Wanderausstellung zu häuslicher Gewalt
"Was ich anhatte ..."
Die Wanderausstellung „Was ich anhatte…“ macht Erfahrungen von Frauen, die sexualisierte Gewalt erlebt haben, anonym öffentlich. Zu sehen ist sie jetzt in Meppen.
Gemeinsam mit dem Arbeitskreis „Häusliche Gewalt“ des Kommunalen Präventionsrates der Stadt Meppen, dem unter anderem die Polizei, der Sozialdienst Katholischer Frauen (SKF), Männer gegen Männergewalt und der Kinderschutzbund angehören, präsentiert Gleichstellungsbeauftragte Elisabeth Mecklenburg bis Sonntag, 20. November, die Wanderausstellung „Was ich anhatte ...“ von Beatrix Wilmes. Insgesamt zwölf Kleidungsstücke machen auf eindringliche Weise deutlich, dass sexualisierte Gewalt kein individuelles, sondern ein strukturelles und leider auch alltägliches Problem ist - unabhängig von Kleidung, Aussehen oder Verhalten. Die Exponate sind in den Fenstern des Ratssaales und des Cafés International in der Kirchstraße sowie im Eingangsbereich des Krankenhauses Ludmillenstift zu sehen. Dabei handelt es sich größtenteils um die originalen oder originalgetreu nachgekauften Kleidungsstücke.
„Die Schaufenster-Ausstellung richtet sich gegen den Mythos von der Schuld der Opfer bei sexualisierter Gewalt“, betonte Dezernent und Vorsitzender des Kommunalen Präventionsrates Matthias Wahmes im Rahmen der Pressekonferenz zur Ausstellungseröffnung. Dabei richtete er seinen Dank an die SPD-Stadtratsfraktion, die seinerzeit beantragt hatte, diese Ausstellung in unserer Stadt stattfinden zu lassen. Im weiteren Verlauf der Pressekonferenz erläuterten die beteiligten Institutionen ihre Arbeit und Erfahrungen – darunter auch Uta Pfahl, Oberärztin am Ludmillenstift Meppen, die das Netzwerk Pro Beweis, das durch das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung gefördert wird, vorstellte.
Das Krankenhaus Ludmillenstift gehörte seinerzeit zu einer der ersten Untersuchungsstellen dieses Netzwerkes in Niedersachsen. Menschen, die Opfer häuslicher und/oder sexualisierter Gewalt geworden sind, haben hier die Möglichkeit einer gerichtsverwertbaren Dokumentation und Spurensicherung für mindestens drei Jahre – unabhängig von einer Anzeige bei der Polizei. Vielen Betroffenen falle es sehr schwer, nach erlebter Gewalt sofort zu entscheiden, ob sie eine Anzeige bei der Polizei erstatten wollen, erläuterte Uta Pfahl. Für ein mögliches späteres Gerichtsverfahren sei es jedoch wichtig, zeitnah nach der Gewalterfahrung Befunde und Spuren fachkundig zu dokumentieren und zu sichern.
Dass häusliche Gewalt im Allgemeinen „keine Privatsache“ mehr sei, ergänzte Hartmut Bruns vom Polizeikommissariat Meppen. Spätestens durch das 2002 beschlossene Opferschutzgesetz habe es einen Paradigmenwechsel gegeben. Andrea Kötter, SPD-Fraktionsvorsitzende, betonte abschließend noch einmal die Bedeutung der Ausstellung. Viele Frauen, die sexualisierte Gewalt erfahren haben, würden sich die Schuld geben. Zumindest dieser Teil der unvorstellbaren psychischen Verletzungen, die ihnen angetan wurden, könne ihnen damit genommen werden. (kb)