Anfrage
Warum keine Kommunion in der Wort-Gottes-Feier?
In welchem Bistum ist es erlaubt, in Wort-Gottes-Feiern die Kommunion auszuteilen? Im Bistum Hildesheim ist das seit langem verboten! Wir haben uns seinerzeit in einer Gemeindeversammlung gegen ein Verbot eingesetzt; mit guten Gründen. Vergeblich. Ich habe bisher angenommen, dass das Verbot in allen Bistümern gilt. E. K., Alfeld
Es stimmt, dass nach einer Wort-Gottes-Feier in der Regel keine Kommunionfeier stattfinden soll. Das ist aber kein ausdrückliches weltkirchliches Verbot und es wird in vielen Gemeinden auch praktiziert, wo keine sonntägliche Eucharistiefeier stattfinden kann.
Es gibt in den Diözesen in Deutschland unterschiedlich formulierte Hinweise und Anordnungen dazu, die zum Teil auch wieder verändert wurden. Auch im Bistum Hildesheim gibt es durch einen „Erlass zu Wort-Gottes-Feiern an Sonn- und Feiertagen“ aus dem Jahr 2013 mit bischöflicher Erlaubnis für bestimmte Situationen die Möglichkeit, die Wort-Gottes-Feier sogar regelmäßig mit dem Kommunionempfang zu verbinden.
Statt ein Verbot zu formulieren, ist es sinnvoller zu begründen, warum der Kommunionempfang nach einer Wort-Gottes-Feier von denen, die dagegen sind, nicht als sinnvoll erachtet wird. Eine Begründung ist, dass die Gefahr einer „Verwechslung von Versammlungen dieser Art mit der
Eucharistiefeier“ bestehen könnte, die „sorgfältig zu vermeiden“ ist, wie es in der römischen Instruktion „Redemptionis Sacramentum“ aus dem Jahr 2004 heißt. Das könnte zum einen die Eucharistiefeier als „Quelle und Höhepunkt“ des liturgischen Lebens betreffen. Es könnte aber ebenso die Wort-Gottes-Feier selbst abwerten, wenn diese nur in Zusammenhang mit der Kommunionausteilung zu einem richtigen Gottesdienst würde. Nach der römischen Instruktion sollen „die Diözesanbischöfe (…) daher klug prüfen, ob bei solchen Zusammenkünften die heilige Kommunion ausgeteilt werden soll.“
Die deutschen Bischöfe haben 2006 festgehalten: „In der Regel findet in der Wort-Gottes-Feier keine Spendung der heiligen Kommunion statt. Über Ausnahmen von dieser Regel entscheidet der Ortsbischof.“ Dazu ist vor allem eine gute Katechese wichtig, die die Hintergründe und Bedeutung verständlich macht.
Von Michael Kinnen