Anfrage zu den Zehn Geboten
Tötungsverbot und Steinigung
Das Tötungsverbot ist im Judentum wesentlicher Bestandteil der religiösen Vorschriften. Wie sind vor dem Hintergrund dieses Verbotes das Todesurteil für Johannes den Täufer oder Steinigungen einzuordnen? Johannes Behr, Zwochau
„Du sollst nicht töten“, so steht es ganz schlicht in den Zehn Geboten und somit zentral in der Tora festgeschrieben. Im Alten Testament kann man daher von einem grundsätzlichen Tötungsverbot ausgehen, ja sogar von einem Verbot jeglichen Blutvergießens. Allerdings sah das traditionelle israelitische Rechtsverständnis trotzdem Todesstrafen vor, die auf schwere Verletzungen des göttlichen Rechts standen. Diese wurden dann allerdings nicht als menschliche, sondern eher als göttliche Maßnahmen betrachtet. So führt das Buch Exodus todeswürdige Verbrechen wie die Tötung eines Menschen, Menschenraub oder Fremdgötterverehrung auf; Levitikus und Numeri erweitern dies auch um Wahrsagen, Gotteslästerung, Ehebruch und anderes.
Allerdings gibt die Tora keine Auskunft darüber, wie diese Todesstrafe vollzogen werden soll. Möglicherweise geht es hier auch nur um eine Art Rechtsdiskussion oder man hoffte auf das Eingreifen Gottes. Tatsächlich weist die jüdische Rechtsgeschichte eher eine Tendenz zur Einschränkung der Anwendung der Todesstrafe auf. So gab es die Pflicht zu vorheriger Verwarnung, die Notwendigkeit von mindestens zwei Zeugen sowie den Ausschluss von Folter und Gottesurteilen als Mittel der Wahrheitsfindung, was bedeutende Fortschritte waren.
Das Neue Testament berichtet zwar mehrfach von Steinigungen, jedoch sind diese eher nicht Teil eines Strafverfahrens, sondern meist das Ergebnis einer aufgebrachten Menschenmenge. Todesstrafen waren zu der Zeit der römischen Gerichtsbarkeit vorbehalten. Erst nach der Absetzung von Pontius Pilatus gewann die jüdische Gerichtsbarkeit wieder an Macht und setzte Steinigungen wie die des Stephanus durch.
Das Todesurteil gegen Johannes den Täufer war eher ein politischer Mord und hatte mit jüdischer Gerichtsbarkeit und dem Vollzug einer Todesstrafe nach israelitischem Recht nichts zu tun. Johannes hatte Antipas wegen seiner Ehescheidung angeklagt und die Bevölkerung gegen ihn aufgewiegelt. Dafür ließ ihn der Herrscher ermorden.
Christoph Buysch