Beschuldigter Osnabrücker Priester

Vorwurf besteht weiter

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Der frühere Pfarrer der Osnabrücker Pfarrei St. Elisabeth soll kinder- und jugendpornografische Schriften in „einer mittleren vierstelligen Anzahl“ besessen haben. Das erklärte die Staatsanwaltschaft Hannover gegenüber dem Kirchenboten, nachdem die Auswertung beschlagnahmter elektronischer Datenträger abgeschlossen wurde.

Für eine Verbreitung des Materials durch den Priester gebe es keine Anhaltspunkte. Dem Beschuldigten und seinem Verteidiger stehe jetzt Akteneinsicht zu. Erst danach stehe fest, ob es zu einer Anklage komme. Die Staatsanwaltschaft hatte im November 2021 einen Hinweis erhalten, wonach der damalige Pfarrer möglicherweise im Besitz von kinderpornografischen Dateien sei. Bei einer Hausdurchsuchung beschlagnahmten die Ermittler daraufhin Datenträger. Bischof Franz-Josef Bode hatte den Geistlichen nach Aufnahme der Ermittlungen mit sofortiger Wirkung von seinem Amt als Pfarrer entpflichtet und den Fall an die katholische Glaubenskongregation in Rom gemeldet. Damit droht dem Beschuldigten auch ein kirchenrechtliches Verfahren, das laut Bistum aber erst nach Abschluss der staatlichen Ermittlungen aufgenommen wird.

Die Staatsanwaltschaft Hannover ist für das Verfahren zuständig, weil sie eine überregional tätige Zentralstelle unterhält. Sie befasst sich mit der Bekämpfung gewaltdarstellender, pornografischer oder jugendgefährdender Schriften.

(kb/kna)