Ökumene-Bischof Feige dämpft Erwartungen
Ermutigung, sich einzuladen
Moderator Niklas Wagner, Professor Benedikt Kranemann (Liturgik), Ökumene-Bischof Gerhard Feige, Professorin Dorothea Sattler (Ökumene/Dogmatik), Professorin Miriam Rose (Systematische Theologie), Professorin Julia Knop (Dogmatik). Foto: Eckhard Pohl |
Die hohe Teilnehmerzahl sprach für sich. Mehr als 250 Zuhörer von Jung bis Alt und verschiedener Konfession waren am 8. Januar in die Erfurter Theologische Fakultät gekommen, um Vortrag und Podiumsdiskussion zum Thema „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ zu verfolgen und so mit nach Wegen zu suchen, wie das zentrale ökumenische Anliegen der Eucharistie-Gemeinschaft verwirklicht werden kann.
„Ökumenische Perspektiven bei der Feier von Abendmahl und Eucharistie“ will das Votum „Gemeinsam am Tisch des Herrn“ eröffnen, das der renommierte „Ökumenische Arbeitskreis evangelischer und katholischer Theologen“ (ÖAK) in Deutschland im September 2019 vorgelegt hat (Tag des Herrn berichtete). Quintessenz dieser theologischen Stellungnahme: Im Glauben und im Vertrauen darauf, dass Christus von sich aus dabei ist, wenn Christen miteinander Abendmahl/Eucharistie feiern, können sie sich gegenseitig über Konfessionsgrenzen hinweg dazu einladen und einladen lassen. Die in den zurückliegenden Jahrzehnten herausgearbeiteten Übereinstimmungen in der Lehre von Abendmahl/Eucharistie zwischen katholischer und evangelischer Kirche sind ausreichend, um „eine Öffnung der konfes-
sionellen Mahlfeiern für Christen aus anderen Traditionen“ zu ermöglichen. Sie „erlauben es nicht mehr, die verbliebenen Differenzen als kirchentrennend zu betrachten“.
„Der ÖAK empfiehlt keine neu geprägte gemeinsame Liturgie, sondern spricht sich für eine Teilhabe an den Formen aus, die andere Traditionen seit Jahrhunderten oder gar fast 2000 Jahren leben“, erläuterte die katholische leitende Mitautorin des Papiers und Münsteraner Professorin Dorothea Sattler. Dies geschehe „im Vertrauen darauf, dass nicht Menschen es sind, die die zu feiernde Gegenwart Jesu Christi in der Liturgie hervorbringen, sondern dass Gottes Geist es bewirkt in den unterschiedlichen Formen der liturgischen Feiern“.
Alle bezeugen das österliche Geheimnis
Die 57-seitige Handlungsempfehlung hält fest, dass hinsichtlich „des theologischen Sinngehalts der Eucharistie/des Abendmahls Einigkeit besteht“ und dass auf dieser Grundlage alle liturgischen Feierformen anzuerkennen sind, die diesen Sinngehalt bekräftigen. Allen gemeinsam ist „die Bezeugung des österlichen Geheimnisses im gebrochenen Brot und im kreisenden Becher“, so Sattler. Dies und auch wie „vielfältig“ die sich seit urkirchlichen Zeiten herausgebildeten Feierformen und „vor allem die Bemühungen sind, den Osterglauben im Leben zu bezeugen“, hätten Alt- und Neutestamentler, Kirchenhistoriker, Liturgiewissenschaftler und Dogmatiker in dem Papier eindrücklich herausgearbeitet.
Die Ökumenikerin und Dogmatikerin Sattler erläuterte auch, warum sich der ÖAK trotz des ökumenisch noch nicht gelösten Amts- und damit verbundenen Kirchenverständnisses für die Form des Votums entschieden hat: „Es reicht nicht, zusammenzufassen, was schon im ökumenischen Dialog erreicht worden ist – angesichts der Lebenssituation von Menschen heute, angesichts der Anfragen an die Kirche, weltweit.“ Die erzielten Verständigungen brauchen „verbindlich zu vereinbarende Folgen im Handeln“, betonte Sattler.
Der ÖAK erhoffe sich, dass sein Votum bei den Christen ein Nachdenken anregt, was ihnen Abendmahl und Eucharistie bedeuten, und dass das Papier zu mehr „ökumenischer Sensibiliseriung“ beiträgt. Zudem müsse es eine kirchenamtliche Rezeption auch im internationalen Raum geben.
