Härtere Strafen für Missbrauch

Katholische Kirche verschärft Strafrecht

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Die katholische Kirche verschärft ihr Strafrecht. Mit der Reform werden vor allem Delikte wie Missbrauch, Verletzung der Aufsichtspflicht und finanzielle Vergehen genauer bestimmt und stärker geahndet.

	Der rote Buchdeckel des Codex Iuris Canonici (CIC), "Codex des kanonischen Rechtes"
Enthält nun härtere Strafen: Der Codex luris Canonici (das Kirchenrecht) 

Die katholische Kirche will Delikte künftig stärker ahnden und hat deshalb ihr Strafrecht verschärft. Zudem formuliert das kirchliche Gesetzbuch Strafen detaillierter. Dabei ist es Kirchenoberen in keinem Fall mehr freigestellt, ob sie erwiesene Vergehen bestrafen oder nicht. Und das gilt nicht mehr nur für die Taten von Geistlichen, sondern für alle Gläubigen.

Unter anderem wird sexueller Missbrauch nun nicht mehr unter Verstößen gegen die Zölibatspflicht aufgeführt, sondern zählt wie Mord oder Abtreibung als Straftat "gegen Leben, Würde und Freiheit des Menschen". Genannt werden außerdem Besitz und Verbreitung von Pornografie von Minderjährigen sowie der Missbrauch von Amtsautorität bei sexuellen Vergehen gegen volljährige Untergebene. Auch wer Urteile oder Strafdekrete nicht ausführt oder Anzeigen nicht wie vorgesehen weitergibt, muss jetzt bestraft werden.

Mit der Reform des VI. Buchs im Codex Iuris Canonici (CIC) greift die Kirche Entwicklungen der vergangenen Jahrzehnte auf. Seit dem Bekanntwerden der Missbrauchsskandale hatte der Vatikan bereits neue Einzelgesetze und Regelungen erlassen. Deren Bestimmungen sind nun in das allgemeine Gesetzbuch aufgenommen. Schärfer geahndet werden auch Vermögensdelikte.

Grobe Fahrlässigkeit bei der Verwaltung von Kirchengütern wird ebenso bestraft wie die Veräußerung von Kirchengut ohne vorgeschriebene Beratung oder Erlaubnis. Neben der Strafe gibt es oft eine Pflicht zur Wiedergutmachung. Als Delikte explizit aufgenommen wurden in den CIC aber auch der Versuch einer Weihe von Frauen sowie die Spendung von Sakramenten an jemanden, dem der Empfang verboten ist. Dabei muss dieses Verbot auch rechtlich formal festgestellt sein, was zum Beispiel bei einer Exkommunikation der Fall ist.

Da die Kirche keine Freiheitsstrafen verhängen kann, regelt sie Beugestrafen wie Exkommunikation oder Suspension genauer. Unter den Sühnestrafen werden nun auch Geldstrafen genannt sowie der ganze oder teilweise Entzug von Gehaltsansprüchen. Für mögliche Straferlasse werden schließlich genauere und höhere Hürden festgelegt.

Die Arbeit an der Strafrechtsreform dauerte gut zwölf Jahre. In die Arbeiten waren Bischofskonferenzen weltweit, die Kurie und einzelne Kirchenjuristen eingebunden. Das neue Recht tritt am 8. Dezember in Kraft.

kna