Aufarbeitung des sexuellen Missbrauchs im Bistum Osnabrück

Auftakt für die Wissenschaft

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Das Bistum verhandelt mit Wissenschaftlern, um den sexuellen Missbrauch und den Umgang mit solchen Taten von ihnen aufarbeiten zu lassen. Zwei Kommissionen sind in Vorbereitung, die die Präventionsarbeit ergänzen.


Aufmerksamkeit: Wenn sich das Bistum zum Umgang mit dem sexuellen Missbrauch äußert, hören Medienvertreter stets genau hin. So wie im März 2019, als der diözesane Schutzprozess vorgestellt wurde. Foto: Matthias Petersen

Im diözesanen Schutzprozess arbeiten Arbeitsgruppen mit externen Fachleuten an verschiedenen Fragen rund um das Thema Missbrauch: Es geht um Prävention, den Umgang mit Tätern, Hilfen für Betroffene und um Grundsatzfragen, welche Strukturen der Kirche Missbrauch begünstigt haben. Zusammengeführt wird der Prozess von einer Monitoring-Gruppe, an deren Spitze mit dem Landgerichtspräsidenten Thomas Veen und dem ehemaligen hessischen Kultusstaatssekretär Heinz-Wilhelm Brockmann zwei von der Kirche unabhängige Persönlichkeiten stehen. Beide sind eng in die Gespräche zur Vorbereitung der neuen Kommissionen eingebunden.

Hintergrund ist eine Vereinbarung der deutschen Bischöfe mit dem „Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Missbrauchs“ der Bundesregierung, Johannes-Wilhelm Rörig. Im April vergangenen Jahres hatten sich Bischöfe und Rörig darauf verständigt, dass es in jedem Bistum eine unabhängige Aufarbeitung geben solle. 

„Für diese Aufarbeitung gibt es zwei Richtungen: Einige Bistümer, wie Köln oder Aachen, beauftragen Anwaltskanzleien“, erläuterte Heinz-Wilhelm Brockmann dem Kirchenboten. In Köln hat das für negative Schlagzeilen gesorgt, weil Erzbischof Kardinal Woelki das Gutachten einer Anwaltskanzlei unter Verschluss hält. Aufgrund qualitativer Mängel und rechtlicher Bedenken, wie das Erzbistum Köln sagt. „Andere Bistümer wie Münster haben Wissenschaftler eingeschaltet. Zusammen mit der Bistumsleitung haben wir entschieden, in Osnabrück ebenfalls Wissenschaftler zu beauftragen“, sagte Brockmann. Das können Juristen oder Historiker sein. 

Umfangreiches Aktenstudium und Befragungen

Derzeit laufen die Gespräche mit den Wissenschaftlern, um eine Vereinbarung zu erzielen. Wichtig sei, dass die Wissenschaftler Erfahrung in Aufarbeitsprozessen hätten, also wüssten, „wie man Fakten klärt“, sagte Brockmann. Denn alle Versuche, sexuellen Missbrauch in der Kirche aufzuklären, würden durch lückenhafte Akten erschwert. „Das wird in Osnabrück nicht anders sein als anderswo“, sagte Brockmann. Die Wissenschaftler müssten daher neben umfangreichem Aktenstudium auch Befragungen durchführen, um Licht ins Dunkel zu bringen.

Nach der Einigung mit den Wissenschaftlern sollen Betroffene aufgerufen werden, sich an einer Aufarbeitungskommission zu beteiligen. Auch das ist ein Kernpunkt der Vereinbarung mit Rörig: Betroffene von sexuellem Missbrauch in der Kirche „werden an den Aufarbeitungsprozessen maßgeblich beteiligt“, heißt es in der Vereinbarung. Das wird wahrscheinlich nicht ganz einfach werden: „Eine ganze Reihe von Betroffenen möchte an solchen Prozessen gar nicht mitwirken. Für sie ist es eine Retraumatisierung“, schilderte Brockmann.

Betroffene und Wissenschaftler sollen zusammen mit Mitarbeitern des Bistums eine Aufarbeitungskommission bilden, die den Missbrauch im Bistum beleuchtet. Dabei geht es um das Ausmaß, um die Personen der Täter, aber vor allem auch um den Umgang der Verantwortlichen und der Akteure vor Ort mit Tatvorwürfen. Voraussichtlich soll die Kommission aus sieben Mitgliedern bestehen. Nur zwei davon dürfen im kirchlichen Dienst stehen. Auch das haben die Bischöfe mit Rörig vereinbart: Kirchliche Mitarbeiter sollen in den Kommissionen in der Minderheit sein. Brockmann rechnet damit, dass die Kommission noch im ersten Halbjahr 2021 ihre Arbeit aufnehmen wird. Rund drei Jahre, vielleicht auch schneller, soll es dauern, bis sie ihren Abschlussbericht vorlegt.

Weil das Bistum Osnabrück bis 1995 auch das Gebiet des heutigen Erzbistums Hamburg umfasste, wäre eine Aufarbeitung nur für das heutige Bistum unvollständig. So sind bei der Bistumsteilung die Akten der künftigen Hamburger Priester ins Erzbistum gewandert. Daher soll die diözesane Kommission noch um eine gemeinsame Kommission für die Kirchenprovinz Hamburg ergänzt werden, zu der auch das Bistum Hildesheim gehört. 

Bistumsleitung wirkte an der Aufarbeitung mit

Die Osnabrücker Bistumsleitung hat in den vergangenen zehn Jahren an allen Schritten zur Aufarbeitung mitgewirkt. Sie hat die sogenannte MHG-Studie der Bischofskonferenz mit Aktenaufarbeitung unterstützt, hat öffentlich Fälle dargelegt, Gemeinden informiert. Allerdings: Eine umfassende Betrachtung des Verhaltens der Bistumsleitungen vergangener Jahrzehnte oder die namentliche Nennung von Verantwortlichen hat es auch hier noch nicht gegeben. Daher ist damit zu rechnen, dass die Kommissionsberichte unangenehme Wahrheiten enthalten werden.

Wichtig bei beiden Kommissionen: Sie sind unabhängig. „Die Kirche hat die Aufarbeitung aus der Hand gegeben“, sagte Brockmann. Daher gebe es auch keine Probleme, interessierte Wissenschaftler zu finden. Diese bestehen natürlich darauf, dass die Unabhängigkeit der Aufarbeitung auch vertraglich gesichert wird. So bestimmen die Wissenschaftler nach Start des Prozesses, welche Ergebnisse wann veröffentlicht werden. Die Bistumsleitung steht hinter diesem Ansatz: „Wir werden alle Voraussetzungen schaffen, dass eine unabhängige Aufarbeitung wirklich stattfinden kann“, sagte Generalvikar Ulrich Beckwermert.

Ulrich Waschki