Interview mit Direktor der Landesmedienanstalt

Social Media erst ab 16 Jahren?

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Handy in der Hand
Nachweis

 Foto: IMAGO/ Jochen Tack

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Ist ein Social-Media-Verbot für Jugendliche sinnvoll? Darüber spricht Christian Krebs von der Landesmedienanstalt Hannover bei einer Veranstaltung in Lingen – und in einem Interview vorab.

Sollten Kinder und Jugendliche Instagram und andere soziale Medien erst ab 16 Jahren nutzen dürfen? Das sorgt für kontroverse Diskussionen – in Großbritannien wird ein solches Verbot gerade geplant. Das Lingener Ludwig-Windthorst-Haus lädt am 24. Juni zu einem Akademieabend zu diesem Thema ein. Zu Gast ist dabei der Direktor der Landesmedienanstalt in Hannover, Christian Krebs.

 

 

Ein mögliches Social-Media-Verbot für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren wird auch in Deutschland kontrovers diskutiert. Wie ist Ihre Position dazu?

Die Diskussion ist einerseits gut, weil ein drängendes Thema endlich im Fokus steht. Kinder und Jugendliche sind online oft mit problematischen und nicht altersgerechten Inhalten konfrontiert. Andererseits wird auch verkürzt diskutiert: Ein Verbot allein, konkret geht es um Altersbeschränkungen, wird nicht ausreichen. Altersbeschränkungen sind aktuell auch schon vorhanden, es hapert an der Durchsetzung. Aus unserer Sicht brauchen wir einen Ansatz, der Schutz, Befähigung und Teilhabe in Einklang bringt. Die bestehenden Regelungen – im Jugendmedienschutzstaatsvertrag, dem Jugendschutzgesetz (JuSchG) und dem Digital Services Act (DSA) – müssen konsequent umgesetzt und die Diensteanbieter klar in die Verantwortung genommen werden.

Wo sehen Sie die größten Gefahren für Kinder und Jugendliche?

Es sind vor allem zwei Gefahrenkomplexe: problematische Inhalte und problematisches Nutzungsverhalten. Bei den Inhalten geht es beispielsweise um Hassrede oder entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte. Auch Angebote, die unrealistische Körperbilder vermitteln oder gesundheitsschädliche Verhaltensweisen fördern, sind hier zu nennen.

Beim Nutzungsverhalten ist es wichtig, dieses im Kontext der Plattformlogik zu sehen. Social-Media-Plattformen sind darauf ausgelegt, Aufmerksamkeit möglichst lange zu binden. Endlos-Feeds, algorithmische Empfehlungen und soziale Bestätigungsmechanismen können dazu führen, dass Kinder und Jugendliche sehr viel Zeit online verbringen und sich einem ständigen Druck ausgesetzt fühlen, online sichtbar zu sein.

Wir als Medienaufsicht nehmen beide Faktoren in den Blick: Plattformen verbreiten problematische Inhalte, durch ihre Empfehlungsmechanismen verstärken sie aber auch gezielt diejenigen Informationen, die negative Emotionen auslösen. Deswegen sind Plattformen besonders in der Pflicht.

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Der Direktor der Landesmedienanstalt in Hannover, Christian Krebs. Foto: Kevin Münkel

Wäre ein Verbot rechtlich überhaupt durchsetzbar?

Derzeit werden Altersbeschränkungen auf nationaler Ebene diskutiert. Allerdings ist es unklar, wie eine solche nationale Bestimmung zum EU-Rechtsrahmen stünde. Darüber hinaus muss geklärt werden, wie eine solche Regelung verhältnismäßig ausgestaltet werden kann. Das zeigt zweierlei: Wichtig ist nicht nur die Frage, ob ein Verbot rechtlich möglich ist. Wichtig ist auch, wie ein Verbot wirksam und datenschutzkonform umgesetzt werden kann. 

Aus Sicht des Jugendmedienschutzes darf die Debatte aber nicht bei rechtlichen Zuständigkeitsfragen stehen bleiben. Hier sollte nicht allein die EU handeln können. Politik und Gesetzgeber sollten sich für eine nationale Regulierungssouveränität im Jugendschutz starkmachen und sich entsprechend bei aktuellen EU-Initiativen wie dem Digital Fairness Act und der Richtlinie über audiovisuelle Mediendienste (AVMD-RL) einbringen.

