Kirchenlexikon: Die Sakramente
Wer darf taufen, wer trauen?
In der katholischen Kirche gibt es sieben Sakramente. Wer sie spenden kann, ist sehr unterschiedlich. Bei manchen können auch Laien gefragt sein.
Von Susanne Haverkamp
Bei der Sakramentenspendung muss man grundsätzlich unterscheiden zwischen können und dürfen. Manchmal hängt das zusammen, manchmal nicht. Die Taufe: Taufen kann jeder Getaufte. Etwa in Zeiten von Verfolgung wurde das auch getan: zum Beispiel von der russischen Großmutter, die ihre Enkel taufte. Sobald wie möglich sollte diese Taufe in ein Kirchenbuch eingetragen werden. Gültig ist sie aber unabhängig vom Eintrag. Auch heute können und dürfen Laien taufen, etwa in abgelegenen Amazonasgemeinden, wo geweihte Amtsträger nur selten hinkommen; dort werden Katecheten dazu beauftragt.
Aber auch in Österreich gibt es ein erstes Bistum, das pastorale Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur (Kinder-)Taufe beauftragt hat. Wer etwa in einer kleinen Dorfgemeinde die Seelsorge leitet, die Eltern vorbereitet und die Kinder begleitet, soll dort auch taufen dürfen.
Die Trauung: Wenn Paare heiraten, nimmt ein Priester oder ein Diakon im Namen der Kirche das Eheversprechen der Brautleute entgegen, mit dem sie sich – und das ist das Besondere – das Sakrament gegenseitig spenden. Auch Laien könnten das, aber sie dürfen es in der Regel nicht. Wichtig: Bei der Trauung sind „können“ und „dürfen“ nach den Regeln des Kirchenrechts eng verbunden. Die Eheschließung ist nur dann gültig, wenn alle Regeln eingehalten werden; wer also das Eheversprechen der Brautleute nicht entgegennehmen darf, kann es auch nicht, denn die Trauung wäre wegen Formfehlern ungültig.
Priester und Diakone haben die allgemeine Trau-Erlaubnis für ihre Pfarrei; auswärts müssen sie sie beantragen. Doch wo es zu wenige geweihte Männer gibt, wurde bereits Laienseelsorgern die Trau-Erlaubnis für ihren Gemeindebereich erteilt, etwa einer Ordensfrau in Kanada. Alle anderen Sakramente sind geweihten Amtsträgern vorbehalten: Diakone können und dürfen auch die Krankensalbung spenden; Priester die Eucharistie, das Bußsakrament und – wenn eine bischöfliche Erlaubnis erteilt wird – die Firmung. Aber nur Bischöfe spenden gültig die Weihen.