Ostdeutsche Ergebnisse der Studie zum sexuellen Missbrauch

Mit Entsetzen und Scham

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Mit großer Betroffenheit haben die ostdeutschen Bistumsleitungen auf die Ergebnisse der Studie zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland reagiert. Sie baten die Opfer um Entschuldigung und versprachen weitere Aufklärung und bessere Prävention.

„Es ist erschütternd, was sich in unseren eigenen Reihen abgespielt hat. Offensichtlich haben nicht nur Einzelne versagt, sondern die kirchlichen Rahmenbedingungen dies sogar begünstigt. Großes Unheil ist da angerichtet worden. Wir sind voller Scham und bitten die Opfer um Vergebung.“ Diese Sätze des Magdeburger Bischofs Gerhard Feige stehen stellvertretend für die Reaktionen der ostdeutschen Bistumsleitung auf die Veröffentlichung der Ergebnisse der MHG-Studie zum sexuellen Missbrauch in der katholischen Kirche in Deutschland. Während die Bischöfe bei ihrer Vollversammlung in Fulda über die Studie und die entsprechenden Konsequenzen berieten, gab es in den Bischofsstädten Pressekonferenzen, auf denen über die mit dem Thema zusammenhängenden Fragen jeweils aus Bistumssicht berichtet wurde. Alle Bistümer informierten dabei über die ihnen bekannten Fälle, über den Umgang mit den Opfern (unten) und die Konsequenzen, die vor allem mit Blick auf die Prävention bisher gezogen wurden. Der Görlitzer Generalvikar Alfred Hoffmann wies dabei auf eine wahrscheinliche Dunkelziffer hin: „Wir können nichts darüber aussagen, wie viele Betroffene es gibt, die sich nicht gemeldet haben, weil sie sich davor scheuen oder bereits verstorben sind.“
 
Kirchliche Strukturen sollen überprüft werden
Das hat auch damit zu tun, dass es – wie die Studie zeigt – in der Vergangenheit dazu gekommen ist, dass Fälle von sexuellem Missbrauch durch Kleriker und kirchliche Mitarbeiter nicht wahrgenommen oder gar vertuscht wurden. Alle Bistumsleitungen wollen deshalb die kirchlichen Strukturen auf den Prüfstand stellen, damit Derartiges künftig nicht mehr möglich ist. Erzbischof Heiner Koch erklärte, er übernehme für das Erzbistum Berlin „die Verantwortung, wo vertuscht und nicht angemessen mit Schuld umgegangen wurde, wo Menschen im ,System Kirche‘ das Offensichtliche nicht wahrhaben wollten oder systematisch weggeschaut haben.“ Er sehe sich „verantwortlich für eine nachhaltige Aufarbeitung Das schließt auch ein, unsere Strukturen und Rahmenbedingungen zu überprüfen und infrage zu stellen, inwieweit sie Missbrauch begünstigt oder ermöglicht haben.“
Alle Ost-Bistümer verwiesen darauf, dass dem Thema Prävention zur Verhinderung derartiger Übergriffe auf junge Menschen eine noch größere Aufmerksamkeit als bisher eingeräumt werden müsse. Für das Bistums Erfurt berichtete Generalvikar Raimund Beck beispielsweise, dass es neben den beiden unabhängigen Missbrauchsbeauftragten als Ansprechpartnern für Verdachtsfälle auch eine Präventionsbeauftragte gebe. Sie sorge dafür, dass Priester, hauptamtliche Mitarbeiter in der Pastoral und Ehrenamtliche geschult werden. In der Ausbildung von Priestern und Gemeindereferenten gäbe es mittlerweile entsprechende Lehrgänge. Haupt- und nebenamtliche pastorale Mitarbeiter sowie Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit müssen erweiterte polizeiliche Führungszeugnisse vorlegen und sich schriftlich zu einem achtsamen und korrekten Umgang mit Kindern und Jugendlichen wie auch zur Prävention von Missbrauch verpflichten.
In einigen Ost-Bistümern gibt es Bischofsbriefe zum Thema. Der Dresdner Bischof Heinrich Timmerevers regt darin ein Fürbittgebet für die Opfer an. Der Görlitzer Bischof Wolfgang Ipolt kündigte an, am 5. Oktober mit einem Tag des Fastens seine „Solidarität mit den Opfern“ auszudrücken. Dies solle „ein Zeichen der Sühne für die Sünden der Mitarbeiter der Kirche sein“. Zudem werde er an dem Tag „ganz besonders die heilige Messe für die Heilung aller von Missbrauch Betroffenen aber auch für die Täter feiern“.