Würde man durch ein Verbot Jugendliche nicht von digitaler Teilhabe und der Möglichkeit, sich auszudrücken, ausschließen?

Auch hier hilft die Differenzierung. Bisherige empirische Forschungsergebnisse lassen nicht den Schluss zu, dass Effekte von Social Media ausschließlich negativ sind. Und wir müssen uns auch mit der realen Nutzungssituation auseinandersetzen und anerkennen, dass Meinungsbildung auch auf Social Media passiert. Kinder und Jugendliche haben ein Recht auf informatorische Selbstbestimmung, das in der UN-Kinderrechtskonvention festgeschrieben ist (Artikel 13 und 17). Und sie sollen Online-Orte auch als Safe Spaces nutzen können, beispielsweise die LGBTIQ+-Community. Die Aufgabe ist es, diese Orte sicher zu gestalten.

Brauchen wir eine bessere digitale Begleitung durch Eltern, Schulen – und auch die Kirche?

Ja, unbedingt. Regulierung allein wird nicht ausreichen. Medienkompetenz ist elementar und muss als Schlüsselqualifikation für demokratische Teilhabe verstanden werden. Quellen einordnen, Informationen verstehen, Risiken erkennen, digitale Angebote verantwortungsvoll nutzen – das alles will gelernt werden. 

Dabei tragen viele Akteure Verantwortung: Eltern, Bildungseinrichtungen, Jugendhilfe, auch die Kirchen können ein Ort des Lernens sein. Gerade die Kirchen können in der Thematisierung von sozialen und ethischen Fragestellungen und in der Unterstützung von Familien eine besondere Rolle einnehmen. Sie können jungen Menschen beispielsweise dabei helfen, digitale Entwicklungen kritisch und wertebasiert einzuordnen. Kinder und Jugendliche benötigen Unterstützung, da sind wir alle gefragt. 

Mal angenommen, ein Verbot kommt: Können wir wirklich verhindern, dass Jugendliche andere Wege gehen, um auf den Plattformen aktiv zu werden?

Kurze Antwort: Das ist schwierig, aber nicht unmöglich. Es gibt schon jetzt Altersverifikationssysteme, die die Kommission für Jugendmedienschutz (KJM), als wirksam bewertet hat. Zur Wahrheit gehört aber auch, dass man das Umgehen der Systeme nicht komplett verhindern kann.

Wie müsste ein digitaler Raum aussehen, in dem Jugendliche von 12 bis 15 Jahren frei und sicher aufwachsen können – und müssten dazu nicht die Plattformen selbst in die Verantwortung genommen werden?

Genau darum sollte es im Kern gehen. Ein altersgerechter digitaler Raum muss Sicherheit und Teilhabe miteinander verbinden. Plattformen sollten standardmäßig die höchsten Schutzstandards für Minderjährige anwenden. Dazu gehören Altersverifikationssysteme, sichere Voreinstellungen (Safety by Design) und transparente Algorithmen. Es kann nicht sein, dass Kindern Enthauptungsvideos angezeigt werden.

Und es ist auch richtig, dass die Verantwortung nicht bei den Kindern oder ihren Eltern liegen darf. Die Plattformen profitieren wirtschaftlich von der Aufmerksamkeit junger Nutzer:innen. Deshalb müssen sie auch eine besondere Verantwortung für deren Schutz übernehmen. 

Interview: Petra Diek-Münchow

„Social Media erst ab 16? Jugendliche zwischen Freiheit und Schutz“ heißt ein Akademieabend am Mittwoch, 24. Juni, ab 19 Uhr im Lingener Ludwig-Windthorst-Haus. Als Gäste bei der Veranstaltung im Pro-und-Contra-Format diskutieren der Direktor der Niedersächsischen Landesmedienanstalt, Christian Krebs, das frühere Vorstandsmitglied im Landesschülerrat, Benedikt Knillmann, sowie die LWH-Studienleiter Michael Brendel und Nils Thieben miteinander. Schüler:innen haben freien Eintritt, Erwachsene zahlen 5 Euro. Anmeldungen: https://www.lwh.de/akademie/akademie-veranstaltungen