. Immer mehr Gemeinden und kirchliche Einrichtungen achten daher bei ihren Einkäufen und Veranstaltungen auf faire und ökologische Kriterien. Ein Überblick mit nützlichen Hinweisen.


Für jeden Geschmack ist etwas dabei: Nicht nur fair gehandelter
Kaffee hat heute eine hohe Qualität. Mit dem Kauf treten
Verbraucher für weltweite Gerechtigkeit ein. Foto: picture alliance

Das Eintreten für weltweite Gerechtigkeit und die Bewahrung der Schöpfung ist gemeinsamer Auftrag aller Christen. Auch Pfarrgemeinden und kirchliche Einrichtungen können und müssen diese wichtigen Beiträge zum Schutz der Umwelt und für gerechtere globale Lebensbedingungen leisten. Viele Bistümer unterstützen daher Initiativen, Einrichtungen und Gemeinden, die glaubwürdig und zukunftsorientiert handeln und sich im fairen und ökologischen Bereich engagieren und zeichnen sie unter anderem sogar als „Faire Gemeinden“ aus.


Eine „Faire Gemeinde“ werden
Egal ob es vom Bistum Vorgaben gibt oder der Wunsch nach fairem Handeln aus eigenem Antrieb kommt – jede Gemeinde und kirchliche Einrichtung sollte sich hinterfragen, ob ihr Einkauf und ihr Verhalten fair und ökologisch sind. Im Bistum Osnabrück hat die Aktion „Faire Gemeinde“ Selbstverpflichtungen aufgestellt, die sich an sechs fairen und sechs ökologischen Kriterien orientiert, wobei mindestens fünf von der Gemeinde (zwei ökologische, drei faire oder umgekehrt) eingehalten werden müssen. Auch eigene Ideen sind erlaubt. Für die Teilnahme an der Aktion ist ein Beschluss des Pfarrgemeinderats Voraussetzung, aber auch ohne Aktion sollten die Gremien der fairen und ökologischen Ausrichtung der Gemeinde zustimmen und den Akteuren den Rücken stärken. Einige Beispiele, die umgesetzt werden sollten:


Verköstigungen bei Veranstaltungen
Bei Festen und Veranstaltungen wie Pfarrfesten sollte die Gemeinde mindestens zwei Produkte aus fairem Handel anbieten (zum Beispiel Kaffee und Speisen). Fair gehandelter Kaffee hat heute eine hohe Qualität und ist nicht mehr mit dem berüchtigten „Nicaragua-Kaffee“ von vor über 20 Jahren zu vergleichen. Der höhere Preis relativiert sich, weil weniger Pulver benötigt wird. Heute gibt es ein breites Angebot hochwertiger Kaffesorten – für jeden Geschmack ist etwas dabei. Auch für das Mittagessen sollten regionale und ökologische Lebensmittel  verwendet und auch ein vegetarisches Gericht angeboten werden, um einen reduzierten Fleischkonsum vorzuleben.
Einweggeschirr und Einwegflaschen sollten vermieden werden. Mehrwegbecher in allen Größen und Formen und bei Bedarf auch Mehrwegteller und -besteck können heute bei Bedarf auch von privaten Catering-Anbietern zu günstigen Konditionen geliehen, gebracht und gewaschen werden. Für Feste kann man auch Geschirrmobile (transportable Industriegeschirrspülmaschinen) mieten.


Geschenke
Bei Anlässen wie Verabschiedungen, Jubiläen oder Geburtstagen sollten Gemeinden und Einrichtungen Produkte oder Präsentkörbe aus fairem oder regionalem ökologischem Handel verschenken. Die fair gehandelten Produkte können dabei beispielsweise Süßigkeiten, Schmuck, Honig oder Kerzen sein. Für einen fairen Preis erhält man so ein Produkt, bei dem auf Qualität und Herstellung geachtet wird – und macht ein Geschenk ohne einen faden Beigeschmack.


Veranstaltungen
Mindestens einmal im Jahr können Aktionen und Veranstaltungen zur Förderung und Bekanntmachung des Fairen Handels organisiert werden. Solche Veranstaltungen können beispielsweise ein „faires Frühstück“ , der Verkauf von fair gehandelten Produkten oder die Organisation eines Gemeindeabends zum Thema Fairer Handel sein.


Blumenschmuck
Für den Blumenschmuck sollten Gemeinden und Einrichtungen außerhalb der Anbausaison (Mai bis September) auf fair gehandelte und ansonsten heimisch wachsende Blumen setzen und auch darauf aufmerksam machen. Die Blumen können bei festlichen Anlässen und Gottesdiensten zum Einsatz kommen. Auch bei Jubiläen oder Geburtstagen können fair gehandelte Blumen überreicht werden. Bei „fairfleurs“ handelt es sich zum Beispiel um eine Blumenmarke von Fairtrade-gesiegelten Schnittblumen.


Presse- und Öffentlichkeitsarbeit
Aktionen und Informationen zum Fairen Handel können auf der Internetseite der Gemeinde, im Gemeindebrief oder auf internen Mitteilungen der Einrichtungen verbreitet werden. Weitere Möglichkeiten sind beispielsweise Artikel für örtliche Zeitung und  eine Bekanntmachtung im Schaukasten oder am Schwarzen Brett. Auch Tischaufsteller können auf den Fairen Handel aufmerksam machen.


Energiesparmaßnahmen
Die Heizung sollte nicht ständig auf höchster Stufe arbeiten, abends abgesenkt und bei offenem Fenster  gedrosselt werden. Auch energiesparende Leuchtmittel sind nicht nur umweltfreundlicher sondern auf längere Sicht gerechnet sogar günstiger, da sie durch den erheblich geringeren Stromverbrauch und die bedeutend längere Lebensdauer den höheren Kaufpreis wettmachen. Auch die mittlerweile weit verbreiteten LED-Lampen rechnen sich durch die längere Laufzeit. Beim Verlassen eines Raums sollte stets das Licht ausgeschaltet und bei technischen Geräten bei Nichtnutzung der Standby-Modus abgeschaltet werden. Diese Maßnahmen können durch schriftliche Hinweise im Gebäude zusätzlich unterstützt werden.


Recyclingpapier
Es wird ausschließlich Recyclingpapier in der Gemeinde oder der Einrichtung verwendet und auch entsprechend darauf hingewiesen. Recyclingpapier ist hochwertig und in großer Vielfalt und jedem Helligkeitsgrad erhältlich, beispielsweise als Geschenk- und Verpackungspapier, Briefpapier und in Form von Umschlägen und Versandtaschen. Auch Kopierpapier, Kalender und Notizbücher sind aus recyceltem Papier erhältlich. Dabei sollte Recyclingpapier mit dem Label „Blauer Engel“ bevorzugt werden.


Ökostrom
Die Gemeinden oder die Einrichtungen sollten Ökostrom aus 100 Prozent regenerativen Energien beziehen. Verbraucher können dabei mittlerweile bundesweit aus über 1770 Tarifen von mehr als 700 Versorgern wählen. Je strenger dabei die Auflagen sind, umso mehr muss der Verbraucher bezahlen. Der Wechsel ist einfacher, als man denkt. Mit der Liberalisierung des Strommarktes wurde die Regelung eingeführt, dass der neue Anbieter für die Kündigung des alten Vertrages zuständig ist und alle Formalitäten erledigt. Folgende Stromlabel sind empfehlenswert: Grüner Strom Label, OK Power und TÜV erneuerbare Energien.

Friederike Buschmeier