Gremium wird neu zusammengestellt

Mitmachen beim Betroffenenrat

Gruppenfoto mit zwei Männern und einer Frau

Foto: Matthias Petersen

Raphael Ohlms (links), Ilona Düing und Norbert Thewes bilden das Sprecherteam des Betroffenenrats Nord.

Der Betroffenenrat Nord begleitet die Aufarbeitung von sexuellem Missbrauch in den drei norddeutschen Bistümern. Jetzt wird das Gremium neu aufgestellt. Interessierte können sich bis Ende April melden.

Nach Ablauf von drei Jahren wird der Betroffenenrat der drei norddeutschen Bistümer neu zusammengesetzt. In dem Gremium haben von sexuellem Missbrauch betroffene Menschen die Möglichkeit, an den verschiedenen Aufarbeitungs- und Präventionsaufgaben in der katholischen Kirche aktiv mitzuwirken. Die meiste Arbeit passiert außerhalb des Rampenlichts. Manchmal meldete sich der Rat in der jüngeren Vergangenheit von sich aus zu Wort und nahm zum Beispiel Stellung, als das Bistum Hildesheim erklärte, den Leichnam des früheren Bischofs Heinrich Maria Janssen, dem nach seinem Tod Missbrauch vorgeworfen wurde, nicht aus der Bischofsgruft umzubetten. Als das Bistum Osnabrück in einer Pressekonferenz erklärte, wie es auf die Ergebnisse der sogenannten Missbrauchsstudie der Universität reagieren werde, saß eine Vertreterin des Gremiums mit vor den Mikrofonen und gab ihre Einschätzung weiter.

Unabhängiges Auswahlgremium

Nun sind also Bewerbungen für das Gremium möglich, das für drei Jahre neu besetzt wird. Aufgerufen zur Mitarbeit sind Menschen, die in den Bistümern Hildesheim, Osnabrück und Hamburg von sexueller Gewalt in kirchlichem Kontext betroffen sind. So könnten sie ihre „eigene Expertise mit einbringen und damit die fachliche Weiterentwicklung des Umgangs mit Fragen der sexualisierten Gewalt in der Metropolie Hamburg unterstützen“, heißt es beim Betroffenenrat Nord.

Der Betroffenenrat Nord besteht aus neun Personen. Es sollten sowohl aktive und erfahrene Ratsmitglieder als auch neue Mitglieder den Rat bilden, heißt es in einer Pressemitteilung. Demnach entscheidet über die Auswahl ein kirchenunabhängiges Gremium und legt den Bischöfen eine Liste vor, die für diese bindend sei. Das unterstreiche die Unabhängigkeit des Auswahlgremiums, heißt es.

Interesse bis 30. April bekunden

Bewerbungen sind möglich von Betroffenen, die in einem der Bistümer Missbrauch erfahren haben oder heute dort leben, die psychische und physische Stabilität hinsichtlich der eigenen Aufarbeitung haben oder die klare Vorstellungen über die eigene Motivation mitbringen. Weitere Kriterien sind auf der Homepage des Betroffenenrats aufgelistet.

Die schriftliche Interessenbekundung ist bis zum 30. April möglich und kann über die Homepage geschehen (siehe „Zur Sache“), sie kann aber auch per Brief erfolgen. Hilfestellung kann der Ombudsmann des Bistums Osnabrück geben; Simon Kampe ist erreichbar unter Telefon 05 41/31 83 89. Auf das Schreiben folgt ein persönliches Gespräch mit den Mitgliedern des Auswahlgremiums. Voraussichtlich Anfang Juli erfolge die Berufung der neuen Mitglieder, so der Betroffenenrat.

Der Betroffenenrat hat sich eine Geschäftsordnung gegeben, die zum Beispiel regelt, dass es mindestens zwei, maximal sechs Treffen pro Jahr gibt. Die Erfahrung hat gezeigt, dass weitere Treffen online sinnvoll sind. Die Mitglieder erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung, Kosten für Übernachtungen, Verpflegung und Fahrten werden übernommen.

Interessierte sind gebeten, einen umfangreichen Fragebogen auszufüllen. Neben persönlichen Angaben geht es um Fragen, ob er/sie selbst betroffen oder Angehöriger bzw. Betreuer einer betroffenen Person ist, wo der Missbrauch stattgefunden hat (zum Beispiel in der Kirche, Jugendheim, Kindergarten, Klinik oder im Zeltlager), in welchem Zeitraum das passiert ist und ob der Täter Kleriker war, Ordensangehöriger, kirchlicher Mitarbeiter oder auch ein Ehrenamtlicher. (kb)