Will die Ökumene fördern |
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Der Ökumenische Arbeitskreis (ÖAK) besteht seit 1946 und will durch das gemeinsame Erörtern dogmatischer Streitfragen den ökumenischen Prozess unterstützen. Er entstand auf Initiative des Paderborner Erzbischofs Lorenz Kardinal Jäger, der ihn mit dem evangelisch-lutherischen Oldenburger Bischof Wilhelm Stählin gründete. Im Laufe der Jahrzehnte gehörten ihm Theologen wie Karl Rahner, Josef Ratzinger, Ulrich Wilckens oder Wolfhart Pannenberg an. Derzeit besteht er aus 20 römisch-katholischen und 20 evangelischen Mitgliedern. Der ÖAK arbeitet unabhängig von, aber mit finanzieller Unterstützung der großen Kirchen. Er unterrichtet regelmäßig die Deutsche Bischofskonferenz und den Rat der Evangelischen Kirche in Deutschland über seine Beratungen. (tdh) |
Dass es teilweise – und auch im Kontext der katholischerseits 2018 veröffentlichten Orientierungshilfe für konfessionsverbindende Ehen und deren gemeinsamer Teilnahme an der Eucharistie – schon Praxis ist, gegenseitig zur Kommunion/zum Abendmahl zu gehen, stand bei der Veranstaltung im Raum. Zudem hatte der Erfurter Liturgiewissenschaftler Benedikt Kranemann, der mit Dogmatikerin Julia Knop und Niklas Wagner vom Katholischen Forum in Thüringen zu dem Forum eingeladen hatte, bereits zu Beginn auf den dritten Ökumenischen Kirchentag (ÖKT) 2021 in Frankfurt (Main) und die damit verbundenen Erwartungen einer Mahlgemeinschaft hingewiesen.
In der Diskussion dämpfte der Vorsitzende der Ökumene-Kommission der Deutschen Bischofskonferenz und Magdeburger Bischof Gerhard Feige entsprechende Erwartungen: Er vermute, dass das Votum gerade mit Blick auf den ÖKT 2021 eine Eigendynamik entwickelt und „dann ein Druck im Kessel entsteht, der in der kurzen Zeit nicht theologisch aufgearbeitet werden kann“, sagte Feige. Der Bischof, der die Studie selbst als durchaus „kenntnisreich, differenziert und hoch intelligent“ bewertet, berichtete zugleich, dass auch Rom eine derartige Zusammenstellung des bisher Erreichten gewünscht habe. Der Päpstliche Einheitsrat werde sich mit der Studie beschäftigen, die Bischofskonferenz sich voraussichtlich bei ihrer Frühjahrsvollversammlung damit befassen.
Die Präsidentin der Gemeinschaft der Evangelischen Kirchen in Europa (GEKE), Miriam Rose, erklärte: „Für uns ist wichtig, dass die Vielfalt der gewachsenen liturgischen Formen gewürdigt wird.“ Zudem werde betont, dass in den christlichen Gemeinden „vom Heiligen Geist gewirkte Gemeinschaft“ erfahren wird und dass deren gelebte Praxis „als Ausdruck des Wirkens des Heiligen Geistes“ theologisch ernstgenommen werden muss. Dass das Papier „ein klares Votum abgibt, die evangelischen Ämter als apostolische Ämter anzuerkennen“, so die Jenaer Theologie-Professorin, „ist ein großer Schritt auf die evangelischen Kirchen zu.“
Noch Hausaufgaben bei allen Beteiligten
Bischof Feige sieht noch Handlungsbedarf auf allen Seiten, damit die in der Studie formulierten theologischen Übereinstimmungen tatsächlich der kirchlichen Praxis entsprechen. Etwa bei der Taufe als Voraussetzung für das Abendmahl, die evangelischerseits nicht immer eingehalten werde: „Da wird evangelischerseits manchmal anders diskutiert.“ Umgekehrt sei der katholische Opfer-Begriff zwar inzwischen theoretisch geläutert, „aber in unseren liturgischen Texten finden sich noch manche missverständlichen Formulierungen, die falsch gedeutet werden können und wo wir ran müssen“. Nicht zuletzt sei die kirchenrechtliche Seite nicht geklärt.
Dorothea Sattler, Mitglied im Präsidium des ÖKT, betonte: „Bestmöglich läuft es, wenn das Thema so ins Gespräch kommt, dass wir inhaltlich in den Blick nehmen, was gefeiert wird, und nicht, wer der Feier vorstehen darf.“ Natürlich könne der katholische Bischof von Limburg, Georg Bätzing, als Mitgastgeber des ÖKT „nicht zum evangelischen Abendmahl einladen, aber er kann – und tut es auch – bezeugen, dass er vertrauensvoll wahrnimmt, was im evangelischen Abendmahl geschieht. Und dann können die Menschen ihre eigenen Entscheidungen treffen und miteinander die Wege suchen.“ Bätzing ist Vorsitzender des Ökumenischen Arbeitskreises (ÖAK).
Von Eckhard Pohl