Bischofskonferenz berät über neues Arbeitsrecht

Lob und Kritik für Entwurf

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Die Bischofskonferenz hat ihren Entwurf für ein neues kirchliches Arbeitsrecht vorgestellt. Die Reaktionen darauf sind unterschiedlich.

Foto :kna/Harald Oppitz
Welche Regeln gelten künftig? Die Bischofskonferenz überarbeitet zur Zeit ihr Arbeitsrecht. Foto: kna/Harald Oppitz


Die Reformpläne für das katholische Arbeitsrecht rufen gemischte Reaktionen hervor. Die Gewerkschaft Verdi spricht von einer "verpassten Chance" für die rund 790.000 Beschäftigten der katholischen Kirche und der Caritas in Deutschland. Die Initiative #OutInChurch und das Arbeitsbündnis Katholisches LSBT+Komitee heben positiv hervor, dass gleichgeschlechtliche Eheschließungen künftig nicht mehr zur Kündigung führen sollen. Unsicherheiten blieben allerdings bei Fragen der Geschlechtsidentität.

Zufrieden zeigt sich die Caritas, denn der Entwurf vollziehe einen "notwendigen Paradigmenwechsel". Auch die Katholische Frauengemeinschaft Deutschlands (kfd) begrüßt das Reformvorhaben: "Endlich geht es in die richtige Richtung."

Am Montag hatte die Deutsche Bischofskonferenz den Entwurf für eine neue "Grundordnung des kirchlichen Dienstes" veröffentlicht. Demnach soll die private Lebensgestaltung, "insbesondere Beziehungsleben und Intimsphäre" der Beschäftigten, keinen Anlass mehr für Kündigungen bieten, falls diese nicht im Einklang mit der kirchlichen Lehre stehen. Als einziger Kündigungsgrund bliebe damit in der neuen Ordnung "kirchenfeindliches Verhalten" erfasst. Die Beratungen sollen noch in diesem Jahr abgeschlossen werden.

#OutInChurch und das Arbeitsbündnis Katholisches LSBT+Komitee als Initiativen queerer, also einer sexuellen Minderheit angehörender Menschen in der Kirche nannten dies am Dienstag einen "entscheidenden Fortschritt". Sie begrüßten zudem, dass der Entwurf explizit die Gleichstellung von Frauen und Männern als Aufgabe benenne.

Der Neufassung liegt ein Systemwechsel im Verständnis zentraler Begriffe des katholischen Arbeitsrechts zugrunde, das zuletzt 2016 modifiziert wurde. Die katholische Identität eines Unternehmens soll durch Leitbilder, eine christliche Organisationskultur und durch die Vermittlung christlicher Werte gestaltet werden.


Noch offene Fragen

#OutInChurch-Mitinitiator Jens Ehebrecht-Zumsande kritisierte allerdings, dass diese christlichen Werte nicht näher bestimmt seien: "Hier gibt es noch einen erheblichen Klärungsbedarf." Auch beklagte er, dass queere Menschen nicht in die bisherigen Beratungen einbezogen worden seien. Der Theologe fragte außerdem, ob die Prinzipien der neuen Grundordnung auch für die kirchliche Unterrichtserlaubnis für Religionslehrkräfte gelten sollen.

Nachbesserungen forderte auch Veronika Gräwe vom Katholischen LSBT+Komitee. Auch für "trans- und intergeschlechtliche sowie nichtbinäre Mitarbeitende" müsse der kirchliche Arbeitsplatz zu einem "Arbeitsplatz ohne Angst" werden. Der Entwurf bleibe - so die beiden Initiativen - einem "binären Geschlechtermodell" verhaftet, also der Annahme, dass es einzig Mann und Frau gibt, die sich sexuell aufeinander beziehen.

Deutlich härtere Töne schlug die Gewerkschaft Verdi an: Die Kirchenspitze wolle "fundamentale Rechte der Beschäftigten offenbar noch immer nicht respektieren", etwa bei der Glaubens- und Meinungsfreiheit. Die Sonderrechte, die der Staat kirchlichen Arbeitgebern zubillige, gehörten abgeschafft, so Verdi weiter. Zudem sehe auch der neue Entwurf kein Streikrecht und keine "Aushandlung von Tarifverträgen auf Augenhöhe" vor.

kna