Gutachten zu sexuellem Missbrauch im Erzbistum Berlin
Laxer Umgang mit Kirchenrecht
Als Reaktion auf die 2018 veröffentlichte deutschlandweite Studie zum sexuellen Missbrauch durch Kleriker hatte das Erzbistum Berlin – wie andere Bistümer auch – ein Gutachten in Auftrag gegeben. Anhand der Akten des Erzbistums sollten die Rechtsanwälte Peter-Andreas Brand und Sabine Wildfeuer herausfinden, wie die kirchlich Verantwortlichen von 1946 an reagiert haben, wenn sie von sexuellem Missbrauch an Minderjährigen durch Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige erfuhren.
Sind Hinweise ernstgenommen worden? War das Leid der Betroffenen im Blick oder wurden eher die Täter geschützt? Wurden strafrechtliche Regelungen eingehalten und die Vorgaben des Kirchenrechts umgesetzt? Wie sah die Zusammenarbeit mit Polizei und Staatsanwaltschaft aus? Wer hat die Aufklärung verschleppt oder behindert? Sind Strukturen und Rahmenbedingungen erkennbar, die Missbrauch begünstigen und Aufklärung erschweren?
Seit 2002 und insbesondere seit 2010 habe sich einiges verbessert im Umgang des Erzbistums mit Missbrauchsfällen, bemerkten die beiden Anwälte der Kanzlei Redeker Sellner Dahs, als sie im Rahmen einer Pressekonferenz am 29. Januar Ergebnisse ihres Gutachtens vorstellten. So sei eine deutlich höhere Empathie gegenüber den Betroffenen erkennbar, während vorher fast immer das Interesse Vorrang hatte, Schaden von der Institution Kirche abzuwenden. Bis heute sei aber kaum aktive Aufklärung erkennbar. Jahrzehntelang seien die Verantwortlichen nur tätig geworden, wenn es unumgänglich erschienen sei. Auch dies habe sich nach 2002 zwar verbessert, dennoch sei das Vorgehen bis in die jüngste Zeit weitgehend reaktiv. Selbst wenn es im Zusammenhang mit einzelnen Tätern Hinweise auf weitere Betroffene gebe, seien weitergehende Nachforschungen – etwa durch Aufrufe in Gemeinden – ausgeblieben.
Erkennbar sei zudem eine inkonsequente Umsetzung der Regeln des kirchlichen Strafrechts. Beispielsweise sei es selbst in Fällen, in denen staatliche Gerichte Freiheitsstrafen verhängten, vorgekommen, dass ein kirchliches Verfahren ausblieb, kirchliche Voruntersuchungen wurden überlang hingezogen, in einem Fall sei eine Sanktion der römischen Glaubenskongregation komplett missachtet worden. „Manches wurde einfach durchgewinkt“, kritisierte Peter-Andreas Brand scharf. „Die Großzügigkeit der Umsetzung kirchlicher Dekrete ist bemerkenswert“, befand er. „Ein Kirchenstrafrecht, das nicht konsequent umgesetzt wird, ist nicht viel wert.“
Als weitere erkennbare Missstände benannten die Anwälte unklare Verantwortlichkeiten und Kommunikationsstrukturen, eine unordentliche und uneinheitliche Aktenführung, unzureichende Einbeziehung der Öffentlichkeit und mangelhafte Überprüfung der Umsetzung verhängter Maßnahmen. So hätten sich Entscheidungsträger häufig einfach auf die Urteile der über- oder untergeordneten Hierarchieebene verlassen, ohne den Sachverhalt selbst zu überpfüfen. Den Ausbildungsakten, die neben Personalakten und Akten des Geheimarchivs Gegenstand der Untersuchung waren, sei zu entnehmen, dass eine Reihe später Beschuldigter schon im Priesterseminar kritische Beurteilungen erhielten. Den Zweifeln an ihrer Eignung an einem Seelsorgeberuf sei aber offensichtlich nicht nachgegangen worden.
Es braucht Kontrolle durch Außenstehende
Zum Auftrag der Gutachter gehörte es, dem Erzbistum Handlungsempfehlungen zu geben. Unter anderem rieten sie, künftig nur geeignete und im Umgang mit Kindern und Jugendlichen geschulte Bewerber zur Weihe zuzulassen. Eine Reihe von Strukturen sollten auf den Prüfstand gestellt werden. Unklar sei den Gutachtern etwa, wozu das Erzbischöfliche Ordinariat ein Geheimarchiv benötige. Kritisch sahen sie auch, dass Personalverantwortung für die kirchlichen Mitarbeitern in der Hand von Klerikern liege. Aus den Akten gehe hervor, dass enge Verbundenheit unter Priestern, die einander bereits seit der gemeinsamen Seminarzeit kennen, Aufklärung in der Vergangenheit immer wieder behindert haben.
Als wichtigen Schritt wertete das Gutachter-Team die Beauftragung von Ansprechpersonen für Betroffene. Sie begrüßten auch, dass das Erzbistum dabei ist, gemeinsam mit den Bistümern Dresden-Meißen und Görlitz und der Katholischen Militärseelsorge eine unabhängige Aufarbeitungskommission zu gründen und einen Betroffenenbeirat ins Leben zu rufen. Im Zuge ihrer Untersuchungen sind die Gutachter auf weitere Missbrauchs-Verdachtsfälle gestoßen, die zur Zeit der Veröffentlichung der Studie von 2018 noch nicht bekannt waren. Die Studie hatte 51 Beschuldigte identifiziert, mittlerweile habe sich die Zahl auf 61 erhöht.
„Uns ist klar, dass wir Geschehenes nicht rückgängig machen können“, kommentierte Erzbischof Heiner Koch die Veröffentlichungen. Er bat Betroffene, die bisher noch nicht den Mut gefunden hätten, sich zu melden, dies noch zu tun. „Wir wollen Konsequenzen ziehen aus der persönlichen und der strukturellen Schuld“, sicherte er zu.
Die Bistumsleitung habe sich entschieden, den Teil des Gutachtens, der personenbezogene Daten enthalte, zunächst nur einer Gutachtenkommission aus jeweils drei gewählten Vertretern des Diözesan- und des Priesterrates zugänglich zu machen, um eine Re-Traumatisierung Betroffener und eine voyeuristische Darstellung zu vermeiden, erläuterte Generalikar Manfred Kollig SSCC. Wenn sich bei der Auswertung Erkenntnisse erhärteten, dass Verantwortungsträger ihre Dienstpflicht verletzt und vertuscht oder Verfahren verschleppt hätten, würden die öffentlich namentlich benannt, versprach er. Zeitnah werde man auch veröffentlichen, welche personellen und strukturellen Konsequenzen das Erzbistum ziehe.
Unter www.erzbistumberlin.de finden sich der veröffentlichte Teil des Gutachtens und Kontaktdaten für Betroffene. Außerdem haben Erzbischof Koch und Generalvikar Pater Kollig in einem Interview Stellung bezogen.
Von Dorothee Wanzek