Weitere Informationen gibt es auf dem Homepages der Bistümer. Sonderseite des Bistums Erfurt: www.bistum-erfurt.de/mhg-studie
 
Zur Sache: Zahlen und Fakten
Erzbistum Berlin: Bis zum 15. Dezember 2017 lagen 77 Meldungen über Vorwürfe sexuellen Missbrauchs oder sexueller Übergriffe an Minderjährigen und erwachsenen Schutzbefohlenen durch Kleriker, vom Erzbischof beauftragte Ordensangehörige und andere Mitarbeiter im kirchlichen Dienst vor. Die Vorwürfe reichen bis 1947 zurück. Die Beschuldigten sind zum Teil verstorben. Die aufgedeckten Fälle wurden gemäß den kirchlichen Richtlinien bearbeitet. 2017 wurde ein kirchliches Ermittlungsverfahren wieder neu aufgenommen. Ein im Jahr 2015 begonnenes Verfahren wurde sowohl staatlich als auch kirchlich abgeschlossen. Bisher wurden 19 Anträge auf Leistungen in Anerkennung des Leids, das Opfern sexuellen Missbrauchs zugefügt wurde, gestellt und mit einer Gesamtsumme von 85 000 Euro bewilligt. Darüber hinaus wurden rund 30 000 Euro zur Erstattung psychotherapeutischer Leistungen und Fahrtkosten aufgewendet.
Bistum Dresden-Meißen: Von 1953 bis heute sind 14 beschuldigte Priester und ein Ordens-
priester bekannt. Drei Täter sind unbekannt (beschuldigt wurden „katholische Priester“ ohne konkrete Hinweise auf Ort und Zeit). Unter den Opfern waren 13 männliche und 15 weibliche Betroffene. Drei Priester wurden aus dem Priesterstand entlassen und laisiert. Derzeit gibt es noch einen Priester im dienstfähigen Alter, der vom Dienst freigestellt ist. Unter den Ruhestandspriestern gibt es zwei verurteilte Priester. Bezüglich eines aktuellen Verdachts gegen einen Ruhestandspriester laufen Voruntersuchungen. Das Bistum hat die Opfer mit Zahlungen in Höhe von 96 500 Euro unterstützt. 
Bistum Erfurt: Zwischen 1946 und 2014 wurden zehn Priester des sexuellen Missbrauchs an Minderjährigen beschuldigt. Dem Bistum sind zwölf Opfer bekannt (zehn männlich, zwei weiblich). Zum Zeitpunkt des Bekanntwerdens waren sieben Beschuldigten verstorben. Daher konnten nur drei Fälle der Staatsanwaltschaft und dem Vatikan gemeldet werden.Durch die Staatsanwaltschaft wurden in zwei Fällen Verfahren eingeleitet. Eines davon wurde wegen Verjährung eingestellt; im zweiten Verfahren starb der Beschuldigte. Die römische Glaubenskongregation veranlasste in einem Fall ein kirchliches Strafverfahren, das mit einem Strafurteil und Auflagen endete. Dem Bistum sind für den Zeitraum 1946 bis 2014 weitere 18 Betroffene (drei männlich, 15 weiblich) bekannt, die im Bereich des heutigen Bistums als Minderjährige durch zwölf Nichtkleriker (sechs männlich, sechs weiblich) im kirchlichen Dienst sexuell missbraucht wurden. Durch Betroffene wurden 18 Anträge auf materielle Anerkennung des erlittenen Leids gestellt. Das Bistum hat 61 000 Euro ausgezahlt. Zudem wurden 120 Therapiestunden finanziell unterstützt.
Bistum Görlitz: Ein Betroffener hat sich gemeldet. Der beschuldigte Priester war bereits gestorben. Das Zeugnis des Betroffenen hat das Bistum als glaubwürdig anerkannt und ihm in Anerkennung des erlittenen Leids 4000 Euro gezahlt.
Bistum Magdeburg: Es gab zwischen 1946 und 2014 Missbrauchsfälle bei sieben Priestern und einem Ordenspriester. Fünf der Beschuldigten sind bereits verstorben, bei den drei verbleibenden wurden kirchenrechtliche Schritte eingeleitet und entschieden. Nicht in die Studie eingeflossen sind drei Fälle von Kinder-und Jugendpornographie. Auch hier wurden neben den strafrechtlichen auch kirchenrechtliche Verfahren eingeleitet. Bis auf einen Fall sind alle abgeschlossen. Gemeldet haben sich 18 von sexuellem Missbrauch durch Kleriker Betroffene (acht männlich, zehn weiblich). Auf entsprechende Anträge von vier Betroffenen hat das Bistum insgesamt 40 000 Euro gezahlt.
 
(tdh)