Gründung von Synodalrat angestrebt

Geteilte Macht im Bistum

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Künftig könnten auch Laien an der Leitung des Bistums beteiligt werden. Ein Beratungsgremium des Bischofs prüft derzeit die Einrichtung eines Synodalrats. Damit folgt er den Forderungen des Synodalen Wegs.


Der Bistumsrat bei seinen Beratungen über die Gründung eines Synodalrats. Wird künftig ein teilweise mit Laien besetztes Gremium in Leitungsfragen mitentscheiden?     Foto: Susanne Sperling

Alle Macht im Bistum liegt beim Bischof – so war es zumindest bisher. Er trifft in letzter Instanz die Entscheidungen, setzt sie um und hat zugleich die richterliche Gewalt. Doch das könnte sich womöglich bald ändern. Denn das Bistum plant – einem Papier des deutschlandweiten Reformdialogs „Synodaler Weg“ folgend – die Einrichtung eines Synodalrats. Dieser könnte dann – wie ein Pfarrgemeinderat vor Ort – in Angelegenheiten des Bistums mitentscheiden.

Vor kurzem hat sich der Bistumsrat, ein Beratungsgremium des Magdeburger Bischofs, das zweimal jährlich zusammenkommt, einstimmig dafür ausgesprochen, die Gründung eines Synodalrats vorzubereiten. „Der Bistumsrat eröffnet ein Verfahren zur Einrichtung eines Synodalrates und setzt eine Arbeitsgruppe ein, die über die Zusammensetzung, die zu behandelnden Themen und die Kompetenzen des zu bildenden Synodalrates einen Vorschlag erarbeitet“, heißt es in dem Beschluss. Dieser Vorschlag soll beim nächsten Bistumsrat im Frühjahr kommenden Jahres vorgestellt, beraten und zum Beschluss vorgelegt werden.

Bischof will ein Stück Macht abgeben

Damit müsste Bischof Gerhard Feige ein Stück seiner Macht abgeben und sich selbst verpflichten, die Entscheidungen eines solchen Synodalrats zu achten. Dazu ist er offenbar bereit, wie er nach der Sitzung des Bistumsrats deutlich machte. „Ich bin dankbar darüber, dass der Bistumsrat diesen Beschluss gefasst hat und eine Gruppe von Mitgliedern bereit ist, konkrete Empfehlungen zu erarbeiten“, so Bischof Feige im Anschluss an die Sitzung. „Damit – so hoffe ich – könnten wir auf dem Weg zu mehr Synodalität ein beträchtliches Stück vorankommen.“

Damit könnten die Voten des „Synodalen Wegs“, der sich zuletzt Anfang September zur vierten Syndodalversammlung in Frankfurt am Main getroffen hat, im Bistum Magdeburg konkrete Formen annehmen. Der Handlungstext „Gemeinsam beraten und entscheiden“ sieht vor, dass die deutschen Bischöfe sich selbst verpflichten, einen Teil ihrer Leitungsverantwortung abzugeben. „Die Diözesanbischöfe erlassen Ordnungen für die Diözesen ... über verbindliche Verfahren und Regeln der gemeinsamen Beratung und Entscheidung von Leitungsamt und synodalen Gremien“, heißt es in der Vorlage des Synodalforums I „Macht und Gewaltenteilung in der Kirche“ vom September dieses Jahres.

Katholikenrat für Synodalrats-Pläne

Auch der Katholikenrat, die bisherige Laienvertretung im Bistum – allerdings nur mit rein beratender Funktion – unterstützt dieses Anliegen ausdrücklich, sagt der Vorsitzende Dagobert Glanz. „Der Synodalrat soll die Bistumswirklichkeit widerspiegeln“, fordert Glanz, der an den Beratungen des Bistumsrates teilgenommen hat. Die Mitglieder des künftigen Synodalrates sollten durch Wahlen, aber ebenso durch Entsendung oder Berufung in ihr Amt gelangen, beispielsweise aus den Reihen der Caritas. Zu überlegen wäre, auch Vertreter der Ökumene, Konfessionslose oder Vertreter anderer Orte des Glaubens mit einzubeziehen, meint der Katholikenrats-Vorsitzende. Dabei sollte ebenso auf Sachkompetenz wie auf Relevanz einzelner Mitglieder geachtet werden. So sollten beispielsweise Stadt- und Landpfarreien ebenso repräsentiert sein wie junge Menschen.

Bis zum Frühjahr 2023, allerdings erst nach der für Anfang März geplanten fünften deutschlandweiten Synodalversammlung, soll eine Arbeitsgruppe des Bistumsrats laut Glanz einen Vorschlag für die Umsetzung der Pläne vorlegen. An diesem Montag will sich das Gremium den Angaben zufolge erstmals treffen.

„Was alle angeht, sollen auch alle entscheiden können. Darum geht es uns als Katholikenrat“, so Glanz. Den Katholikenrat als reines Laiengremium sollte es aus seiner Sicht auch nach Gründung eines Synodalrats weiterhin geben. „Beide Gremien haben unterschiedliche Aufgaben, und der Katholikenrat kann relativ selbstständig arbeiten“, meint Glanz.

Und er weist zudem auf die fehlende kirchenrechtliche Absicherung eines Synodalrats hin. Die notwendige Selbstbindung an die Beschlüsse dieses Gremiums würde immer nur für den jeweils amtierenden Bischof gelten – ein neuer Oberhirte könnte theoretisch wieder ganz anders entscheiden.

Von Oliver Gierens